Haftstrafe gegen Täter aus dem "Casa da Morte" in Petrópolis

Mehr als fünf Jahrzehnte nach den Taten wird ein Täter trotz noch immer bestehenden Amnestiegesetzes strafrechtlich zu einer Haftstrafe verurteilt.
| von Christian.russau@fdcl.org
Haftstrafe gegen Täter aus dem "Casa da Morte" in Petrópolis
Gefängniszelle der brasilianischen Militärdiktatur (hier: DOPS in Sao Paulo). Foto: christian russau

Die Verbrechen liegen mehr als fünf Jahrzehnte zurück. Inês Etienne Romeu arbeitete als Bankangestellte in Minas Gerais, zugleich war sie Mitglied der im Untergrundswiderstand gegen die brasiliansche Militärdiktatur (1964-1985) aktiven VAR-Palmares (Vanguarda Armada Revolucionária Palmares), VPR (Vanguarda Popular Revolucionária) und Polop (Organização Revolucionária Marxista Política Operária). Im Mai 1971 wurde sie in São Paulo bei einem vom Geheimdienst arrangierten Treffen verhaftet, dies von den Agenten des berüchtigten Sérgio Paranhos Fleury. Inés wurde in das sogenannte "Casa da Morte" in Petrópolis im Bundesstaat Rio de Janeiro verschleppt und mehrere Monate gefangen gehalten, ohne dass sie wusste, wo sie war. Und außerhalb wusste auch niemand, wo sie war. Inés wurde dort wiederholt vergewaltigt.

Inés gelang es im August 1971 die staatlich instruierten Entführer, Folterer und Vergewaltiger zu täuschen, indem sie sich zum Schein bereit erklärte, künftig als deren Informantin zu arbeiten. Sie wurde freigelassen. Sie ist das einzige bekannte Opfer, das den Aufenthalt im "Casa da Morte" überlebt hat.

Das "Casa da Morte" in der rua Artur Barbosa - nah angrenzend an das hügelige Waldgebiet Caxambu - gehörte dem deutschen Staatsbürger Ricardo Lodders. Laut BBC gehörte Lodders ein zweites Haus, direkt angrenzend. Dem BBC-Bericht zufolge überließ Anfang der 1970er Jahre Ricardos Sohn, Mário Lodders, das zweistöckige Einfamilienhaus dem General José Luiz Coelho Neto, dem stellvertretenden Kommandanten des CIE (Centro de Inteligência do Exército, früher bekannt als CiEx). CIE war das militärische Nachrichten- und Geheimdienstzentrum des Exército Brasileiro.

Im "Casa da Morte" in Petrópolis wurden Erkenntnissen der Bundesstaatsanwaltschaft zufolge mindestens 22 Menschen ermordet beziehungsweise sind seither verhaftet-verschwunden. Laut einer Regierungsuntersuchung des Ministeriums für Menschenrechte und Teilhabe aus dem Jahre 2025 gab es während der brasilianischen Militärdiktatur im ganzen Land insgesamt 49 Orte, an denen gefoltert und gemordet wurde. Das "Casa da Morte" war eines dieser Orte - war aber lange unbekannt und wurde erst durch Inês Etienne Romeu als solches identifiziert.

Als Inés im August 1971 endlich wieder auf freien Fuß kam, gelang es ihr, sich der Telefonnummer des Hauses zu erinnern, sie erinnerte sich an den Vornamen des privaten Besitzers und sie erinnerte sich an eine besondere Pflanze des Gebäudes. Mit diesen Informationen gelang es später, das "Casa da Morte" zu identifizieren.

Antonio Waneir Pinheiro Lima, heute pensionierter Fallschirmjäger der Armee, war damals bekannt unter dem Namen “Camarão”. Inés identifizierte ihn 2014 anhand der ihr vorgelegten Photographien als den Mann, der sie zwei Mal im "Casa da Morte" vergewaltigt hatte. Als Antonio Waneir Pinheiro Lima vor die Nationale Wahrheitskommission vorgeladen wurde, bestritt der die Vergewaltigungsvorwürfe. Er sei ja nur einfacher Wachmann bei dem Gebäude gewesen, was im Inneren vorging, hätte sich seiner Kenntnis entzogen.

Ab 2019 ermittelte die brasilianische Justiz gegen Antonio Waneir Pinheiro Lima, was eine neue interessante Wende in der brasilianischen Rechtsprechung zur Beurteilung und Verurteilung der Verbrechen der brasilianischen Militärdiktatur bedeutet. Denn in Brasilien gilt noch immer das Amnestiegesetz von 1979. Anders als beispielsweise in Argentinien oder Chile wurde in Brasilien noch kein Militär für die Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der brasilianischen Militärdiktatur strafrechtlich verurteilt, denn das nach wie vor gültige Amnestiegesetz von 1979 verhindert dies. 2010 urteilte der Interamerikanischer Gerichtshof für Menschenrechte im Fall "Gomes Lund et al. vs. Brazil" (dabei ging es u.a. um die verschollenen sterblichen Überreste von 70 Guerrilheiros der Araguaia-Region und der Verantwortung des Staates, alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, die sterblichen Überreste aufzufinden und dass die Angehörigen nach Art. 13 der Amerikanischen Menschenrechtskonvention ACHR ein grundlegendes Recht auf vollumfängliche Information haben), dass das Amnestiegesetz von 1979 unvereinbar sei mit der Inter-Amerikanischen Menschenrechtskonvention. Doch Brasiliens Oberster Gerichtshof STF entschied im selben Jahr, dass das Amnestiegesetz Bestand habe. Die Anwält:innenvereinigung OAB hatte Verfassungsklage gegen das Amnestiegesetz eingereicht, aber die Mehrheit der Obersten Richter:innen entschied mit sieben zu zwei Stimmen für die Gültigkeit des Amnestiegesetzes. Dieses STF-Urteil gilt seither als nach wie vor schwerstes Hindernis für den Weg hin zu einer transitional justice in Brasilien.

Seit 2012 unternehmen Bundesstaatsanwält:innen in Brasilien daher vermehrt Versuche, das Amnestiegesetz zu kippen. Um der Täter:innen von damals noch juristisch habhaft zu werden, versuchen Staatsanwält:innen und Angehörige, das Amnestiegesetz durch einen juristischen Schachzug auszutricksen: Sie argumentieren, da in den Fällen der Verhaftet-Verschwundenen die (mutmaßlich sterblichen Überreste der) Opfer nie aufgetaucht seien, halte die Entführung an und ein fortwährendes Verbrechen müsse bestraft werden und falle daher nicht unter die Bestimmungen des Amnestiegesetzes. Die diesbezüglich bereits gesprochenen und teilwiese von anderen Instanzen wieder aufgehobenen Urteile werden derzeit noch immer von Brasiliens Oberstem gerichtshof analysiert. KoBra hatte hier berichtet.

Da es im Strafrecht noch immer schwierig ist, die Täter von damals zu belangen, wird in Brasilien seit der bis in die letzte Instanz erfolgreichen Klage der Familie Teles um ihr Recht, ihren Folterer - Carlos Alberto Brilhante Ustra - Folterer zu nennen, das Zivilrecht bemüht.

So auch im Falle des Vergewaltigers Antonio Waneir Pinheiro Lima. Im September 2025 urteilte das 1. Bundesgericht in Petrópolis, dass Antonio Waneir Pinheiro Lima (und sein Kollege, Rubens Gomes Carneiro) verantwortlich wären für Entführung, Folter und gewaltsames Verschwindenlassen im "Casa da Morte" von Petrópolis. Das Gericht verurteilte die beiden Angeklagten zivilrechtlich zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 110.000 Reais (derzeit umgerechnet ca. 18.000 Euro) sowie einer an den Staat zu leistenden Strafzahlung, die dann sozialen Zwecken zugute kommen soll. In dem Urteil wies das Gericht das Argument der Verjährung der Taten zurück, denn schwere Menschenrechtsverletzungen seien unter Berufung auf den Rechtsprechungsgrundsatz Nr. 647 des Obersten Gerichtshofs STF nicht möglich. Zudem gelte, dass das Amnestiegesetz nicht für das Zivilrecht gilt.

Vor wenigen Tagen aber fiel gegen Antonio Waneir Pinheiro Lima nun ein weiteres Urteil. Und zwar ein historisches: Ein Bundesgericht verurteilte Antonio Waneir Pinheiro Lima wegen schwerer Entführung und zweier Vergewaltigungen an Inês Etienne Romeu. Das Urteil kam den Anträgen der Bundesstaatsanwaltschaft MPF nach und sah es als erwiesen an, dass die Taten Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen. Dies bedeute, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, dass die Verjährung und das Amnestiegesetz außer Kraft gesetzt wurden. Das Gericht bekräftigte zudem, dass "die strafrechtliche Verantwortlichkeit Teil der Pflicht des brasilianischen Staates ist, Erinnerung, Wahrheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten".

Laut der Pressemitteilung der Bundesstaatsanwaltschaft, die den Fall vor Gericht gebracht hatte, erkannte die Richterin, die das Urteil gefällt hat, an, "dass die Entführung, die illegale Inhaftierung und die Vergewaltigungen an Inês Etienne Romeu im Rahmen eines systematischen und flächendeckenden Vorgehens des staatlichen Repressionsapparats gegen politische Gegner stattfanden und somit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzustufen sind. Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Römischen Statuts und der Präzedenzfälle des TRF2 selbst kommt das Urteil zu dem Schluss, dass diese Straftaten weder der Verjährung noch dem Amnestiegesetz unterliegen, da es sich um schwere Menschenrechtsverletzungen handelt, die dem Staat die dauerhafte Pflicht auferlegen, die Verantwortlichen zu ermitteln und zu bestrafen."

Der 82-jährige Antonio Waneir Pinheiro Lima muss dem Urteil zufolge nun für 12 Jahre in Haft. (genauer hier: 12 Jahre, 11 Monate und 25 Tage). Er darf aber noch Rechtsmittel einlegen und in Berufung gehen. Erst nach Abschluss der Berufung müßte er die Haft antreten.

Mit dem Urteil wurde nun auch strafrechtlich am Amnestiegesetz gerüttelt. Inês Etienne Romeu hat diese historische Verurteilung des Täters nicht mehr miterlebt. Sie verstarb im Jahre 2015.

// Christian Russau

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