Bundesjustiz: Staudamm Santo Antônio verletzt Indigene Rechte

Bundesgericht in Rondônia sieht Mängel und Verzögerungen bei der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen in Bezug auf indigene Völker durch Staudamm Santo Antônio. Betroffene Indigene Völker müssen konsultiert werden.
| von Christian.russau@fdcl.org
Bundesjustiz: Staudamm Santo Antônio verletzt Indigene Rechte
Symbolbild: Frei fließender Fluss. Foto: Verena Glass

Ein Bundesgericht in Rondônia hat entschieden, dass die Indigenenbehörde FUNAI sowie die Staudammbetreiber von Santo Antônio umgehend eine Reihe von Maßnahmen ergreifen müssen, um die ökologischen und sozialen Auswirkungen zu beheben, die den indigenen Völkern durch den Staudamm von Santo Antônio am Rio Madeira entstanden sind. Der nahe der Landeshauptstadt von Rondônia, Porto Velho, gelegene 3,6 GW-Staudamm wurde zwischen 2008 und 2016 errichtet, wobei die ersten der heute insgesamt 50 Turbinen bereits 2012 in Betrieb gingen. Santo Antônio ist aktuell der fünftgrößte Staudamm Brasiliens.

Bei Baubeginn gab es erste Beschwerden lokal Betroffener wie Fischer:innen und Ribeirinhos, die um ihre Erträge beim zum Überleben fundamental notwendigem Fischfang befürchteten. Diese Befürchtungen wurden aber von den Behörden nicht als überzeugend genug angesehen, als dass sie den Bau eines so für Entwicklung und Fortschritt, wie die Befürworter:innen in Brasília und Porto Velho nicht müde wurden zu betonen, wichtigen Infrastrukturprojektes in Amazonien hätten verlangsamen oder gar verhindern können. Es wurde gebaut und mit Beton und Stahl geklotzt: mit dem dort verbauten Beton hätten 40 Stadien Maracanã errichtet werden können, und mit dem dort verbauten Stahl 18 Eiffeltürme. Politik und Wirtschaft schwärmten von den Ingenieursleistung dieses "Jahrhundertbauwerks" am Rio Madeira.

Im März 2020 aber wurde durch eine neue Universitätsstudie bekannt, dass die Fischer:innen und Ribeirinhos Recht hatten: Das, wovor die Gegner*innen der Staudammbauten am Rio Madeira seit Jahren gewarnt haben, war eingetreten und wissenschaftlich bestätigt worden. Der Bau der zwei Staudämme am Rio Madeira, neben Santo Antonio noch Jirau, hat zu einem Rückgang der Fischbestände um 40 Prozent geführt. Dies ging aus einer wissenschaftlichen Studie der Universidade Federal do Amazonas hervor, aus der brasilianische Medien berichten und über die KoBra seinerseits ebenfalls berichtet hatte. Laut Rogério Fonseca von der Universidade Federal do Amazonas und Ko-Autor der damaligen Studie habe der durch die Staudammbauten veränderte Wasserfluss und die durch die Wehrfunktion der Dämme behinderte Fischdurchgängigkeit zu einem massiven Rückgang der Fischpupulationen und mithin der Erträge der Fischerinnen und Fischer geführt. Allein im Munizip Humaitá beliefen sich die Ertragsverluste auf 342 Millionen Reais, umgerechnet damals 65 Millionen Euro. In einigen Fällen berichteten die Fischerinnen und Fischer, dass sich ihr Fangergebnis von 200 bis 300 Kilo auf rund 50 Kilo reduziert habe. Der Wissenschaftler Fonseca erläuterte zudem, dass sich etliche der Fischerinnen und Fischer, die nach dem durch den Staudammbau zurückgegangenen Fischfang ihren Lebensunterhalt nicht mehr wie zuvor bestreiten konnten, sich illegalen Tätigkeiten, wie Holzfällen, Goldschürferei oder Landtitelbetrug zugewandt hätten, um ihr finanzielles Überleben zu sichern.

Und nun musste das Gericht bei einem zweiten, wesentlichen Punkt in Bezug auf den Staudamm Santo Antônio eingreifen: Denn um den Bau von solch großen Infrastukturprojekten in Brasilien, zumal in Amazonien, durchzuführen, müssen die verfassungsmässigen Rechte der vor Ort lebenden und vom Dammbau betroffenen Indigenen Völker geschützt und geachtet werden. Dazu werden von den Baufirmen Umweltverträglichkeitsprüfungen (EIA-RIMAs) erstellt, und eigentlich müssten Konsultationen der Indigenen durchgeführt werden. Um aber den Bau solcher Großprojekte dennoch entsprechend dem deutlichen Zeitdruck aus der Politik nicht zu verlangsamen, erteilen Gerichte die Baugenehmigung dennoch, obwohl noch nicht alle Sozial- und Umweltauflagen erfüllt sind. Daher veranlassen die Gerichte eine Liste zusätzlicher Auflagen, die beispielsweise den Schutz der Indigenen Bevölkerung sicherstellen sollen und über deren Einhaltung später gerichtlich geurteilt wird. Bei etlichen der KoBra bekannten Staudämme (wie z.B. Belo Monte, Teles Pires) wurden die offiziell als "Indigene Komponente des Grundlegenden Umweltplans" - kurz als (PBA-CI) bezeichnet - Auflagen nicht vollumfänglich erfüllt.

Im Fall von Santo Antônio hatte im Jahr 2015 die Vereinigung der indigenen Völker der Karipuna eine Zivilklage eingereicht. In der Klage argumentierte die Vereinigung, dass der Bau des Kraftwerks Santo Antonio zu einer Zunahme von Landbesetzungen durch Landräuber, illegaler Holz- und Mineraliengewinnung, illegaler Parzellierung und Abholzung des Urwalds innerhalb des indigenen Gebiets Karipuna geführt habe. Im Jahr 2019 trat die Bundesstaatsanwaltschaft MPF als Klägerin in Erscheinung und beantragte die Ausweitung des Verfahrensgegenstands im Falle der Klage gegen Santo Antônio auch auf in freiwilliger Isolation lebende Indigene Völker sowie auf die Völker der Cassupã und Salamãi, die neben den Karipuna ebenfalls betroffen sein könnten, so die MPF.

Nun, so berichten es brasilianische Medien, folgte der mittlerweile zuständige Richter des Bundesgerichts in Rondônia der Argumentation der Kläger:innen der Karipuna und der Bundesstaatsanwaltschaft, dass es Mängel und Verzögerungen bei der Umsetzung des Grundlegenden Umweltplans – Indigene Komponente (PBA-CI) gegeben habe. Das Urteil sieht laut den Medienberichten zufolge die Umsetzung von Maßnahmen in mehreren Schritten vor: Innerhalb von 90 Tagen müssten FUNAI und die Staudammbetreiberin Santo Antônio Energia einen Bericht vorlegen, in dem detailliert aufgeführt ist, was bereits umgesetzt wurde und was in den ersten beiden Phasen des Plans der Indigenen Komponente noch aussteht. Innerhalb derselben Frist müsse die FUNAI die Indigenen Gemeinschaften konsultieren, um festzulegen, wie die im PBA-CI vorgesehenen Kontrollmaßnahmen, die für den verstärkten Schutz des Gebiets vor Übergriffen und anderen Bedrohungen zuständig sind, durchgeführt werden sollen. Darüber hinaus haben die Beklagten 120 Tage Zeit, um einen aktualisierten Plan mit allen noch nicht umgesetzten Maßnahmen vorzulegen. Dieses Dokument müsse einen detaillierten Zeitplan mit Fristen für jede einzelne Phase enthalten, in dem die Zuständigkeiten aller zuständigen Institutionen festgelegt und die für die jeweilige Umsetzung Verantwortlichen benannt werden. Das Urteil sieht außerdem vor, so der Medienbericht, dass die FUNAI alle betroffenen Indigenen Gemeinschaften konsultieren müsse, um die im Plan vorgesehenen Maßnahmen zu aktualisieren. Die Frist für die Erfüllung der Verpflichtungen wurde dabei auf 24 Monate festgelegt, wobei vierteljährliche Berichte über den Fortschritt der Maßnahmen vorgelegt werden müssen. Im Bereich Umwelt muss das Unternehmen innerhalb von sechs Monaten neue technische Studien finanzieren und diese auch abschließen, um zu überprüfen, ob die durch die Veränderung des Wasserstandes im Stausee des Kraftwerks verursachten Schäden im vorhinein unterschätzt wurden. Sollten sich neue Auswirkungen bestätigen, müssen zudem zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden.

Die Bundesstaatsanwaltschaft MPF legte trotz des umfassenden Urteils eine Berufung ein, denn: auch die FUNAI und das Unternehmen müssten zur Zahlung von Schadensersatz für kollektive immaterielle Schäden verurteilt werden, so die MPF. Darüber muss das Gericht noch aber entscheiden.

// Christian Russau

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