Klein setzt sich gegen Groß zur Wehr: Kein Hafenterminal bei Abaetetuba

Aus dem Hafenterminal bei Abaetetuba wird nichts mehr: Ein Bundesgericht gab der Flussanwohnenden-Gemeinschaft der PAE Santo Afonso Recht.
| von Christian.russau@fdcl.org
Klein setzt sich gegen Groß zur Wehr: Kein Hafenterminal bei Abaetetuba
Bei den Inseln vor Abaetetuba. Foto: Dores Maués (mit herzlicher Genehmigung)

Wer am von KoBra-Kooperation Brasilien organisierten Jahrestreffen des Runden Tisch Brasilien RTB 2024 in Goslar teilgenommen hat, kennt den Fall: Im nordbrasilianischen Bundesstaat Pará befinden sich vor der Stadt Abaetetuba mehrere kleine Inseln, die seit Jahrhunderten von den Flussanwohnenden-Gemeinschaften kollektiv genutzt werden.

Dies trifft auch auf die Xingu-Insel zu, wo 188 Familien von dem leben, was die Natur der Insel und des Gewässers hergeben. Die Menschen dort sind Teil einer Flussanwohnenden-Gemeinschaft, der im November 2005 durch einen Erlass der Agrarreformbehörde INCRA („Portaria INCRA nº 37“) das Gebiet als Agrar-Extraktivistisches Projektgebiet („Projeto de Assentamento Agroextrativista - PAE) Santo Afonso zugesprochen wurde. Ein PAE garantiert den Besitz des Gebietes in Form eines kollektiven Landtitels, garantiert die kollektive Landnutzung und gestattet die Anwendung eines Landnutzungsplanes („Plano de Uso da Terra“), der im Einklang mit dem Ziel des Umweltschutzes steht.

2011 wurde aber das Gebiet von Privatpersonen an Dritte verkauft, später weiterverkauft bis schließlich ab Mitte 2015 ein internationaler Großinvestor auf den Plan trat, um dort auf der Insel Xingu einen neuen internationalen Hafenterminal zu errichten: Cargill aus den USA. Im August unterschrieb Cargill mit dem Verkäufer den Vertrag, ab Oktober desselben Jahres wurde das Gelände eingezäunt.

Die Präfektur von Abaetetuba bestätigte die vorherigen privatrechtlichen Landkäufe und erarbeitete den kommunalen Entwicklungsplan, der im Dezember 2016 veröffentlicht wurde und der das Gebiet der Xingu-Insel als strategisches Entwicklungsgebiet für Hafenanlagen, Hafenanbindung sowie Logistik auswies. Die Bundesbehörde für Eigentumsfragen („Secretaria de Patrimônio da União - SPU) hatte dem Unternehmen einen entgeltlichen Pachtvertrag (Übertragung des Nutzungsrechts) gewährt, und das INCRA veröffentlichte sogar eine Berichtigung des Erlasses, um durch eine Verkleinerung der Fläche der PAE Santo Afonso das Gebiet aus den ursprünglichen Grenzen der Siedlung auszuschließen. Es sah alles danach aus, als würde das Recht einmal mehr nicht auf der Seite der Kleinen, sondern auf der Seite der Großen stehen. Doch auch die Kleinen können sich zur Wehr setzen.

Unterstützt von der Cáritas Brasileira haben die Nutzer:innen der PAE Santo Afonso Klage eingereicht, um ihr Recht auf ihr kollektiv genutztes Agrar-Extraktivistisches Projektgebiet der PAE Santo Afonso in Gänze zu behalten. Im Dezember 2021 wurde der Prozess eröffnet. Und nun, am 31. Juli, vor wenigen Tagen, wurde ein Urteil gesprochen: Ein Bundesgericht folgte der Forderug der Bundesstaatsanwaltschaft und erklärte beide staatlichen Rechtsakte der Agrarreformbehörde INCRA und der Bundesbehörde für Eigentumsfragen, die die Gesamtfläche des Geländes der PAE Santo Afonso reduziert hatten, um Cargill die Möglichkeit zum Bau zu geben, für unwirksam. Und die zentralen juristischen Argumente des Bundesgerichts: Einerseits sei der Privatverkauf als ungültig anzusehen, da dieser auf Übertragungsurkunden beruhte, die von der Gemeinde Abaetetuba zu Unrecht für Grundstücke ausgestellt worden waren, die eigentlich dem Bund gehörten. Und, als zweites gewichtiges Argument führte das Gericht an, dass es keine freie, vorherige und informierte Konsultation (FPIC) der traditionellen Gemeinschaft gegeben habe. Und als drittes kritisierte das Gericht die administrative Langsamkeit, mit der die Behörden die behördliche und juristische Einrichtung der PAE Santo Afonso de facto über Jahre verschleppten. Das Gericht gab den Behörden nun 120 Tage Frist zur Umsetzung. Dies berichtet die Bundesstaatsanwaltschaft auf ihrer Seite.

// Christian Russau

Foerderhinweis-KoBra-EG-und-BMZ.png