Schutz der Arbeit und des Rechtes auf Sammeln der Sempre-Viva-Wildblumen gefordert

Das Sammeln der Sempre-Viva-Blumen ist eine alte Tradition wirtschaftlichen Erwerbs in der Serra do Cabral, im Bundesstaat Minas Gerais, westlich der Kleinstadt Buenópolis gelegen. Mit der Einsetzung des Landesnationalparks Serra do Cabral wurde unter dem Argument des Naturschutzes diese Tätigkeit ab 2005 verboten. Immer wieder gehen Militär- und Zivilpolizei gegen die Sempre-Viva-Sammler:innen und Pflücker:innen vor. Nun aber hat sich die Bundesstaatsanwaltschaft MPF eingeschaltet und fordert die Anerkennung der Tätigkeit des Sammelns der Sempre-Viva-Blumen als traditioneller Tätigkeit. Denn seit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt 1992 ist auch das Wildblumensammeln traditioneller Gemeinschaften eine geschützte Tätigkeit, Brasilien ratifizierte dies 1998 mittels des Dekrets Nr. 2.519 vom 16. März 1998.
| von Christian.russau@fdcl.org
Schutz der Arbeit und des Rechtes auf Sammeln der Sempre-Viva-Wildblumen gefordert
Wildblumensammelnde Apanhadores de Sempre-Vivas. Grafik: Rede Cerrado

Die Bundesstaatsanwaltschaft MPF hat zu Beginn dieser Woche empfohlen, Maßnahmen zu ergreifen, um die traditionellen Gemeinschaften anzuerkennen, die von der Einrichtung des Landesparks Serra do Cabral in Minas Gerais negativ betroffen sind. Dabei geht es vor allem um diejenigen, die die sogenannten Flores Sempre-Vivas pflücken. Diese oft von Frauen ausgeübte und zum wirtschaftlichen Überleben der Familien elementar wichtige Tätigkeit wird ihnen seit dem 2005 erstellten Managementplan des Landesparks Serra do Cabral aus Naturschutzgründen untersagt und wird polizeilich verfolgt. Die Bundesstaatsanwaltschaft hat nun eine entsprechende Empfehlung dem Staatlichen Forstwirtschaftsinstitut von Minas Gerais, der Parkverwaltung und der Militärpolizei übermittelt, damit diese innerhalb von 30 Tagen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit die Sempre-Vivas-Pflücker:innen ihr Recht auf Sammeln und Erhalt der Wildblumen verteidigen können, so wie es durch die Konvention zur Biodiversität von 1992 garantiert worden war. Das sogenannte "Übereinkommen über die biologische Vielfalt wurde 1992 unterzeichnet, Brasilien ratifizierte es 1998 mittels des Dekrets Nr. 2.519 vom 16. März 1998. Dessen Ziele sind der Erhalt der biologischen Diversität, die nachhaltige Nutzung seiner Komponenten und die gerechte und gleiche Verteilung der aus der Nutzung seiner genetischen Ressourcen entstehenden Gewinne. Dieses Übereinkommen ist deshalb bedeutsam, weil es zugleich den Erhalt der Biodiversität und den Schutz der traditionellen Gemeinschaften zum Gegenstand hat, die in enger Beziehung mit ihren Naturressourcen leben".

In dem von den Bundesstaatsanwälten Helder Magno da Silva und Edmundo Antônio Dias Júnior unterzeichneten Dokument werden die Behörden aufgefordert, die traditionellen Rechte der Sempre-Vivas-Pflücker:innen sowohl innerhalb als auch in der Umgebung des Schutzgebiets zu garantieren und so die traditionellen "Schaffens-, Handlungs- und Lebensweise" der Gemeinschaften zu erhalten. Das MPF fordert außerdem die Aufhebung von Bußgeldbescheiden und Bußgeldern, die gegen die Mitglieder der traditionellen Gemeinschaften der Blumenpflücker:innen innerhalb des Staatsparks oder in dessen Umgebung wegen ihrer Tätigkeit verhängt worden waren. Die Empfehlung der Bundesstaatsanwaltschaft wurde auch dem Generalkommando der Militärpolizei von Minas Gerais und dem Kommando der 14. Kompanie der für Umweltvergehen zuständigen Militärpolizei übermittelt, damit diese ihre Beamten anweisen können, die Mitglieder der traditionellen Gemeinschaften, die Sempre-Viva-Flores sammeln, im oder um den Staatspark Serra do Cabral nicht für ihre angestammten Tätigkeiten anzuzeigen.

Die von der Bundesstaatsanwaltschaft nun ausgesprochene Empfehlung zum Schutz der Arbeit und des Rechtes auf Sammeln der Sempre-Viva-Wildblumen ist Teil einer zivilrechtlichen Untersuchung, die das MPF im Anschluss an eine gemeinsame Vertretung der Kommission zur Verteidigung der Rechte der Gemeinschaften, die Sempre-Vivas pflücken (Codecex), und der Nichtregierungsorganisation Terra de Direitos eingesetzt hatte. In der Beschwerde der zwei Organisationen war dargelegt worden, wie die Mitglieder der traditionellen Gemeinschaften von der Militärpolizei für Umweltangelegenheiten mit Geldstrafen belegt wurden, weil sie Sempre-Viva-Blumen geerntet und gelagert hatten, obwohl dieses als angestammte Tätigkeit traditioneller Gemeinschaften anerkannt sind.

Für das MPF liegt der Ursprung des Konflikt zwischen Naturschutzpark und der traditionellen Tätigkeit der Gemeinschaften in der Entstehungsgeschichte des Staatsparks, die eben keine "vorherige, freie, informierte und in gutem Glauben durchgeführte Konsultation mit den Blumenpflückern von Serra do Cabral" beinhaltet hatte, wie es die brasilianischen Gesetze auf Basis der Ratifikation Brasiliens der ILO 169 eigentlich vorschreibt. Das MPF weist explizit in seiner Empfehlung darauf hin, dass "der Prozess der Errichtung des Parks zu zahlreichen Konflikten zwischen dem Park selbst und den umliegenden Gemeinden geführt hat", so dass der Managementplan selbst die Notwendigkeit anerkenne, nachhaltige Alternativen für die Gemeinden zu suchen, die für ihren Lebensunterhalt auf das Sammeln von Sempre-Vivas angewiesen sind. Seit 2005, so die Staatsanwaltschaft, werden "traditionelle extraktivistische Gemeinschaften daran gehindert, Sempre-Vivas-Blumen in und um den Staatspark Serra do Cabral zu sammeln". Den Verfassern der Empfehlung zufolge geschieht diese Diskriminierung noch immer, und dies obwohl es seit 2014 ein Staatsgesetz, das Gesetz 21.147 vom 14. Januar 2014, gibt, mit dem die staatliche Politik für die nachhaltige Entwicklung traditioneller Völker und Gemeinschaften in Minas Gerais eingeführt wurde, die das Recht dieser Gemeinschaften auf "ihre Art zu schaffen, zu handeln und zu leben" eigentlich schützen soll. Ein weiterer gewichtiger Punkt in der Argumentation der Bundesstaatsanwaltschaft: Das traditionelle landwirtschaftliche System der Sempre-Viva-Blumenpflücker wurde vom Staat Minas Gerais über das Staatliche Institut für historisches und künstlerisches Erbe zum immateriellen Kulturerbe erklärt. Aber in der Praxis werden die Pflücker:innen noch immer verfolgt und kriminalisiert.

P.S.: Sehr empfehlenswert hierzu ist das Buch CERRADO. Hrsg v. Dieter Gawora. Lateinamerika – Dokumentationsstelle, Entwicklungsperspektiven 114, Universität Kassel, Kassel 2022, ISBN 978-3-7376-1030-8

// Christian Russau