Staudamm Belo Monte: Bundesjustiz läßt Klage der Bundesstaatsanwaltschaft MPF wegen Ethnozids an Indigenen Völkern zu
Seit 2011 war der 11-GW-Staudamm Belo Monte auf Betreiben Brasílias am Fluss Xingu gebaut worden, seit 2016 ist dieser in Betrieb. Bereits vor Beginn der Bauarbeiten hatten Indigene, Umweltschützer:innen, Menschenrechtsaktivist:innen und Nichtregierungsorganisationen aus dem In- wie Ausland vor den Folgen des Staudammbaus gewarnt und Wissenschaftler:innen wiesen zudem auf die sich infolge jahreszeitlicher Schwankungen bei der zur Stromerzeugung verfügbaren Wassermenge ergebenden ökonomischen Risiken hin, die nur durch Externalisierung der Impakte auf die lokale Bevölkerung der rund 100 km Flusslänge der Volta Grande gemildert werden könnte. Letzteres ist der Grund für den noch immer anhaltenden Streit um die Verteilung der Wassermenge, die durch das per Ableitungskanal zum Wasserkraftwerk Belo Monte gesetzlich hinzugeführt werden darf und wieviel Wasser der seit dem Staudammbau teilweise bis zu 80 Prozent auf dem Trockenen sitzenden lokalen Bevölkerung in der Volta Grande do Xingu zugeführt werden muss. Zudem mehren sich seit Jahren die Stimmen der vom Staudamm negativ betroffenen Indigenen, dass Belo Monte ihre verfassungsgemässen Grundrechte mißachtet und dass die Auswirkungen von Belo Monte einem Ethnozid an den Indigenen bedeute.
Diese äußerst schwerwiegenden Vorwürfe nahm nun die Bundesstaatsanwaltschaft MPF zum Anlass und reichte bei der Bundesjustiz Klage ein, damit ein Gericht sich der Frage widme und untersuche, ob Belo Monte einen Ethnozid an den Indigenen bewirke. Diese Anzeige - die Aufforderung der MPF an die Bundesjustiz, die Frage kompetent zu analysieren - hatte die Staudammbetreiberin Norte Energia zurückgewiesen und ist damit nun vor Gericht gescheitert. Das zuständige Gericht (Tribunal Regional Federal da 1ª Região, TRF1) entschied am gestrigen 8. April, dass es die Klage der MPF zulasse, um in einem Gerichtsverfahren die sozio-ökologischen Schäden des Wasserkraftwerks Belo Monte in einer multidisziplinären ökologischen Begutachtung in vollem Umfang zu untersuchen. Die Entscheidung des TRF1 gewährleiste die Fortsetzung des Gerichtsverfahrens und der Beweisaufnahme zur Aufklärung des Ethnozids und des sozialen Zerfalls der Völker des Mittleren Xingu, so berwertet die Bundesstaatsanwaltscaft MPF den Entschluss der Bundesgerichts(https://www.mpf.mp.br/o-mpf/unidades/prr1/noticias/abril-indigena-a-pedido-do-mpf-trf1-garante-pericia-independente-para-apurar-etnocidio-em-belo-monte). Das Gutachten zu der Analyse des Vorwurfs des Ethnozids an den Indigenen Völker soll, so das Gericht, erstellt werden von Sociedade Brasileira para o Progresso da Ciência (SBPC). Diese weise aufgrund ihrer anerkannten Neutralität und ihrer Fähigkeit, verschiedene Fachbereiche zu vereinen, ausgewählt, wodurch eine Distanz zu jenen vorherigen Umweltfolgenstudien geschaffen werde, die vom Unternehmen selbst finanziert und geleitet wurden. Darüber hinaus ermögliche der Prozess auf Basis der Analyse die Fortsetzung dringender Maßnahmen, die für das Überleben der traditionellen Gemeinschaften lebenswichtig sind, wie die Durchführung einer Finanzprüfung der Mittel der Indigenen-Komponente (PBA-CI) und die Analyse dringender Maßnahmen im Bereich Gesundheit und Territorialschutz in den indigenen Gebieten Paquiçamba und Cachoeira Seca", so heißt auf der Webseite der Bundesstaatsanwaltschaft.
Die Staudammbetreiberfirma hatte gefordert, dass statt einer unabhängigen Untersuchung durch Dritte die Bundesbehörden IBAMA und FUNAI entsprechende Analysen und Berichte vorzunehmen hätten, was die Bundesstaatsanwaltschaft ablehnte, da die seit zehn Jahren sich kumulierenden Kritikpunkte in Bezug auf die negativen Auswirkungen von Belo Monte auf die Indigenen Völker vor Ort auch auf das Versagen der beiden Bundesbehörden zurückzuführen sei, die entsprechend auch selbst Gegenstand der Analyse sein müssten. "Den Fortgang des Gerichtsverfahrens von der Überprüfung der Auswirkungen durch eben jene Behörde abhängig zu machen, deren Verhalten selbst Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung ist, bedeutet, die Justiz vom Rechtsverletzer abhängig zu machen, was die Unabhängigkeit der Instanzen verletzt. Die Feststellung von Mängeln darf niemals von der IBAMA im selben Verfahren vorgenommen werden, das sie selbst leitet", erklärte Staatsanwalt Felício Pontes. das Gericht folgte ihm in dieser Einschätzung. Die Bundesstaatsanwaltschaft MPF wies zudem darauf hin, dass sich die Umweltgenehmigungen der IBAMA ihrerseits auf künftige Maßnahmen konzentriere, während nur der Rechtsweg vor Gerichten wie diesem letztlich geeignet sei, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche für bereits während des Baus und des Betriebs des Kraftwerks begangene Rechtsverletzungen zu klären. "Die Justiz darf nicht untätig bleiben und auf den Abschluss von Verfahren warten, die von Behörden durchgeführt werden, deren eigenes Handeln Gegenstand der Klage ist, und das zudem mit einer Verzögerung von einem Jahrzehnt", argumentierte der Staatsanwalt. Somit wird sich nun die Bundesjustiz der Frage widmen, ob Belo Monte einen Ethnozid an den Indigenen Völkern vor Ort bedeutet oder nicht.

