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Petiton zum deutsch-brasilianischen Atomabkommen: Künigen Sie das "Bombengeschäft"!

Petiton zum deutsch-brasilianischen Atomabkommen: Künigen Sie das "Bombengeschäft"!

m Jahr 1975 schlossen die deutsche Bundesregierung und die Föderative Republik Brasilien (damals unter der Militärdiktatur) das deutsch-brasilianische Abkommen über die „Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie“. Das Abkommen sieht den Bau von bis zu acht Atomkraftwerken in Brasilien unter deutscher Beteiligung vor; bis heute sind gerade einmal drei Reaktoren realisiert worden. Diese Reaktoren befinden sich allerdings in einem teilweise maroden Zustand und sind außerdem in einem erdrutsch- und erdbebengefährdeten Gebiet gelegen. Keine der beteiligten Vertragsparteien rechnet noch mit der vollumfänglichen Realisierung der Vereinbarung, dennoch halten beide daran fest.
| von tilia.goetze@kooperation-brasilien.org
BERICHT ÜBER DIE UMSETZUNG DER EMPFEHLUNGEN IM RAHMEN DES UPR-VERFAHRENS SEITENS BRASILIENS

BERICHT ÜBER DIE UMSETZUNG DER EMPFEHLUNGEN IM RAHMEN DES UPR-VERFAHRENS SEITENS BRASILIENS

Das Movimento Nacional de Direitos Humanos (MNDH Brasil) erstellte (mit Unterstützung der Articulação para o Monitoramento dos Direitos Humanos no Brasil (AMDH)) diesen Bericht zum Stand der Umsetzungen der Empfehlungen dritter Staaten an Brasilien im UN-Menschenrechtssystem und fokussiert dabei auf die Empfehlungen Deutschlands an Brasilien in den drei Bereichen außergerichtliche Hinrichtungen, den Schutz von Menschenrechtsverteidiger:innen und den Schutz der Indigenen Völker.
| von Christian.russau@fdcl.org