Mindestabstand zu Windkraftanlagen in Paraíba von 1.500 Meter kurz vor Inkraftreten

Soziale Bewegungen und Bundesstaatsanwaltschaft von Paraíba unterstützen den aktuellen Landesgesetzesentwurf, der in Paraíba einen Mindestabstand von 1,5 Kilometern zwischen Windkraftanlagen und Gebäuden öffentlicher, gemeinschaftlicher oder privater Nutzung festlegen soll.
| von Christian.russau@fdcl.org
Mindestabstand zu Windkraftanlagen in Paraíba von 1.500 Meter kurz vor Inkraftreten
Windkraftanlagen im brasilinischen Nordosten (Symbolbild). Foto: Camila de Abreu

Der Landtag von Paraíba (kurz: ALPB) hat in seiner Sitzung vom 18. Juni dieses Jahres den Gesetzesentwurf Nr. 2.061/2024 verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf sieht vor, dass im nordostbrasilianischen Bundesstaat Paraíba ein Mindestabstand von 1.500 Metern zwischen Windkraftanlagen und Gebäuden für öffentliche, gemeinschaftliche und private Nutzung festgelegt werden soll. Davon betroffen wären dem Entwurf zufolge alle Wohnhäuser, Schulen, Krankenhäuser, religiösen Stätten, Gewerbebetriebe und sonstigen Gebäuden öffentlicher, gemeinschaftlicher oder privater Nutzung. Bei Mißachtung wären Verwarnungen und Geldbußen vorgesehen, wobei bei Wiederholung des Verstoßes verschärfte Strafen verhängt werden, so der vom Landesparlament von Paraíba verabschiedete Gesetzesentwurf, dessen Inkrafttreten nun noch von der Unterzeichnung durch den Gouverneur abhängt. Der Entscheidung im Parlament waren monatelange Debatten vorausgegangen.

Warum diese Entscheidung für viele der Gemeinschaften und sozialen Bewegungen in Brasiliens Nordosten so wichtig ist, machen folgenden Daten zum Stichtag 1. Juli 2026 deutlich: "In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich der Nordosten Brasiliens zu einer neuen Energiefront in Brasilien entwickelt, vor allem aufgrund des Potenzials zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen wie Wind- und Solarenergie. Mit rund 1.018 in Betrieb befindlichen Anlagen konzentriert sich in der Region 92 % der gesamten installierten Windkraftkapazität des Landes, was etwa 32 GW entspricht. [...] Die Errichtung dieser Projekte ist Gegenstand der Aufmerksamkeit und Sorge der Bundesstaatsanwaltschaft, die eine Arbeitsgruppe eingerichtet hat, die sich mit den sozialen und ökologischen Auswirkungen erneuerbarer Energien in der gesamten Region Nordosten befasst", heißt es in einer technischen Note, die die brasilianische Bundesstaatsanwaltschaft MPF im Bundesstaat Paraíba vor wenigen Tagen anlässlich ihrer erklärten Unterstützung der Verabschiedung oben genannten Gesetzesentwurfes 2.061/2024 zu einem gesetzlichen Mindestabstand von 1.500 Metern von Windkraftanlagen herausgegeben hat.

Nicht nur in Paraíba zeigen sich nun die Konsequenzen eines behördlich-unternehmerischen Wildwuches bei Baugenehmigungen, und dies eben ohne behördlich determinierten Mindestabsatnd, und sehr zum Leidwesen der lokalen Anrainerschaft, seien es Kleinbäuer:innen, traditionelle Völker und Gemeinschaften oder Dorfbewohner:innen. Die Bundesstaatsanwaltschaft MPF erklärt dazu: "Zu den wichtigsten gemeldeten und beobachteten Situationen zählen unter anderem Schäden für die Gesundheit und die Umwelt, da die Errichtung von Windkraftanlagen in den Regionen des nordöstlichen Brasiliens zu einem Thema der öffentlichen Gesundheit geworden ist, insbesondere aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben für den Mindestabstand der Anlagen zu Einzel-und Mehrfamilienhäusern. Dadurch sind die Gemeinden ununterbrochen dem Lärm und dem Infraschall der Anlagen ausgesetzt, was psychologische und physiologische Auswirkungen auf die Anwohner in der Umgebung hat. Es gibt unzählige Berichte über Hörverlust, chronischen Stress, Angstzustände, Depressionen und damit verbundene psychosomatische Erkrankungen⁴. Die Schäden beschränken sich nicht nur auf Menschen, sondern betreffen auch die Tierhaltung, wobei unter anderem von einem Rückgang der Milchproduktion und der Fortpflanzung berichtet wird."

In der technischen Note der Bundesstatsanwaltschaft findet auch Erwähnung, dass es in Paraíba etwa 42 in Betrieb befindliche Windparks mit einer installierten Leistung von rund 1,1 GW gibt. Weitere 58 Projekte sind geplant, wodurch sich die installierte Leistung mehr als verdoppeln werde. Angesichts dieser Situation halte die Bundesstaatsanwaltschaft MPF die Einführung gesetzlicher Kriterien für "dringend erforderlich, um neue Konflikte zu verhindern und Risiken für die Anwohner der Projekte zu verringern".

Zur Untermauerung der Empfehlung fasst die technische Note nationale und internationale wissenschaftliche Studien zu den Auswirkungen der Nähe von Windkraftanlagen zu bewohnten Gebieten zusammen. Das Dokument bezieht sich zudem kritisch auf die Ebene der Bundesbestimmungen: Die CONAMA-Resolution Nr. 462 (aus dem Jahr 2014) ist eine brasilianische Umweltverordnung, die einheitliche und vereinfachte Verfahren für die Umweltgenehmigung von Onshore-Windkraftanlagen (also Windparks an Land) festlegt. Sie klassifiziert Projekte nach ihrem Umweltausmaß, um Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Die Bundesstaatsanwaltschaft konstatiert in ihrer technischen Note, dass die Conama-Entscheidung Nr. 462/2014 "eine Bewertung des akustischen Komforts im Rahmen des Umweltgenehmigungsverfahrens vorschreibt, ohne jedoch einen Mindestabstand zwischen den Turbinen und den Wohnhäusern festzulegen".

Das Dokument der Bundesstaatsanwaltschaft erwähnt zudem eine in ländlichen Gemeinden von Caetés, Pernambuco, durchgeführte Untersuchung, bei der 57,6 Prozent der Einwohner:innen über Schlafstörungen berichteten, während 36,3 Prozent ihre Schlafqualität als schlecht oder sehr schlecht bewerteten. Der Studie zufolge gaben fast 40 Prozent der Familien an, Medikamente zur Schlafinduktion zu verwenden. Das Dokument erwähnt auch den sogenannten Stroboskopeffekt, der durch das intermittierende Durchscheinen des Sonnenlichts zwischen den sich bewegenden Rotorblättern der Windkraftanlagen verursacht wird. Das wiederholte Werfen von Schatten auf Wohnhäuser und angrenzende Bereiche kann zu visuellen Beeinträchtigungen führen und das Wohlbefinden der Anwohner:innen beeinträchtigen, so die MPF.

Der Fachbericht der MPFbetont, dass die negativen Auswirkungen bereits in der Planungsphase der Projekte vermieden oder erheblich reduziert werden können, einfach indem angemessene Mindestabstände zwischen den Windkrafttürmen und den Wohngebieten festgelegt werden. Denn, so die MPF: Je größer dieser Abstand ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer anhaltenden Belastung durch Lärm, Vibrationen und andere Auswirkungen, die durch den Betrieb der Windkraftanlagen entstehen.

Aus all diesen Gründen empfiehlt die Bundesstaatsanwaltschaft MPF der Landesregierung von Paraíba, den Gesetzentwurf Nr. 2.061/2024 in vollem Umfang zu verabschieden. 

Dies sehen auch die sozialen Bewegungen so: Mehrere sozialen Organisationen der Familienlandwirtschaft, soziale Bewegungen, zivilgesellschaftliche Organisationen und ländliche Gemeinschaften in Paraíba haben ein Manifest veröffentlicht, in dem sie sich für die vollständige Verabschiedung des Gesetzentwurfs Nr. 2.061/2024 aussprechen, der vom Landtag von Paraíba ALPB gebilligt wurde. Das Dokument fordert Gouverneur João Azevêdo explizit auf, den Gesetzentwurf vollständig zu unterzeichnen, der einen Mindestabstand von 1,5 Kilometern zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern, Schulen, Gesundheitseinrichtungen, Kirchen sowie anderen Bereichen öffentlicher, gemeinschaftlicher und privater Nutzung festlegt.

In dem Manifest betonen die Organisationen, dass der Gesetzentwurf weder die Erzeugung von Windenergie behindere noch Investitionen unmöglich mache. Dem Text zufolge besteht das Ziel darin, sicherzustellen, dass der Ausbau erneuerbarer Energien nach Regeln erfolgt, die die Gesundheit, die Lebensqualität und die Rechte der Bevölkerung schützen, und zwar gerade jener Bevölkerung, die in den betroffenen Gebieten in direkter Anrainerschaft der Windkraftanlagen leben, ohne dass mit einem Mindestabstand auf ihre Rechte und ihre Gesundheit geachtet werde. Die Organisationen vertreten zudem die Auffassung, dass eine Energiewende nur dann wirklich nachhaltig ist, wenn sie mit sozialer Gerechtigkeit und dem Schutz ländlicher Gemeinschaften sowie der bäuerlichen Landwirtschaft einhergeht.

Auszug aus der zivilgesellschaftlichen Erklärung zur Unterstützung der Verabschiedung des Landesgesetzesentwurfes Nr. 2.061/2024 für den Bundesstaat Paraíba:
"Diese Verabschiedung stellt einen Erfolg für die Gesellschaft von Paraíba dar, der auf dem Zuhören gegenüber den ländlichen Gemeinschaften, dem Engagement sozialer Bewegungen, zivilgesellschaftlicher Organisationen, Forschern, öffentlicher Einrichtungen und der parlamentarischen Initiative beruht, die eine seit langem vorgebrachte Forderung der betroffenen Bevölkerung aufgegriffen hat.
In den letzten Jahren ging der Ausbau von Windkraftanlagen in verschiedenen Bundesstaaten des Nordostens mit dem Aufkommen von Konflikten einher, an denen ländliche Gemeinden und andere Bevölkerungsgruppen beteiligt sind, die in den Gebieten leben, in denen diese Anlagen errichtet werden. Diese Bevölkerungsgruppen müssen nun mit der Errichtung von Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnhäuser sowie von öffentlichen und privaten Gemeinschaftsräumen leben. Diese Situation hat zu Beeinträchtigungen in Bezug auf die Gesundheit, die Ruhe, die Lebensqualität und das Recht der Familien auf Verbleib in ihren Gebieten geführt. In Paraíba, wo dieser Ausbau ebenfalls rasch voranschreitet, ist es unerlässlich, Vorschriften zu erlassen, die verhindern, dass sich diese Konflikte in unserem Bundesstaat verfestigen.
Genau um diese Rechtslücke zu schließen, wurde der Gesetzentwurf Nr. 2.061/2024 von der Landtagsabgeordneten Cida Ramos eingebracht. Durch die Festlegung eines Mindestabstands zwischen neuen Windkraftanlagen und Gebäuden öffentlicher, gemeinschaftlicher und privater Nutzung stärkt der Gesetzentwurf den Schutz der Territorialrechte ländlicher Gemeinden, bekräftigt die zentrale Bedeutung der menschlichen Gesundheit in den Umweltgenehmigungsverfahren und konkretisiert die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Prävention, der Vorsorge und des Rechts auf eine ökologisch
ausgewogene Umwelt."

// Christian Russau

Foerderhinweis-KoBra-EG-und-BMZ.png