Endverbleibskontrolle für den auch im illegalen Goldbergbau einsetzbaren Maschinenpark kommt

Zentralregister für auch im illegalen Goldbergbau einsetzbare Maschinen wird verpflichtend. Erfolg einer mehrjährigen Kampage Indigener Völker und der Zivilgesellschaft.
| von Christian.russau@fdcl.org
Endverbleibskontrolle für den auch im illegalen Goldbergbau einsetzbaren Maschinenpark kommt
Muss bald im Zentralregister zwingend erfasst werden: Goldausbaggerung im Tapajós-Fluss mit schweren Maschinen. Foto: Vinícius Mendes

Der aus Bundesregierung, Bundesstaaten, Munizipien, Unternehmerverbänden und Zivilgesellschaft besetzte (und mit rechtssetzender Verwaltungsmacht für bspw. Verordnungen ausgestattete) Nationale Umwelt-Rat (CONAMA - Conselho Nacional do Meio Ambiente) hat infolge einer mehrjährigen Kampagne von Indigenen und Zivilgesellschaft (siehe Kampagne "Parem as Maquinas) beschlossen, ein landesweit geltendes, verpflichtendes Zentralregister einzuführen(siehe hierzu den Bericht bei O ECO  oder hier direkt der Link zur CONAMA-Verordnung), das die Bergbaumaschinen, die qua Einsatz und Funktion potentiell auch im illegalen Bergbau eingesetzt werden können, erfasst. Darunter fallen laut § 2º der Verordnung: Hydraulikbagger (escavadeiras hidráulicas), Baggerlader (retroescavadeiras) sowie Fähren und Schwimmkörper (balsas), die mit einem Bergbaubagger ausgestattet sind. Das Zentralregister soll alle Informationen einer einsetzbaren Maschine ab Verkauf bündeln, so z.B. die Informationen über Herstellung, Import, Vertrieb, Eigentum, Besitz und Nutzung der Geräte, auch Eigentums- oder Besitzübertragungen sowie Fälle von Diebstahl, Raub, Verlust oder Abhandenkommen der Maschinen müssen registriert werden. Das Register ist öffentlich zugänglich und wird in das Nationale Umweltinformationssystem (Sinima) integriert.

Damit hätte Brasilien endlich eines der schon so lange von Indigenen Völkern und kritischer Zivilgesellschaft geforderten Rechtsmittel zur Hand, um dem zerstörerischen Boom des illegalen Goldbergbaus in vor allem Amazoniens Flüssen und Regenwäldern Einhalt zu gebieten. Es ist der Versuch des Übertrags des Prinzips der überwachten Endverbleibskontrolle auf den Maschinenpark, so wie es in Teilen beim Verkauf und Handel von Waffen geschieht.

Dringend nötig ist das durchaus, wie das Beispiel Itaituba zeigt: Itaituba ist einer der zentralen Umschlagplätze für illegal in den Munduruku-Gebieten gefördertes Gold. Fast nirgendwo sonst in Brasilien werden so viele nagelneue Bagger überwiegend aus südkoreanischer Produktion für den Erdaushub verkauft wie in Itaituba – auffällig für eine Kleinstadt mit knapp 100.000 Einwohner:innen. Die Lokalpolitik steht seit Jahren unter dringendem Verdacht, mit dem illegalen, aber angesichts des gestiegenen Weltmarktpreises enorm boomenden Goldhandel stark verbandelt zu sein.

KoBra hatte über das Problem der Bagger der Multis - deren oft illegaler Einsatz zwar allgemein bekannt ist, aber die die Bagger verkaufenden Firmen zeigten sich nicht bereit, konkrete Maßnahmen zu ergreifen - bereits 2022 berichtet:  "Den investigativen Journalist:innen von Repórter Brasil gelang es, mittels des brasilianischen Informationsfreiheitsgesetzes Zugang zu Behördendaten zu bekommen, die die Rolle von schweren Baggerfahrzeugen beim illegalen Goldabbau und der Waldrodung in Amazonien belegt und zeigt, wie sich die Hersteller dieser schweren Maschinen aus der Verantwortung stehlen. Repórter Brasil fand 157 Fälle, in denen staatliche Inspektionsteams Maschinen von 19 Markenherstellern in illegalen Minen beschlagnahmten oder zerstörten, die in den vorangegangenen fünf Jahren auf Indigenem Land oder in Naturschutzgebieten eröffnet wurden. Von den 19 Maschinenherstellern, die bei der Auswertung der Behördendaten von Repórter Brasil in illegalen Bergbaubetrieben in indigenen Gebieten oder Schutzgebieten gefunden wurden, beantworteten nur sechs die Fragen der Investigativjournalist:innen. Meistens verwiesen diese auf die Schwierigkeit bis Unmöglichkeit des Endnutzungsverbleibs, die Maschinen würden bei einer durchschnittlichen Lebensdauern von über einem Jahrzehnt teilweise mehrmals weiterverkauft, den Herstellern sei es deshalb nicht möglich, dies im Einzelnen zu verfolgen. Die mögliche Kontrolle beschränke sich beim Kaufvorgang der Maschinen auf die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentenkontrolle."

Nun hat der Nationale Umwelt-Rat (CONAMA) gezeigt, dass er willens ist, eine solche Endverbleibskontrolle für realistisch und durchsetzbar zu halten. So wird die Lieferkettensorgfaltspflicht nicht nur upstream (woher kommen die verarbeiteten Produkte, die eine Firma verarbeitet, also Blick von der Mine bis zur Schmelze), sondern auch downstream (wohin gehen die hergestellten Maschinen und in welchem Maße tragen sie zu Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen bei) gedacht und angewandt. In der Tat ein wichtiger Fortschritt. Wie weitreichend die Verordnung in der Praxis wirken wird, das muss sich noch zeigen.

Damit wurden - kurz stichwortartig zuammengefasst - seit Amtsantritt Präsident Lulas Anfang 2023 von Politik, Behörden, Gerichten, Räten und Gremien eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Goldbergbaus getroffen: Vermehrt wurden auch Militärkräfte in Amazonien zur Absicherung der Arbeit der Umweltbehörde IBAMA zur Unterbindung der illegalen Goldgräberei eingesetzt; der Einsatz der Bundespolizei zur chemischen Herkunftanalyse von Golderzen aus dem Yanomami-Territorium zur späteren Identifizierung von Goldproben aus illegalen Quellen wie dem Yanomami-Gebiet; die Abschaffung durch den Obersten Gerichtshof der sogenannten Erklärung auf Treu und Glauben beim Ersterwerb von Gold aus unbekannter Quelle; die Einführung durch die Bundessteuerbehörde einer neuen normativen Anweisung, in der sie die elektronische Rechnung für die Vermarktung von Gold aus dem Bergbau ab Juli 2023 einführt, um die Nachverfolgbarkeit des Goldes zu verbessern; Dekret Lulas vom Juni 2023, dass den Einsatz des Militärs in der Yanomami-Region auf breitere Basis stellte und den Militärs auch die Möglichkeit gab, illegale Goldgräber:innen in flagranti zu verhaften, was sonst nur Polizeikräften gestattet wäre; anhängig sind noch immer die politischen Entscheidungen zur von der Bundesstaatsanwaltschaft geforderten grundsätzlichen Beendigung der Erteilung von Bergbaulizenzen auf Munizipalebene sowie die ebenfalls von der Bundesstaatsanwaltschaft geforderten Beschneidung des Verkaufs von Flugbenzin in von illegalem Bergbau gefährdeten Flugeinzugsgebieten; Beschränkungen für den Import und Einsatz von Quecksilber; und nun die Entscheidung der CONAMA zur Einführung des Zentralregisters für im Bergbau kritische Maschinen, die auch im illegalen Goldbergbau eingesetzt werden können. Etliche der von der Zivilgesellschaft geforderten Maßnahmen zur Beendigung des illegalen Goldbergbaus sind derweil noch offen. Es gibt noch Einiges zu tun.

// Christian Russau

Foerderhinweis-KoBra-EG-und-BMZ.png