Fraport-Flughafen Fortaleza: Öffentliche Zivilklage der Bundes- und Landesstaatsanwaltschaft gegen Unternehmen und Behörden

Die brasilianische Bundesstaatsanwaltschaft MPF und die Landesstaatsanwaltschaft des Bundesstaates Ceará MPCE haben am 9. Juni 2026 vor dem zuständigen Bundesgericht von Ceará eine öffentliche Zivilklage eingereicht, um Unternehmen und Behörden für die Rodung von 50,72 Hektar Atlantischem Regenwald auf dem Flughafengelände des Internationalen Flughafens Pinto Martins in Fortaleza, Bundesstaat Ceará, zur Verantwortung zu ziehen. Die Beklagten sind: Fraport Brasil S.A., Aerotrópolis Empreendimentos S.A., die landesstaatliche Umweltbehörde Semace, die Nationale Zivilluftfahrtbehörde (ANAC), die Brasilianische Flughafeninfrastrukturgesellschaft (Infraero) und die Bundesebene.
| von Christian.russau@fdcl.org
Fraport-Flughafen Fortaleza: Öffentliche Zivilklage der Bundes- und Landesstaatsanwaltschaft gegen Unternehmen und Behörden
Fraport-Flughafen in Brasilien (hier: Porto Alegre). Foto: christian russau

Die Klage der brasilianische Bundesstaatsanwaltschaft MPF und die Landesstaatsanwaltschaft des Bundesstaates Ceará MPCE weist - so die diesbezügliche Pressemitteilung von Bundes- und Landesstaatsanwaltschaft  - auf "schwerwiegende Unregelmäßigkeiten bei der Umweltgenehmigung hin, die von der staatlichen Umweltbehörde (Semace) durchgeführt wurde". Die Beklagten in der Klage sind folgende Unternehmen bzw. Behörden: Aerotrópolis Empreendimentos S.A., die für den geplanten Hotel- und Logistikpark verantwortlich ist, sowie die den Flughafen betreibende Firma Fraport Brasil S.A., die das Gebiet an Aerotrópolis als Subunternehmerin abgetreten hat. Ebenfalls beklagt sind die landesstaatliche Umweltbehörde Semace, die Nationale Zivilluftfahrtbehörde (ANAC), die Brasilianische Flughafeninfrastrukturgesellschaft (Infraero) und die Bundesebene, denen vorgeworfen wird, ihrer Aufsichtspflicht über Eingriffe in öffentliches Bundesvermögen nicht nachgekommen zu sein. Die Klageanträge werden von der zuständigen Justiz nun geprüft.

Die von der Staatsanwaltschaft im Oktober 2025 in die Wege geleiteten Untersuchungen, die im Oktober 2025 aufgrund eines Berichts über die Rodung von Vegetation in dem Gebiet aufgenommen wurden (KoBra berichtete), deckten Unregelmäßigkeiten auf auch im Genehmigungsverfahren. Die von den Unternehmen vorgelegten Studien ließen die Existenz eines Wasserlaufs an diesem Ort außer Acht – der seit dem Jahr 1945 in Dokumenten der brasilianischen Armee dokumentiert sei, so die Bundes- und Landesstaatsanwaltschaft – und die Unternehmensstudien stuften die Vegetation fälschlicherweise als im Anfangsstadium der Regeneration befindlich ein, wie von der Technischen Beratungsstelle der Staatsanwaltschaft von Pará, Natec, festgestellt wurde. Laut dem Gutachten des Sachverständigenausschusses der Bundesstaatsanwaltschaft MPF und der brasilianischen Bundesumweltbehörde Ibama wurden zudem 15,43 Hektar Atlantischen Regenwaldes im fortgeschrittenen Regenerationsstadium nachgewiesen. Dies ist deshalb von besonderer Bedeutung, da es eben keine degradierte Fläche ist, wie von den Unternehmen behauptet wird, sondern eben wegen des sich erholenden Gesamtzustandes schon längst wieder um eine rechtlich geschützte Vegetation handelt, dessen Rodung gesetzlich verboten ist, sofern kein öffentlicher Nutzen nachgewiesen wird und keine alternative Standortmöglichkeit für das Projekt besteht. Die gerodete Fläche überschritt zudem die Grenze von 50 Hektar, ab der eine vorherige Genehmigung durch Bundesumweltbehörde Ibama erforderlich sei, so die Bundesstaatsanwaltschaft, was im Genehmigungsverfahren ebenfalls nicht beachtet wurde.

Die Bundes- und Landesstaatsanwaltschaft argumentieren zudem, dass das Projekt aus Logistikhallen, Tankstellen und weiteren Dienstleistungen keine direkte und notwendige Verbindung zur Aufrechterhaltung des Flughafenverkehrs an sich habe und daher auch an einem anderen Standort errichtet werden könnte, sodass auch diesbezüglich keine gesetzlichen Kriterien des öffentlichen Interesses erfüllt werden, die die Rodung des Atlantischen Regenwaldes rechtfertigen würden, so die Klageschrift.

Die Pressemitteilung der Bundes- und Landesstaatsanwaltschaft zitiert zudem ein Gutachten der Fachabteilung der Staatsanwaltschaft, welches bestätige, dass die Rodung, die mit schwerem Gerät und ohne angemessene Rettung der Fauna durchgeführt wurde, direkte Auswirkungen auf die angrenzende Gemeinde Vila Gomes hatte, die in der Nähe des Flughafens liegt. Während der Regenzeit 2026 verschlimmerte das Fehlen der Vegetationsdecke den Oberflächenabfluss, was zu Überschwemmungen führte, von denen mindestens 66 Wohnhäuser betroffen waren, sowie zum Einsturz der Mauer, die die Gemeinde vom Flughafengelände trennt (KoBra berichtete). Eine Studie der Bundesuniversität von Ceará UFC verzeichnete einen Anstieg der Oberflächentemperatur im abgeholzten Gebiet um bis zu 6 °C.

Bundes- und Landesstaatsanwaltschaft beantragen laut ihrer Pressemitteilung "dringend die sofortige Aussetzung der Genehmigung für die Errichtung und Erweiterung sowie der Genehmigung zur Vegetationsrodung und jeglicher weiterer Eingriffe vor Ort. In der Sache beantragen sie die endgültige Nichtig-Erklärung der von der Semace erteilten Genehmigungen; die Ausarbeitung und Umsetzung eines Plans zur Sanierung degradierter Flächen als Mittel zur Wiedergutmachung der verursachten Umweltschäden; die Nichtigkeit des zwischen Fraport und Aerotrópolis geschlossenen Nutzungsvertrags sowie die Zahlung von Entschädigungen für kollektive materielle und immaterielle Schäden aufgrund der Umweltauswirkungen und des der Gemeinde Vila Gomes auferlegten Leids."

// Christian Russau