Artikel zu Landkonflikte und Umwelt

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Aus LP, LI und LO wird LAC, LAE, LAU und LOC: Die Demontage von Brasiliens Rechtsstaat im Umweltgenehmigungsrecht ist vollzogen

Aus LP, LI und LO wird LAC, LAE, LAU und LOC: Die Demontage von Brasiliens Rechtsstaat im Umweltgenehmigungsrecht ist vollzogen

In Brasilien wird aus dem präventiven Kontrollprinzip, dem Vorsorgeprinzip und dem Verbot von Rückschritten im Umweltschutz ein System von Umweltgenehmigungen, die überwiegend auf Selbsterklärungen und nachträglicher Kontrolle auf dem Stichprobenprinzip basieren. Die Demontage von Brasiliens Rechtsstaat im Umweltgenehmigungsrecht ist vollzogen. Noch kann Brasiliens Oberster Gerichtshof STF dies als verfassungswidrig deklarieren. Der dafür Mitte August dieses Jahres anberaumte Termin wurde vom STF auf noch unbestimmte Zeit verschoben.
| von Christian.russau@fdcl.org
Neuer Bericht zu Gewalt gegen Indigene in Brasilien und Vorwurf zu verschleppter Verfassungsklärung des grundlegenden Disputs um Indigenenrechte und Agro- und Bergbau-Wirtschaftsinteressen

Neuer Bericht zu Gewalt gegen Indigene in Brasilien und Vorwurf zu verschleppter Verfassungsklärung des grundlegenden Disputs um Indigenenrechte und Agro- und Bergbau-Wirtschaftsinteressen

Indigenenmissionsrat CIMI stellt Bericht zu Gewalt gegen Indigenen in Brasilien im Jahr 2025 vor und warnt vor juristischer Verschleppung der Verfassungsklärungen zu indigenen Landrechten.
| von Christian.russau@fdcl.org
Wer entscheidet über den Tapajós

Wer entscheidet über den Tapajós

Brasiliens Bundesstaatsanwaltschaft MPF reicht vor Gericht eine Klageschrift ein, um Brasiliens Bundesregierung und die Nationale Wasserbehörde ANA zu verpflichten, die Beteiligung der flussanrainenden Gemeinschaften an den Entscheidungen zur Wasserbewirtschaftung im Tapajós-Einzugsgebiet sicherzustellen.
| von Christian.russau@fdcl.org
Mindestabstand zu Windkraftanlagen in Paraíba von 1.500 Meter kurz vor Inkraftreten

Mindestabstand zu Windkraftanlagen in Paraíba von 1.500 Meter kurz vor Inkraftreten

Soziale Bewegungen und Bundesstaatsanwaltschaft von Paraíba unterstützen den aktuellen Landesgesetzesentwurf, der in Paraíba einen Mindestabstand von 1,5 Kilometern zwischen Windkraftanlagen und Gebäuden öffentlicher, gemeinschaftlicher oder privater Nutzung festlegen soll.
| von Christian.russau@fdcl.org