Aus LP, LI und LO wird LAC, LAE, LAU und LOC: Die Demontage von Brasiliens Rechtsstaat im Umweltgenehmigungsrecht ist vollzogen

In Brasilien wird aus dem präventiven Kontrollprinzip, dem Vorsorgeprinzip und dem Verbot von Rückschritten im Umweltschutz ein System von Umweltgenehmigungen, die überwiegend auf Selbsterklärungen und nachträglicher Kontrolle auf dem Stichprobenprinzip basieren. Die Demontage von Brasiliens Rechtsstaat im Umweltgenehmigungsrecht ist vollzogen. Noch kann Brasiliens Oberster Gerichtshof STF dies als verfassungswidrig deklarieren. Der dafür Mitte August dieses Jahres anberaumte Termin wurde vom STF auf noch unbestimmte Zeit verschoben.
| von Christian.russau@fdcl.org
Aus LP, LI und LO wird LAC, LAE, LAU und LOC: Die Demontage von Brasiliens Rechtsstaat im Umweltgenehmigungsrecht ist vollzogen
"Schaffen wir ein, zwei, drei, viele Belo Montes!" Der Bau des Staudamms von Belo Monte wurden gegen 25 Verfassungsklagen durchgesetzt, mit dem Argument des "nationalen Interesses". Nun wird dergleichen mit dem neuen Umweltgenehmigungsgesetz noch viel einfacher. Foto: christian russau

Es geht um ein Gesetz, das Gesetz 15.190/2025, das sogenannte Allgemeine Gesetz zur Umweltgenehmigung. Die brasilianische Zivilgesellschaft bezeichnete dieses Gesetz seit Beginn des ersten Bekanntwerdens der Gesetzesinitiative als "PL da Devastação", als das "Gesetz der Zerstörung". Hervorgegangen ist dieses Gesetz aus den seit 2004 in den beiden Kammern des brasilianischen Nationalkongresses - Abgeordnetenhaus und Senat - in mehreren Lesungen debattierten Gesetzesentwürfen. Ab dem Jahr 2004 wurde es im Abgeordnetenhaus unter der Gesetzesvorschlagsnummer PL 3729/04 geführt und nach Jahren der Debatte in den verschiedenen zuständigen Kommissionen dann im Jahr 2021 im Plenum der Abgeordnetenkammer auf massiven Druck und Einfluss und Stimmenmehrheit der ruralista-Fraktion verabschiedet, bevor es als PL 2159/21 im Senat zu verhandeln begonnen wurde. Diese PL 2159/2021 wurde Ende 2025 vom Senat verabschiedet, so dass es als das Gesetz 15.190/2025 in Kraft trat. Ergänzend dazu verabschiedete der mehrheitlich extrem wirtschaftsfreundliche Nationalkongress das Gesetz 15.300/2025, welches das Allgemeine Gesetz ergänzt, indem es u.a. Regeln für die LAE (Spezielle Umweltgenehmigung) festlegt. Die auf einige Punkte sich beziehenden Vetos des Präsidenten Lula wurden vom Kongress gekippt, so dass das Gesetz als 15.190/2025 dann in Kraft trat.

Gegen das Gesetz 15.190/2025 und das Gesetz 15.300/2025 haben die linke Partei PSOL und der Indigenendachverband Articulação dos Povos Indígenas do Brasil (APIB) am 29.12.2025 beim Obersten Bundesgericht STF eine Verfassungsbeschwerde eingereicht: die sogenannte ADI 7919, in der sie die sofortige Aussetzung der Gesetze 15.190 und 15.300 forderten, die derzeit die Umweltgenehmigungsverfahren in Brasilien regeln.

Um zu verstehen, worum es geht, hier eine Kurzzusammenfassung: In Brasilien galt bis zum Inkrafttreten des Gesetzes 15.190/2025 Ende 2025 ein dreistufiges Umweltgenehmigungsverfahren aus vorläufiger Lizenz (LP, „licença prévia“), Niederlassungslizenz (LI, „licença de instalação“) und Betriebsgenehmigung (LO, „licença de operação“). Alle Projekte müssen grundsätzlich dieses Verfahren durchlaufen, bevor die Bundesumweltbehörde IBAMA oder die zuständigen Landesumweltbehörden das Projekt als genehmigt ansehen.

Nun aber, mit den Gesetzen 15.190 und 15.300, kommt - so die Befürworter:innen gebetsmühlenhaft - endlich die "Flexibilisierung" und "Entbürokratisierung" der brasilianischen Umweltgesetzgebung. Geschehen soll dies durch die „Licença ambiental única" (LAU), die „Licença por adesão e compromisso (LAC)", die „Licença de operação corretiva (LOC) und die „Licença ambiental especial (LAE). Die LAU fasst die drei vorherigen, auf einander aufbauenden Umweltgenehmigungsverfahren in einem einzigen Verwaltungsakt zusammen. Die LAC wiederum ist eine autodeklaratorische (also von den Unternehmen selbst ausgestellte) Umweltlizenz. Das Verfahren basiert auf dem Vertrauensprinzip und der Digitalisierung: Das Unternehmen loggt sich online bei den Behörden ein und gibt eine Erklärung ab, dass das Projekt in gutem Glauben und entsprechend der Umweltgesetze durchgeführt wird. Der Staat beschränkt sich auf eine spätere Stichprobenuntersuchung und behält sich das Klagerecht bei Gesetzesverstößen für später auf. Die LOC dient als Instrument zur nachträglichen Regularisierung von Projekten oder wirtschaftlichen Aktivitäten, die es bereits vorher gegeben hat, die aber nie eine Genehmigung erhalten hatten, so soll also nachträglich das Projekt gemäß dem Umweltgenehmigungsverfahren legalisiert werden. Die LAE wiederum ist ein beschleunigtes Umweltgenehmigungsverfahren, das durch das Gesetz 15.300/2025 speziell für Infrastrukturprojekte eingeführt wurde. Es ist für Projekte vorgesehen, die von der Regierung als „strategisch“, sprich: im nationalen Interesse, für das Land eingestuft werden. Davon profitieren könnten Staudammprojekte, Energieanlagen, Bundesautobahnen durch geschützte Gebiete, Häfen, Eisenbahntrassen, usw.

Beim Lesen der Definitionen von LAC, LAE, LAU und LOC wird schnell einsichtig, worum es geht: Brasilien soll fitter gemacht werden für den Weltmarkt, die Wirtschaft soll brummen und boomen, die Umweltgenehmigungsverfahren sollen entschlackt bzw. verschlankt werden, Flexibilisierung und Entbürokratisierung sind die Zauberwörter, also alles, was die Herzen der mächtigen Wirtschaftsakteur:innen und nicht weniger Politiker:innen höher schlagen lässt.

Doch es gab natürlich sehr gute Gründe, warum es in Brasilien seit der demokratischen Verfassung von 1988 das präventive Kontrollprinzip, das Vorsorgeprinzip und das Verbot von Rückschritten im Umweltschutz gab: den Schutz von Mensch und Umwelt. Das bisherige Dreigestirn aus vorläufiger Lizenz, Niederlassungslizenz und Betriebsgenehmigung stellte zumindest den verwaltungsrechtlichen Rahmen dar, innerhalb dessen sich die von oft zerstörerischen Großprojekten betroffenen Gemeinschaften und Personen zur Wehr setzen konnten. Auch das bisherige Umweltgenehmigungsverfahren schützte die oft traditionellen Völker und Gemeinschaften nicht vollumfänglich vor den de facto teils äußerst schädlichen Auswirkungen von Großprojekten wie den Staudämmen Belo Monte, Teles Pires, Santo Antonio oder Jirau, vor den Stahlwerken von Thyssenkrupp, den Bergbaudesastern von Mariana und Brumadinho oder vor dem umfassenden Landraub für die Industrien von Soja, Mais, Weizen oder Eukalyptus. Aber es bot einen Rechtsrahmen und ermöglichte den Rechtsweg, um dergestalt mindestens zu versuchen, Rechtsstaatlichkeit in Brasilien auch für die von Großprojekten Betroffenen durchzusetzen.

Nun, mit der aktuell geltenden Rechtssprechung auf Basis der Gesetze 15.190 und 15.300, zeigen sich vor allem in den Bundesstaaten die ersten Wildwüchse eines deregulierten Durchherrschens von purer Wirtschaftsmacht. Ohne die Prinzipien eines präventiven Kontrollprinzips, des Vorsorgeprinzips und des Verbots von Rückschritten im Umweltschutz ist der Demontage von Brasiliens Rechtsstaat im Umweltgenehmigungsrecht Tür und Tor geöffnet. Wie wohl der STF entscheiden wird?
// Christian Russau

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