Brasiliens Oberster Gerichtshof STF widmet sich ab heute der Frage, ob das Amnestiegesetz von 1979 in den Fällen der Verhaftet-Verschwundenen weiter gilt - oder nicht
Brasiliens Oberster Gerichtshof STF beginnt heute mit der Verhandlung in der Frage, ob es in den Fällen der während, von und durch die brasilianische Militärdiktatur Verhaftet-Verschwundenen nicht doch geboten sei, eine Ausnahme vom Amnestiegesetz von 1979 unter dem juristischen Argument vorzunehmen, dass - da die sterblichen Überreste der Opfer nie aufgetaucht seien - der Straftatbestand der Entführung anhalte und dergestalt ein fortwährendes Verbrechen bestehe, das vom Staat bestraft werden müsse und die entsprechenden Fälle nicht unter die Bestimmungen des Amnestiegesetzes fielen. Die Verhandlung des STF ist bis zum 24. Febuar angesetzt.