Autobiografie des Folterers als lobendes Beispiel im Schulunterricht

Abgeordneter der Bolsonaro-Partei PSL will das Buch des Folterers Ustra in Schulunterricht aufnehmen, Bildungsminister findet dies eine gute Idee.
| von Christian Russau
Autobiografie des Folterers als lobendes Beispiel im Schulunterricht
Der Folterer Carlos Alberto Brilhante Ustra. Foto Wilson Dias / ABr (CC BY 3.0 BR)

Fotoquelle: Wikipedia / Wilson Dias / ABr (CC BY 3.0 BR)

Der Abgeordnete Heitor Freire von der Bolsonaro-Partei PSL traf sich vergangene Woche mit dem neuen Bildungsminister, Ricardo Vélez, in Brasília und schlug diesem umgehend vor, in den Schulen in der Mittelstufe das Buch von Carlos Alberto Brilhante Ustra "A Verdade Sufocada" als Lehrbuch aufzunehmen. Der Bildungsminister Vélez entgegnete: "Es ist eine Freude, mit dem Abgeordneten Heitor Freire und anderen zusammen zu sein, die für die Umstrukturierung der Bildung und der Grundschulbildung kämpfen. Wir glauben an Bildung als ein Instrument des Wachstums der Gesellschaft für die Integration und den Erhalt unserer uns teuersten Werte." Dies berichtet der Blog da Cidadania auf seiner Internetseite.

Carlos Alberto Brilhante Ustra war in der Zeit der brasilianischen Militärdiktatur Leiter des Folterzentrums DOI-CODI in São Paulo. 2008 wurde er als erster und bislang einziger brasilianischer Folterer von einem Zivilgericht verurteilt. Seither hat die Opferfamilie Teles das Recht, Ustra öffentlich als Folterer zu bezeichnen. Das Urteil wurde 2012 letztinstanzlich bestätigt.

Amélia Teles wurde 1972 zusammen mit ihrem Mann César und ihrer Schwester Criméia Schmidt de Almeida verhaftet und im Folterzentrum DOI-CODI in São Paulo, das von 1969 bis 1970 Operação Bandeirantes (OBAN) hieß, festgehalten und schwer gefoltert. Der Folterer ist bekannt: Oberst Carlos Alberto Brilhante Ustra. Er musste nie für seine Taten büßen. Nie saß er im Gefängnis. Und das aufgrund des Amnestiegesetzes, das ihn und seinesgleichen schützt. Aber die Familie Teles zog dennoch vor Gericht.

"Wir reichten 2006 […] keine Strafrechtsanzeige, sondern eine zivile Feststellungsklage ein", berichtete die Tochter von Amélia und César Augusto Teles, die Historikerin Janaína Teles. Dabei ging es der Familie nicht um Bestrafung und auch nicht um Entschädigungszahlungen. Es ging ausschließlich um das Recht der Familie Teles, ihren Folterer, Oberst Carlos Alberto Brilhante Ustra, öffentlich als solchen bezeichnen zu dürfen.

2008 gewann die Familie Teles den Prozess vor der 23. Zivilkammer in São Paulo in erster Instanz. Im August 2012 bestätigte der 5. Strafgerichtshof von São Paulo letztinstanzlich das Urteil. Zur Begründung hieß es, zwar verhindere das Amnestiegesetz, dass Taten aus der Zeit der Militärdiktatur strafrechtlich verfolgt werden könnten, dies gelte jedoch nicht für zivilrechtliche Fälle. Außerdem würden Verbrechen wie Folter in Brasilien nicht verjähren.

"Dieser Sieg ist nicht nur einer der Familie Teles, sondern ein Sieg ganz Brasiliens", sagte Criméia Schmidt de Almeida kurz nach der Urteilsverkündung. "Das gab es noch nie, eine historische Entscheidung", freute sich auch Amélia Teles. "Ab diesem Moment können wir erhobenen Hauptes sagen: Carlos Alberto Brilhante Ustra ist ein Folterer, ein Mörder, verantwortlich für die Verfolgung und Entführung von Frauen, Männern, Kindern, die sich gegen die Diktatur in Brasilien aufgelehnt haben."

Gegen Ustra wurden noch weitere Klagen angestrengt. Die Bundesstaatsanwaltschaft klagte ihn 2012 wegen des anhaltenden Straftatbestands der Entführung an. Denn unter seiner Leitung war 1971 der politische Gefangene Edgar de Aquino Duarte aus dem DOI-CODI verschwunden. Sein Leichnam ist bis heute nicht aufgetaucht. Auch für das Verschwinden des Medizinstudenten Hirohaki Torigoe 1972 wird Ustra verantwortlich gemacht. Der damals 27-jährige Torigoe war Mitglied der Stadtguerilla Ação Libertadora Nacional (ALN). Nach Zeugenaussagen von politischen Gefangenen wurde Torigue in das berüchtigte Folterzentrum DOI-CODI im Stadtteil Ibirapuera verschleppt. Sein Leichnam ist bis heute verschwunden. Die Bundesstaatsanwaltschaft argumentiert in beiden Fällen gleich: Wenn der Leichnam bis heute versteckt gehalten wird, ist damit weiterhin der Straftatbestand der Entführung erfüllt. Und ein nach wie vor ausgeübtes Verbrechen, so die Logik, muss bestraft werden. In beiden Klagen aber urteilten die Gerichte 2014, dass die Opfer wahrscheinlich damals ermordet wurden, so dass die Taten unter das Amnestiegesetz fallen und heute nicht juristisch belangt werden können.

Was ist von einem künftigen Bildungssystem in Brasilien zu erwarten, wenn die Autobiografie eines Folterers Bestandteil des staatlichen Lehrplanes wird - und zwar nicht in Form kritischer Lektüre, sondern als lobendes Beispiel für die Schüler*innen?