Staudamm Tucuruí: Nach über 40 Jahren erste Schadenbestandsaufnahme bei indigenem Volk der Assurini

In dem nun begonnenen Klageprozess beantragt die Bundesstaatsanwaltschaft in Pará Entschädigungszahlungen und Wiedergutmachung für die Schäden, die den indigenen Assurini durch den Bau des Wasserkraftwerkes von Tucuruí vor 40 Jahren entstanden sind.
| von Christian Russau
Staudamm Tucuruí: Nach über 40 Jahren erste Schadenbestandsaufnahme bei indigenem Volk der Assurini
Tocantins-Fluss bei Marabá, flussabwärts staut sich Tucuruí. Foto: christian russau

Es hat 40 Jahre gedauert, bis überhaupt zum ersten Mal jemand Offizielles sich in Brasilien für die Folgen des in den späten 1970er Jahren gebauten Stauwerks Tucuruí für das indigene Volk der Assurini interessierte und dazu in das indigene Dorf der Betroffenen selbst reiste: Am 4. Mai fand in der Terra Indigena Trocará in Tucuruí, im Bundesstaat Pará, eine Anhörung statt, die die Bundesstaatsanwaltschaft anberaumt hat, um endlich die Folgen des Staudammbaus Tucuruí für die Indigenen vor Ort zu untersuchen. Der entsprechende Untersuchungsprozess läuft in Brasilien seit acht Jahren, aber die Bundesstaatsanwälte haben es schwer, gegen die langsamen Mühlen von Brasiliens Justiz anzugehen.

In dem Klageprozess beantragt die Bundesstaatsanwaltschaft in Pará Entschädigungszahlungen und Wiedergutmachung für die Schäden, die den indigenen Assurini durch den Bau des Wasserkraftwerkes von Tucuruí entstanden sind. Als eine der Entschädigungsmaßnahmen fordert die Bundesstaatsanwaltschaft die Errichtung sanitärer Einrichtungen in den betroffenen Gemeinden sowie eine Entschädigung in bar, berichtet das staatliche Nachrichtenportal EBC auf ihrer Seite.

In der mündlichen Verhandlung unter Vorsitz eines Richters berichtete der Anführer der Assurini, Pirá Assurini, dass sie damals aus der Ferne die Explosionen hörten, die zu der Bautätigkeit gehörten. Später kam es zu Überflutungen, die die Indigenen vorher nie in solchem Maße gekannt hatten, und sie verloren ihre landwirtschaftlichen und die aus der Sammelwirtschaft gewonnenen Früchte wie Kastanien, Maniok, Mais und viele von den am Ufer befindlichen Gummibäumen. Pira wies auch darauf hin, dass sein Volk sich nie wieder von den erlittenen Schäden wirtschaftlich erholt habe.

Ein Vertreter der staatlichen Energiefirma Eletronorte, die für den Bau und Betrieb des Dammes verantwortlich war und es noch heute ist, war auf der Anhörung zugegen. Laut Angaben ihres Rechtsanwalts setze sich die Firma für einen Dialog mit den betroffenen Indigenen ein, gab aber zu verstehen, dass im Moment die Situation der Firma wegen der anstehenden Privatisierung der Mutterfirma, Eletrobras, sowie wegen der gegenwärtigen schwierigen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens etwas ungünstig sei, um es der Firma zu ermöglichen, angemessene Entschädigungsangebote zu unterbreiten. Der anwesende Richter entschied daraufhin, eine Kommission aller Beteiligten sowie von Wissenschaftlern und Gutachter einzurufen, um die Frage der anfälligen Entschädigungszahlungen voranzutreiben.

Das Wasserkraftwerk Tucuruí machte Ende der 1970er Jahre den großen Anfang der Wasserkrafterschließung in der Region am Fluss Tocantins. Die erste Bauphase für 4.000 Megawatt (MW) erstreckte sich von 1975 bis 1984, die zweite Bauphase (Erweiterung auf 8.000 MW) dauerte bis 2002. 2.430 km2 wurden überflutet – knapp fünf Mal die Fläche des Bodensees. Das Ergebnis: Zerrüttete Sozialstrukturen, Massenarbeitslosigkeit nach Bauende und Malariaplage durch „totes Gewässer“ machen Tucuruí zu einem Sinnbild für fehlgeleitete „Entwicklung“ in der Amazonasregion.

Die Zahl der Umzusiedelnden, die Anspruch auf Entschädigung haben würden, wurde damals viel zu niedrig angesetzt und belief sich auf rund 30.000 Menschen. Die Beschränkung auf diejenigen, die über eingetragenes Privateigentum verfügten, war ein für die Region verfehlter Ansatz. So wurde ein viel zu geringer Teil der Betroffenen erfasst. Denn ein Großteil der traditionell im entsprechenden Gebiet Lebenden verfügte nicht über formale Grundstückstitel.

Ferner gab es Ungleichbehandlung bei der Entschädigung und Bevorteilung von Großgrundbesitzer/-innen. Insgesamt waren die Entschädigungssummen zu gering, die Bewertung von Grundstücken erfolgte deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert. Fehlende Beteiligung, mangelnde Transparenz und fehlende Planung der Umsiedlung charakterisierten die Umsetzung dieses Großprojekts.

Die Unkenntnis und Fehleinschätzung informeller und kollektiver Formen der Landwirtschaft und des lokalen Tauschhandels (gemeinsame Nutzung der Wälder, Weidegebiete, etc.) führte beispielsweise zur Umsiedlung von Fischerfamilien fernab des Wassers. Die Bewohner/-innen von Tucuruí wurden erst 1997, 13 Jahre nach Fertigstellung des Staudamms, an das Stromnetz angeschlossen. Zahlreiche Gemeinden in der Umgebung des Kraftwerks, die von dessen Überlandleitungen betroff en sind, haben bis heute keinen Strom.