Brasiliens Oberster Gerichtshof STF widmet sich ab heute der Frage, ob das Amnestiegesetz von 1979 in den Fällen der Verhaftet-Verschwundenen weiter gilt - oder nicht

Brasiliens Oberster Gerichtshof STF beginnt heute mit der Verhandlung in der Frage, ob es in den Fällen der während, von und durch die brasilianische Militärdiktatur Verhaftet-Verschwundenen nicht doch geboten sei, eine Ausnahme vom Amnestiegesetz von 1979 unter dem juristischen Argument vorzunehmen, dass - da die sterblichen Überreste der Opfer nie aufgetaucht seien - der Straftatbestand der Entführung anhalte und dergestalt ein fortwährendes Verbrechen bestehe, das vom Staat bestraft werden müsse und die entsprechenden Fälle nicht unter die Bestimmungen des Amnestiegesetzes fielen. Die Verhandlung des STF ist bis zum 24. Febuar angesetzt.
| von Christian.russau@fdcl.org
Brasiliens Oberster Gerichtshof STF widmet sich ab heute der Frage, ob das Amnestiegesetz von 1979 in den Fällen der Verhaftet-Verschwundenen weiter gilt - oder nicht
Dieses Gebäude beherbergte in den Zeiten der sogenannten "bleiernen Jahre" der brasilianischen Militärdiktatur (1964-1985) das Folterzentrum Oban, das ab 1970 DOI-CODI hieß. Dort wurden Untersuchungen von Historiker:innen zufolge 66 Menschen ermordet, 39 von diesen starben dort unter den entsetzlichen Qualen der Folter. Von weiteren 19 Menschen stammt ihr letztes Lebenszeichen, dass sie verhaftet und ins DOI-CODI verbracht wurden, von dort. Seither gelten sie als verhaftet-verschwunden. Foto: christian russau (2016)

Seit 1979 gilt in Brasilien das Amnestiegesetz, das die Täter von Menschenrechtsverbrechen vor Strafverfolgung schützt. Anders als beispielsweise in Argentinien oder Chile wurde in Brasilien noch kein Militär für die Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der brasilianischen Militärdiktatur strafrechtlich verurteilt, denn das nach wie vor gültige Amnestiegesetz von 1979 verhindert dies. 2010 urteilte der Interamerikanischer Gerichtshof für Menschenrechte im Fall "Gomes Lund et al. vs. Brazil" (dabei ging es u.a. um die verschollenen sterblichen Überreste von 70 Guerrilheiros der Araguaia-Region und der Verantwortung des Staates, alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, die sterblichen Überreste aufzufinden), dass das Amnestiegesetz von 1979 unvereinbar sei mit der Inter-Amerikanischen Menschenrechtskonvention. Doch Brasiliens Oberster Gerichtshof STF entschied im selben Jahr, dass das Amnestiegesetz Bestand habe. Die Anwält:innenvereinigung OAB hatte Verfassungsklage gegen das Amnestiegesetz eingereicht, aber die Mehrheit der Obersten Richter:innen entschied mit sieben zu zwei Stimmen für die Gültigkeit des Amnestiegesetzes. Dieses STF-Urteil gilt seither als schwerstes Hindernis für den Weg hin zu einer transitional justice in Brasilien.

Doch die Staatsanwält:innen, die ein Ende der Straflosigkeit und eine Umsetzung der Rechtsprechung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte und mithin ein zumindest schrittweises Aufbrechen des Amnestiegesetzes in Brasilien erreichen wollten, entwickelten eine neue Strategie. Seit 2012 unternehmen Bundesstaatsanwält:innen in Brasilien vermehrt Versuche, das Amnestiegesetz zu kippen. Um der Täter:innen von damals noch juristisch habhaft zu werden, versuchen Staatsanwält:innen und Angehörige, das Amnestiegesetz durch einen juristischen Schachzug auszutricksen: Sie argumentieren, da in den Fällen der Verhaftet-Verschwundenen die (mutmaßlich sterblichen Überreste der) Opfer nie aufgetaucht seien, halte die Entführung an und ein fortwährendes Verbrechen müsse bestraft werden und falle daher nicht unter die Bestimmungen des Amnestiegesetzes. Doch bislang wurden all diese Versuche des fortwährend verübten Straftatbestandes von den zuständigen Gerichten bislang stets abgewiesen, mit dem Argument, dass die Opfer vermutlich tot seien und dass deshalb nicht die juristische Rede davon sein könne, dass es um eine anhaltende Entführung gehe.

Nun aber kommt im Obersten Gerichtshof Bewegung in die Angelegenheit. Denn der Oberste Gerichtshof STF beginnt am heutigen Freitag mit der Verhandlung, um zu klären, ob das Amnestiegesetz von 1979 für die Frage eines anhaltenden Verbrechens des Versteckens der sterblichen Überreste der während, von und durch die brasilianische Militärdiktatur Verhaftet-Verschwundenen weiterhin Geltung habe - oder eben nicht. Das Verfahren findet bis zum 24. Februar im virtuellen Plenum des STF statt. Als erster wird der im Gericht zuständige Berichterstatter, der Oberste Richter Flávio Dino, abstimmen. Der vormalige Minister unter der aktuellen Regierung Lula hatte sich bereits dafür ausgesprochen, dass es sich im Falle der nach wie vor nicht aufgefundenen sterblichen Überreste der Verhaftet-Verschwundenen um den Straftatbestand der Verschleierung und somit um ein fortwährend anhaltendes Verbrechen handele und dass dieser Tatbestand daher nicht unter die Bestimmungen des Amnestiegesetzes von 1979 fallen dürfe, dass die Verfolgung von Straftaten aus den Jahren 1961 bis 1979 verhindert.

Was nun in Brasília in den nächsten elf Tagen im STF verhandelt werden wird, dies ist eben nicht nur eine Rechtsfrage, sondern von grundlegender Bedeutung für die Fragen der Aufarbeitung der Menschenrechtsverbrechen der Militärdiktatur und der damit einhergehenden Frage der Notwendigkeit eines Endes der Straflosigkeit - und in Zukunft gar eines möglichen Endes des Amnestiegesetzes.

// Christian Russau

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