Brasiliens Bundespolizei startet chemische Analyse des Goldes aus der Terra Indígena der Yanomami

Durch die Ermittlung der charakteristischen Merkmale des vor Ort natürlich vorhandenen Goldes soll der illegale handel mit Gold aus Yanomami-Gebiet künftig erschwert werden.
| von Christian.russau@fdcl.org
Brasiliens Bundespolizei startet chemische Analyse des Goldes aus der Terra Indígena der Yanomami
Amazonische Weiten. Foto: Christian Russau

Brasiliens Bundespolizei hat einen der von zivilgesellschaftlichen Organisationen seit Langem geforderten Schritte zur künftig effektiveren Verhinderung von illegalem Goldexport aus der Terra Indígena der Yanomami unternommen. Wie zuvor von Brasiliens Bundesregierung angekündigt und nun von brasilianischen Medien berichtet,  entnahmen Beamt:innen der Bundespolizei im nordbrasilianischen Bundesstaat Roraima Proben von Gold, das im Land der Yanomami-Indigenen abgebaut wurde, um die charakteristischen Merkmale des vor Ort natürlich vorhandenen Goldes zu ermitteln, zudem erbene die Beamt:innen Daten über die vor Ort durch den Goldbergbau entstandenen Umweltvergiftungen durch Quecksilber. Das Gold wird bei der chemischen Analyse anhand einer Kombination aus verschiedenen Verfahren - Morphologie, Mineralogie, chemischer und isotopischer Zusammensetzung, wie Medien berichten - analysiert, was die Erstellung objektiver Rückverfolgungsparameter ermöglicht, erhofft sich die Bundespolizei. Auf diese Weise lasse sich feststellen, aus welcher Region das Metall stammt. Letztlich soll diese Analyse der zunächst in den Regionen Surucucu, Xitei, Homoxi, Cabeceira do Rio Catrimani und Paapiu gesammelten Gesteinsproben dazu dienen, künftig feststellen zu können, ob Gesteinsproben mit Gold oder Goldstücke bei gleichen charakteristischen Eigenschaften aus dieser Ursprungsregion, wo Goldbergbau illegal ist, stammt, um dergestalt festzustellen, ob es legal ist oder nicht. Nicht klar wurde in den Medienberichten, ob dieses Verfahren auch zur Herkunftsbestimmung herangezogen werden könnte, wenn Goldproben mehrerer regional unterschiedlicher Gesteinquellen bereits eingeschmolzen wurden.

Mit der Herkunfstbestimmung von Gold kommt die Regierung Lula einer weiteren Forderung der zivilgesellschaftlichen Organisation nach, die seit Jahrzehnten den illegalen Goldhandel aus geschützten indigenen Territorien scharf kritisieren und die vor allem der Vorgängerregierung unter Jair Bolsonaro eine innere Komplizenschaft mit der illegalen Goldgräberei vorwarfen. Nichtregierungsorganisationen wie Repórter Brasil fordern seit Längerem eine Liste an konkreten Schritten, die sofort in die Wege geleitet werden müssetn, um den illegalen Goldhandel zu stoppen (KoBra berichtete zu den neun geforderten Maßnahmen hier).

Brasiliens Regierung hatte Anfang des Jahres vermehrt Umweltkontrollen vor Ort eingesetzt, um der illegalen Goldgräberei den Riegel vorzuschieben. Lula hatte sich dazu öffentlich geäußert. "Ich kann Ihnen sagen, dass es keinen illegalen Bergbau mehr geben wird, und ich weiß, wie schwierig es ist, den illegalen Bergbau zu beseitigen. Ich weiß, dass wir schon andere Male versucht haben, sie zu beseitigen, und sie kamen zurück, aber wir werden es tun. Leider kann ich Ihnen nicht sagen, bis wann, aber was ich sagen kann, ist, dass wir es tun werden", sagte Präsident Luiz Inácio Lula da Silva von der regierenden Arbeiter:innenpartei PT am 21. Januar dieses Jahres, während einer Pressekonferenz in Boa Vista im Bundesstaat Roraima in Bezug auf die Hauptforderung des Anführers der Yanomami, Davi Yanomami, die 30.000 illegalen Bergleute aus dem Gebiet schnellstmöglich von dort zu entfernen. Zudem hatte die Bundessteuerbehörde Ende März dieses Jahres eine neue normative Anweisung herausgegeben, in der sie die elektronische Rechnung für die Vermarktung von Gold aus dem Bergbau einführt, um die Nachverfolgbarkeit des Goldes zu verbessern. Seit dem Jahr 2001 hatte die Steuerbehörde die Papierrechnung beibehalten, obwohl das digitalisierte Dokument in vielen Wirtschaftssektoren zur Herkunftssicherung bereits in Gebrauch war. Die elektronische Rechnung ist nun ab Juli dieses Jahres vorgeschrieben.

Auch Brasiliens Justiz hatte sich in den vergangenen Monaten deutlich in Sachen illegaler Goldgräberei bewegt. So hatte der Richter des Obersten Gerichtshof STF, Gilmar Mendes, am 4. April dieses Jahres endlich die gesetzliche Bestimmung ausser Kraft gesetzt, nach welcher die sogenannte "presunção de boa-fé" (in etwa "Annahme auf Treu und Glauben") im Goldhandel seit 2013 galt. Diese "presunção de boa-fé"-Maßnahme ist in einem Gesetz aus dem Jahr 2013 vorgesehen und erlaubte den Goldhandel in Brasilien auf der Grundlage von Informationen der Verkäufer:in, die/der diese/r abgibt und damit erklärt, der Ursprung seines nun zum Verkauf an den/die legalisierte/n Händler:in Goldes seien legale Quellen. Belege dafür mussten nicht vorgelegt werden. Der/die Käufer:in konnte also davon ausgehen, dass die Wahrheit gesagt wurde, und wurde nicht bestraft, wenn sich eines Tages das Gegenteil herausstellte.

Dies sind sicherlich alles richtige Schritte in die richtige Richtung, aber wie lange es insgesamt brauchen wird, um den illegalen Goldbergbau und Goldhandel in Brasilien in einem Maße zurückzudrängen, dass Umwelt und menschenrechte der vor Ort Lebenden wieder garantiert, respektiert und geachtet werden, dies bleibt abzuwarten.

// Christian Russau