Gewaltsames Verschwindenlassen in Brasilien als Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Brasiliens Abgeordnetenkammer stimmt für Gesetzesprojekt, das gewaltsames Verschwindenlassen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit eigenständigem Strafmaß kodifiziert.
| von Christian.russau@fdcl.org
Gewaltsames Verschwindenlassen in Brasilien als Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Westzone von Rio de Janeiro. Flüsse, Buchten oder klandestine Friedhöfe sind in der Westzone von Rio de Janeiro die häufigsten Orte des gewaltsamen Verschwindenlassen (Symbolbild). Foto: christian russau

Laut dem brasilianischen Jahrbuch für öffentliche Sicherheit wurden in den Jahren 2024 und 2025 in Brasilien in absoluten Zahlen 77.725 bzw. 81.873 Vermisstenfälle registriert, während in den gleichen Jahren 55.909 bzw. 57.568 wieder aufgefundene Personen registriert wurden. Es wurden durchschnittlich vier Vermisstenanzeigen pro Stunde bei den Polizeibehörden erstattet. Die Analyse der regionalen Unterschiede zwischen 2018 und 2024 zeigt laut dem Jahrbuch, dass die Regionen Nordosten und Norden mit 41,4 % bzw. 31,0 % das stärkste Wachstum in diesem Zeitraum verzeichneten. Die Region Süd verzeichnete ebenfalls einen Anstieg von 6,2 %, während der Südosten einen Rückgang von 4,1 % und der Mittlere Westen von 13,5 % verzeichneten. Laut der Staatsanwältin des Bundesstaates São Paulo, Eliana Vendramini, müsse aber "differenziert werden zwischen drei Arten von Verschwinden: 1) das freiwillige Verschwinden, bei dem eine volljährige Person sich freiwillig von ihrer Familie und ihren Freund:innen entfernt; 2) das unfreiwillige Verschwinden, bei dem sich die Person entfernt oder von Dritten entfernt wird, ohne die Möglichkeit zu haben, auf diese Handlung aufmerksam zu machen, weil sie dazu nicht in der Lage ist oder weil Unfälle und Naturkatastrophen vorliegen; und 3) das erzwungene Verschwindenlassen, bei dem die Person, unabhängig davon, ob sie dazu in der Lage ist oder nicht, durch Gewalt oder Drohungen gewaltsam verschwindet."

Gewaltsames Verschwindenlassen ist auch eine Strategie zur Vertuschung von Mordtaten. Sei es von organisierter Kriminalität, sei es von sog. Milizen, sei es auch von Polizei und Sicherheitskräften - eine Realität in Brasilien. Die Problematik wird u.a. in dem Dokumentarfilm "Desova" dargestellt, der im vergangenen Jahr auf einer gemeinsamen Veranstaltung mehrerer Organisationen u.a. in Berlin gezeigt wurde. Oft ermittelt die Polizei nicht oder erst sehr spät, weil es ja noch nicht klar sei, ob es sich um ein Verbrechen oder um ein freiwilliges Handeln der betroffenen Person handelt. Und ohne entsprechende Gesetzgebung, die das gewaltsame Verschwindenlassen juristisch kodifiziert, gelte oft der Satz "Se não há corpo, não há crime e tampouco uma investigação" - "Ohne Körper kein Verbrechen und auch keine Ermittlung", so die Analyse im brasilianischen Jahrbuch für öffentliche Sicherheit.

Nun aber hat nach Jahren der gesetzgeberischen Debatte das Abgeordnetenhaus in Brasília sich dem Gesetzesvorschlag 6.240/13 des Senats zu gewaltsamen Verschwindenlassen angeschlossen. Die Abgeordnetenkammer hat am Montag (02.03.2026) diesen Gesetzentwurf verabschiedet, der das Verschwindenlassen von Personen im Strafgesetzbuch als Verbrechen einstuft und als schwere Straftat klassifiziert, d.h. dass eine besondere Schwere der Schuld vorliegt. Damit folgt die Abgeordnetenkammer - unter Annahme einiger Änderungen - dem vom Senat im Jahr 2013 eingebrachten Gesetzesentwurf 6.240/13, der nun zurück in den Senat zur endgültigen Abstimmung überwiesen wird. Gemäß dem nun vorliegenden Entscheid des Abgeordnetenhauses wird gewaltsames Verschwindenlassen als künftig nicht verjährbar definiert, aber es kann nicht rückwirkend - also nicht vor Stichtag des künftigen Inkrafttretens des Gesetzes - geltend gemacht werden. Der konservativen Opposition im Abgeordnetenhaus, die dort die Mehrheit stellt, war dieser Passus vor allem wichtig, um dergestalt zu verhindern, dass die neue Gesetzgebung auch für die Taten rückwirkend während der Zeit der brasilianischen Militärdiktatur gelten würde - und somit am nach wie vor geltenden Amnestiegesetz rütteln würde. Insofern läuft die ggf. in Bälde erfolgende Verabschiedung des Gesetzes 6.240/13 zum gewaltsamen Verschwindenlassen durch den Senat unabhängig und parallel zur derzeitig noch andauernden Verhandlung im Obersten Gerichtshof STF zur Frage, ob das Amnestiegesetz in den Fällen der Verhaftet-Verschwundenen noch Bestand hat (KoBra berichtete).

Nach Ansicht des in der Abgeordnetenkammer zuständigen Berichterstatters, Orlando Silva, seien die Kritikpunkte der Opposition hinsichtlich der Möglichkeit, das neue Gesetz werde auf gewaltsames Verschwindenlassen während der Militärdiktatur anwendbar und daher abzulehnen, in der Tat und in der Sache unbegründet. Denn, so Orlando Silva laut der Pressezusammenfassung der Abgeordnetenkammer: "Der Gesetzentwurf befasst sich mit Straftaten dauerhafter Natur, und es werden nur Fälle von Verschwindenlassen verurteilt, die nach Inkrafttreten des Gesetzes aufgrund des Grundsatzes der Rückwirkungsfreiheit des Strafrechts fortbestehen, unabhängig vom Zeitpunkt des Beginns der Straftat", so Silva. Somit würden, laut Silva, die unter das neue Gesetz fallenden Straftaten nicht diejenigen betreffen, die durch das Amnestiegesetz amnestiert wurden - also alle Straftaten zwischen dem 2. September 1961 und dem 15. August 1979.

Die Menschenrechtsorganisation Justiça Global erklärte zu der Verabschiedung des neuen Gesetzentwurfes durch die Abgeordnetenkammer per Email:

"Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs PL 6240/2013 im Abgeordnetenhaus am 3. März stellt einen historischen Schritt dar: Das Verschwindenlassen von Personen könnte in Brasilien bald kein "Verbrechen ohne Namen" mehr sein. Der Text, der nun im Senat liegt, erkennt den dauerhaften Charakter des Verbrechens an, stuft es als abscheulich und unverjährbar ein und räumt ein, dass seine systematische Praxis ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt.
Dieser Erfolg ist das Ergebnis des jahrzehntelangen Kampfes von Angehörigen der Opfer und Menschenrechtsorganisationen. Er ist das Ergebnis der Erinnerung an Almir Muniz, Vladmir Herzog, Amarildo de Souza, Davi Fiúza und die Mütter von Acari, die ihren Schmerz in Mobilisierung verwandelt haben.
Nach Verurteilungen Brasiliens durch den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte – in den Fällen Almir Muniz, Mütter von Acari, Herzog und Gomes Lund (Guerrilha do Araguaia) – wird der Staat aufgefordert, anzuerkennen, dass es sich nicht nur um Mord oder Entführung handelt, sondern um eine Praxis, an der öffentliche Amtsträger beteiligt sind, die mit der Verschleierung von Informationen und der vorsätzlichen Verweigerung von Rechten einhergeht.
Trotz der Fortschritte muss das Gesetz durch Maßnahmen zur sofortigen Suche, zur Untersuchung und zur Rechenschaftspflicht von Vorgesetzten sowie durch umfassende Unterstützung der Familien gestärkt werden.
Es zu Benennen heißt es anzuerkennen. Jetzt gilt es, das Gesetz in Wahrheit, in Gerechtigkeit, in Wiedergutmachung und in Garantien der Nichtwiederholung umzusetzen."

Eine ausführlichere Analyse und der nun anstehenden Herausforderungen findet sich hier: https://www.global.org.br/blog/camara-aprova-tipificacao-de-desaparecimento-forcado/

Der nun an den Senat weitergereichte Gesetzesentwurf sieht folgenden neue Straftypisierungen vor (Zusammenfassung der Pressezusammenfassung des Abgeordnetenhauses:

"Mit der Einstufung als Straftat kann ein Beamter oder jede andere Person, die mit Genehmigung, Unterstützung oder Duldung des Staates handelt und jemanden festnimmt, festhält, entführt, gefangen hält oder auf andere Weise seiner Freiheit beraubt, zu einer Freiheitsstrafe von 10 bis 20 Jahren und einer Geldstrafe verurteilt werden. Der Straftatbestand umfasst auch das Verheimlichen oder Leugnen dieser Freiheitsberaubung oder sogar das Vorenthalten von Informationen über den Zustand oder den Aufenthaltsort der Person. Mit der gleichen Strafe kann bestraft werden, wer diese Handlungen anordnet, genehmigt, billigt oder duldet oder die beschriebenen Handlungen vertuscht, verheimlicht oder geheim hält. Unter diese Kategorie fällt auch die Unterlassung der Bereitstellung von Informationen oder der Herausgabe von Dokumenten, die die Lokalisierung des Opfers oder seiner sterblichen Überreste ermöglichen, oder sogar die Unterbringung der vermissten Person in Gewahrsam, Obhut oder Aufsicht. Der Entwurf geht davon aus, dass selbst wenn die Freiheitsberaubung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt ist, die anschließende Verschleierung oder Leugnung der Tat oder das Fehlen von Informationen über den Verbleib der Person ausreichen, um den Straftatbestand zu erfüllen. Andererseits betrachtet es jede Anordnung, Entscheidung oder Festlegung, eine Person gewaltsam zu verschwinden zu lassen oder Dokumente oder Informationen zu verbergen, die ihre Lokalisierung oder die ihrer sterblichen Überreste ermöglichen, als "offensichtlich rechtswidrig".

Der vom Plenum der Abgeordneten verabschiedete Text sieht für bestimmte Fälle des Verschwindenlassen höhere Strafen vor:
- bei Anwendung von Folter oder anderen heimtückischen oder grausamen Mitteln oder wenn die Tat zu einer Fehlgeburt oder zu schweren oder sehr schweren Körperverletzungen führt: Freiheitsstrafe von 12 bis 24 Jahren und Geldstrafe;
- wenn es zum Tod führt: Freiheitsstrafe von 20 bis 30 Jahren und Geldstrafe;
- wenn der/die Täter:in ein:e Beamter:in in Ausübung seiner/ihrer Tätigkeit ist: Freiheitsstrafe von 12 bis 24 Jahren und Geldstrafe.

In anderen Fällen wird die Strafe um 1/3 bis zur Hälfte erhöht (13 Jahre und 4 Monate bis 30 Jahre):
- wenn das Verschwinden länger als 30 Tage dauert;
- wenn das Opfer ein Kind, ein Jugendlicher, ein älterer Mensch, eine Person mit Behinderung, eine Schwangere ist oder aus irgendeinem Grund in seiner Widerstandsfähigkeit eingeschränkt ist;
- wenn der Täter Beziehungen wie Verwandtschaft, Lebensgemeinschaft, Gastfreundschaft, wirtschaftliche Abhängigkeit, Autorität oder hierarchische Überlegenheit, die mit der Ausübung eines Berufs, einer Position oder einer Funktion verbunden sind, ausnutzt; oder wenn das Opfer des Verschwindenlassens aus dem Staatsgebiet gebracht wird.

Dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf zufolge ist das Verbrechen des Verschwindenlassens von Personen dauerhafter Natur, wobei die kriminelle Handlung des Täters so lange andauert, bis die Person freigelassen wird oder ihr Verbleib geklärt ist, selbst wenn sie bereits verstorben ist. Die allgemeine oder systematische Praxis des Verschwindenlassens von Personen stellt ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Keine Umstände, die die Wirksamkeit von Rechten aussetzen oder modifizieren, werden als mildernde Umstände oder als Grund für die Aufhebung dieses Verbrechens angesehen, wie beispielsweise Kriegszustände oder Kriegsdrohungen, öffentliche Katastrophen oder andere Ausnahmesituationen.

// Christian Russau