Gefängnismassaker von Carandiru: Keine Verjährung bei zivilen Schadensersatzklagen gegen den Staat

Verwaltungsgericht São Paulo: Das Gefängnismassaker von Carandiru aus dem Jahr 1992 verjährt bei Zivilrechtsklagen auf Entschädigungen gegen den Staat nicht.
| von Christian.russau@fdcl.org
Gefängnismassaker von Carandiru: Keine Verjährung bei zivilen Schadensersatzklagen gegen den Staat
Buch "Carandiru: das Gefängnismassaker in São Paulo". FDCL, Berlin, 1995

Das Verwaltungsgericht des 10. Bezirks der Hauptstadt des Bundesstaates São Paulo entschied Ende April, dass eine Klage auf Schadenersatz, die von einem Überlebenden des Massakers von Carandiru eingereicht wurde, nicht verjährt ist. Dies berichtete am 29. April dieses Jahres das journalistische Informationsportal Ponte.

Das Massaker von Carandiru (siehe hierzu die Publikation des FDCL aus dem Jahre 1995)ereignete sich am 2. Oktober 1992, als mindestens 111 Häftlinge von Beamt:innen der Militärpolizei von São Paulo (PMESP) getötet wurden. Unabhängigen Untersuchungen zufolge wurde viele der Opfer exekutiert. Der damalige Befehlshaber der verantwortlichen Militärpolizei, Oberst Ubiratan Guimarães, wurde 2001 zu 632 Jahren Haft verurteilt, jedoch 2006 vom Obersten Gerichtshof von São Paulo unter der Begründung der "strikten Erfüllung der gesetzlichen Pflicht" freigesprochen – der Oberst verstarb noch im selben Jahr. Zwischen 2013 und 2014 wurden 74 Militärpolizist:innen zu Haftstrafen zwischen 48 und 632 Jahren verurteilt. Im Jahr 2022 gewährte der damalige Präsident Jair Bolsonaro den Verurteilten eine Begnadigung – eine Entscheidung, die 2024 als verfassungsgemäß eingestuft wurde, aber von der Staatsanwaltschaft weiterhin angefochten wird, da sie gegen internationale Menschenrechtsabkommen verstößt, so berichtet es die brasilianische Menschenrechtsorganisation Conectas. Die Militärpolizist:innen waren mit Maschinenpistolen des Typs MP 5 von Heckler & Koch bewaffnet gewesen, so Informationen der deutschen Sektion von Amnesty International, die von Kontext-Wochenzeitung zitiert werden..

Die jetzt vom Verwaltungsgericht des 10. Bezirks der Hauptstadt des Bundesstaates São Paulo entschiedene Klage war am 2. Oktober 2025, dem 33. Jahrestag des Massakers, vom Sozialpädagogen Maurício Monteiro beim zuständigen Verwaltungsgericht in São Paulo eingereicht worden. Monteiro gab laut den Medienberichten an, dass er am Tag des Massakers gezwungen wurde, das Blut der Opfer im Gefängnis wegzuwischen, nachdem er gegen seinen Willen die Hinrichtungen von Mitgefangenen mitansehen musste. Zudem wurde er demnach unter Waffengewalt Nötigung ausgesetzt, wurde von Militärpolizist:innen angegriffen und er wurde dem sogenannten "polnischen Korridor" unterzogen.

Laut dem Ponte-Medienbericht erklärte Monteiro, dass die gerichtliche Entscheidung, die seinen Fall unverjährbar machte, ein "historischer Meilenstein" sei. Maurício Monteiro sagte, dass seine Klage letztendlich "ein Mindestmaß an Wiedergutmachung" für seinen Fall, aber auch für andere Opfer staatlicher Gewalt bringen kann, "indem sie eine Tat ans Licht bringt, die als das größte Massaker innerhalb eines Gefängnisses gilt und Personen betrifft, die unter staatlicher Obhut standen", so zitiert Ponte Monteiro.

Nach Angaben des Rechtshilfezentrums Saracura (Caju) der Fundação Getulio Vargas (FGV), das Monteiro rechtlich vertritt, war das Ziel des Verfahrens, den Staat São Paulo für "schwere Verletzungen von Grundrechten" gegen den Pädagogen zur Verantwortung zu ziehen, darunter "körperliche und psychische Folter, erniedrigende Behandlung, Nötigung mit Schusswaffen, erzwungene Bloßstellung und extreme Demütigungen sowie die erzwungene Teilnahme an Gewalttaten und die erzwungene Anwesenheit bei außergerichtliche Hinrichtungen", so der Ponte-Bericht.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts des 10. Bezirks der Hauptstadt des Bundesstaates São Paulo fokussierte auf die Frage der Verjährung. Normalerweise verjähren zivilrechtliche Ansprüche gegen den Staat nach einer verstrichenen Dauer von fünf Jahren. Bei der Zurückweisung des Einwands der fünfjährigen Verjährungsfrist, der von der Generalstaatsanwaltschaft des Bundesstaates São Paulo vorgebracht wurde, argumentierte die zuständige Richterin Ana Carolina Gusmão de Souza Costa vom 10. Verwaltungsgericht, dass Entschädigungen aufgrund von Folterhandlungen durch Staatsbedienstete nicht den üblichen Verjährungsfristen unterliegen. Das Verfahren geht nun in die Beweisaufnahmephase über: Es wird in der nächsten Pahse analysiert werden, welchen Umfang die vom Überlebenden erlittenen Schäden bedeuten, um daraus dann die angemessene Höhe des Schadensersatzes für immaterielle Schäden – von den Anwälten von Maurício auf 200.000 Reais (derzeit umgerechnet knapp 35.000 Euro) festgesetzt – zu beurteilen. Die Beweisaufnahme in dieser Phase ist vom Gericht für den Monat Juni angesetzt, so der Ponte-Bericht.

Die Menschenrechtsorganisation Conectas begrüßt das Urteil: "Das Massaker von Carandiru gilt nach wie vor als eines der schlimmsten Beispiele staatlicher Gewalt in Brasilien und zugleich als Symbol für Untätigkeit und mangelnde Rechenschaftspflicht. Doch diese Geschichte könnte eine neue Wendung nehmen. Die Entscheidung des Gerichts von São Paulo, die von einem Überlebenden des Massakers eingereichte Schadensersatzklage als nicht verjährt anzuerkennen, stellt einen entscheidenden Fortschritt im Kampf um Erinnerung, Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung dar. Die Bedeutung der Entscheidung geht jedoch weit über den Einzelfall hinaus. Sie trägt dazu bei, ein grundlegendes Verständnis für die Übergangsjustiz und den Schutz der Menschenrechte in Brasilien zu festigen: Folter, institutionelle Gewalt und Misshandlungen in Gewahrsam verschwinden nicht mit der Zeit. Ihre Auswirkungen bleiben bei den Opfern, den Familien und in der Gesellschaft lebendig, und auch die Reaktion des Staates muss fortbestehen. Durch die Aufhebung der Verjährungsfrist ebnet die Justiz den Weg für eine einheitlichere Rechtsprechung in anderen Fällen von Folter und staatlicher Gewalt, insbesondere wenn die Opfer in staatlichem Gewahrsam waren und ihre körperliche und psychische Unversehrtheit durch staatliche Akteure verletzt wurde."

// Christian Russau

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