Brasiliens Justiz aktiver zum Schutz der Munduruku vor illegalem Goldabbau und dessen Folgen

Das für die sogenannte Bundesregion TRF1 zuständige Bundesgericht bekräftigt abschließend die Pflicht des Bundes, der Umweltbehörde IBAMA und der Indigenenbehörde FUNAI, dafür Sorge zu tragen, dass die illegalen Goldsucher:innen aus den Indigenen Territorien Munduruku und Sai Cinza entfernt werden müssen. Währenddessen hat die Bundesstaatsanwaltschaft vor Bundesgerichten eine neue Klage eingereicht, um den Bund zu zwingen, vorherige Gerichtsurteile zur garantierten Versorgung der Indigenen Munduurku am Fluss Tapajós mit sauberem Trinkwasser endlich umzusetzen.
| von Christian.russau@fdcl.org
Brasiliens Justiz aktiver zum Schutz der Munduruku vor illegalem Goldabbau und dessen Folgen
Schwimmende Goldwaschanlagen im Tapajós-Fluss. Foto: Vinícius Mendes

Der Goldbergbau mit seinen drastischen Umwelt- und damit auch Gesundheitsfolgen für die Indigenen Völker am Tapajós-Fluss beschäftigt vermehrt die brasilianische Bundesjustiz, deren Regionalgerichtshöfe zuständig sind für die amazonischen Großregionen. Im Fall des Tribunal Regional Federal da 1ª Região (zuständig für die Region TRF1, dem flächenmäßig größten der insgesamt sechs Bundesgerichtsbezirke Brasiliens. TRF1 umfasst die Bundesstaaten Acre, Amapá, Amazonas, Bahia, Goiás, Maranhão, Mato Grosso, Pará, Piauí, Rondônia, Roraima und Tocantins als auch den Bundesdistrikt in Brasília) entschied das Gericht zweitinstanzlich, dass der Bund, die Umweltbehörde IBAMA und die Indigenenbehörde FUNAI einen Plan erarbeiten müssten, um die illegalen Goldsucher:innen aus den Terras Indígenas Munduruku und Sai Cinza im Bundesstaat Pará zu entfernen haben. Das Gericht folgte den Argumenten der Bundesstaatsanwaltschaft MPF einstimmig und wies somit die Beschwerde der Indigenenbehörde FUNAI gegen das vorinstanzliche Urteil ab. Laut Erklärung des Gerichtes, hier zitiert bei der Bundesstaatsanwaltschaft, beriefen sich die Richter:innen auf den grundlegenden Schutz der Einhaltung der Rechtsordnung.

Denn angesichts der Schwere der Auswirkungen des illegalen garimpo auf die Territorien - "Rodung tausender Hektar, Verseuchung des Wassers durch Quecksilber und Konflikte in den Dörfern" - und obwohl die politisch knapp gehaltene Haushaltslage der FUNAI anerkannt werde, so entbinde dies die öffentliche Hand nicht von der grundlegenden Pflicht, die fundamentalen Grundrechte der Indigenen Völker wie das Recht auf Leben, Gesundheit und ihr Territorium, wie vom Vefassungsartikel 231 definiert, zu schützen, zu respektieren und vor allem: zu gewährleisten. Das Gericht sah aber nicht nu die FUNAI in der Pflicht: Es anerkannte im Urteilsspruch, dass die Komplexität der Aufgabe eine ressortübergreifende Koordinierung und gemeinsame Anstrengung verlange. Dies müssen Ministerien und Behörden nun umsetzen.

Währenddessen hat die Bundesstaatsanwaltschaft vor Bundesgerichten eine neue Klage eingereicht, um den Bund zu zwingen, vorherige Gerichtsurteile zur garantierten Versorgung der Indigenen Munduurku am Fluss Tapajós mit sauberem Trinkwasser endlich umzusetzen.

In dem Antrag auf vorläufige Vollstreckung der Entscheidung fordert die Bundesstaatsanwaltschaft, dass die Bundesregierung von der Justiz aufgefordert werde, die zuvor von der Justiz - im Februar dieses Jahres vom Bundesgericht gefällt - bereits angeordneten Maßnahmen innerhalb von 15 Tagen endlich umzusetzen, andernfalls solle eine tägliche Geldstrafe festgesetzt werden. Die Initiative zielt darauf ab, die Versorgung der betroffenen Indigenen Dörfer sicherzustellen, da die Bundesregierung die gerichtlichen Fristen nicht eingehalten hat und die Gefahr einer erneuten extremen Dürre im Amazonasgebiet bestehe. Es geht dabei um die Gemeinschaften von Itaituba, Aveiro, Jacareacanga, Novo Progresso und Trairão im Bundesstaat Pará, insbesondere um das indigene Gebiet der Munduruku.

Mittlerweile seien die vom Bundesgericht festgelegten Fristen jedoch abgelaufen, so die MPF, ohne dass die Behörden die vorgeschriebenen Maßnahmen ergriffen hätten. Zudem warnt die MPF ausdrücklich vor der Möglichkeit eines erneuten Auftretens des Klimaphänomens El Niño zwischen 2026 und 2027, das potenziell sehr intensiv ausfallen könnte. Der Warnung zufolge könnte das Phänomen zu schweren Dürren im Amazonasgebiet führen, ähnlich denen, die 2015 und 2016 sowie zwischen 2023 und 2024 verzeichnet wurden. Die Bundesstaatsanwaltschaft (MPF) betont, dass seit der Dürre von 2023 und 2024 seitens der Behörden keine angemessene Reaktion auf die Bedürfnisse der Indigenen Bevölkerung erfolgt sei. Eine neue Phase extremer Dürre würde in Verbindung mit der Quecksilberverseuchung der Flüsse das Überleben dieser Indigenen Gemeinschaften gefährden, so die MPF.

Die MPF fordert deshalb in ihrer neuen Klage eine monatliche Trinkwasserversorgung, wobei die Verteilung bis zum 10. jedes Monats erfolgen müssse, eine Bestandsaufnahme aller Dörfer in der Mikroregion Itaituba, in denen der Bau von Brunnen oder die Sanierung von Wasserversorgungssystemen erforderlich ist sowie die Vorlage eines konkreten und verbindlichen Zeitplans für folgende Maßnahmen: Bau, Sanierung oder Ausbau der Wasserversorgungssysteme sowie eines Programms zur Wasserüberwachung. Die MPF fordert eine verbindliche Umsetzung dieser Maßnahmen binnen zwei Jahren.

// Christian Russau

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