Bundesstaat Amazonas: Maßnahmen gegen die Verwendung von Quecksilber beim legalen Goldabbau
Das Institut für Umweltschutz des Bundesstaates Amazonas Ipaam hat einer Meldung der Bundesstaatsanwaltschaft zufolge die zuvorige Empfehlung der Bundesstaatsanwaltschaft MPF zur Ergreifung von Maßnahmen gegen die Verwendung von Quecksilber beim Goldabbau vollständig befolgt. Zu den ergriffenen Maßnahmen gehören laut dem Bericht die vorsorgliche Aussetzung von Bergbaulizenzen, bei denen es Hinweise auf den Einsatz von Quecksilber gibt. Des Weiteren werde Ipaam alle neuen Bergbaulizenzanträge automatisch ablehnen, sofern diese die Verwendung der Substanz vorsehen, selbst wenn das Projekt Ausgleichsmaßnahme vorsehe. Das Institut Ipaam stellte demnach zudem klar, dass es bisher keine lizenzierten Projekte mit Verwendung von Quecksilber im Bundesstaat Amazonas gebe.
Das Ipaam kündigte außerdem die zeitnahe Ausarbeitung einer spezifischen Verordnung zum Verbot der Verwendung von Quecksilber beim Goldabbau im Bundesstaat Amazonas an, um die Umweltkontrolle im Bundesstaat zu verstärken. Eine solche neue Verodnung, so berichtet es das MPF, werde das Ipaam innerhalb von maximal 30 Tagen veröffentlichen. Die Verordnung werde Unternehmer:innen in die Pflicht nehmen und verlangen, dass diese bereits zu Beginn jedweden Schürfantrags detailliert anzugeben, welche Aufbereitungstechnik beim Goldabbau, -Schürfen oder -Waschen angewendet werde. Zudem müssten die Unternehmen künftig bei Antragstellung explizit nachweisen, dass ihr Verfahren zum Goldabbau umweltverträglich und frei von Quecksilber ist. Laut Einschätzung der Bundesstaatsanwaltschaft werde die neue Verordnung robustere Kriterien für die Überprüfung bereits erteilter Lizenzen festlegen und die Aufhebung von Genehmigungen ermöglichen, die auch nur indirekt auf die Verwendung von Quecksilber hinweisen. Darüber hinaus werde die Verordnung die Bestimmungen der Bundesverordnung Nr. 26/2024 der Umweltbehörde Ibama enthalten, die Ausnahmen der Verordnung nur mit Genehmigung der genannten Bundesumweltbehörde zulässt.
Damit beabsichtigen die Landesbehörden des Bundesstaates Amazonas, den Einsatz von Quecksilber beim legalen Goldbergbau im Staat einzudämmen. Der Einsatz von Quecksilber hat in Amazonien in den vergangenen Jahren massiv zugenommen, laut jüngster Fiocruz-Einschätzung sind die Vergiftungen der Flussanwohnenden Bevölkerung - ribeirinhos, Indigene und weitere traditionelle Völker - mit Quecksilber "schwerwiegend und anhaltend". Dies liegt zu einem sehr großen Teil an der deutlichen Zunahme des illegalen Goldbergbaus in der Region liegt, der meist mit Quecksilber arbeitet. Und dies wiederum geschieht auch infolge der Rekordpreise, die am Weltmarkt für das Edelmetall gezahlt werden und dass es keine national und international umfänglich effektiven Kontrollmechanismen bei Produktion und Handel von Gold gibt.
Die Lula-Regierung hat zur Bekämpfung des illegalen Goldbergbaus seit Amtsantritt mehrere verschiedene Maßnahmen getroffen: Dazu zählte der Einsatz von Militärkräften in Amazonien zur Absicherung der Arbeit der Umweltbehörde IBAMA zur Unterbindung der illegalen Goldgräberei; der Einsatz der Bundespolizei zur chemischen Herkunftanalyse von Golderzen aus dem Yanomami-Territorium zur späteren Identifizierung von Goldproben aus illegalen Quellen wie dem Yanomami-Gebiet; die Abschaffung durch den Obersten Gerichtshof der sogenannten Erklärung auf Treu und Glauben beim Ersterwerb von Gold aus unbekannter Quelle; die Einführung durch die Bundessteuerbehörde einer neuen normativen Anweisung, in der sie die elektronische Rechnung für die Vermarktung von Gold aus dem Bergbau ab Juli 2023 einführt, um die Nachverfolgbarkeit des Goldes zu verbessern. Im Juni 2023 erliess Präsident Lula zudem ein Dekret, dass den Einsatz des Militärs in der Yanomami-Region auf breitere Basis stellte und den Militärs auch die Möglichkeit gab, illegale Goldgräber:innen in flagranti zu verhaften, was sonst nur Polizeikräften gestattet wäre.

