Das Recht, den Folterer Folterer zu nennen, wird in letzter Instanz entschieden

Amnestiegesetz in Brasilien verhindert seit 1979 die strafrechtliche Aufarbeitung der Militärdiktatur. Zivilrechtliche Feststellungsklage soll das Amnestiegesetz aber juristisch zu umgehen versuchen.
| von Christian Russau
Das Recht, den Folterer Folterer zu nennen, wird in letzter Instanz entschieden
Carlos Alberto Brilhante Ustra. Photo: Agência Brasil. (CC BY 3.0 BR)

Der Oberste Justizgerichtshof Brasiliens hat am Donnerstag die Beratungen in der Zivilklage gegen einen Folterer der Militärdiktatur in letzter Instanz aufgenommen. Dabei geht es nicht um die strafrechtliche Klärung der Taten eines der berüchtigsten Folterer der brasilianischen Militärdiktatur, Coronel Carlos Alberto Brilhante Ustra. Das seit 1979 in Brasilien gültige Amnestiegesetz verhindert bislang jede strafrechtliche Aufarbeitung der Taten der Militärdiktatur. Bei der nun anstehenden letztinstanzlichen Entscheidung in der Zivilsache der fünf Mitglieder der Familie Teles aus São Paulo gegen Brilhante Ustra geht es in der seit 2005 vor Gericht verhandelten Feststellungsklage um das Recht, den Folterer Folterer nennen zu dürfen.

Die ersten Beratungen der dritten Arbeitsgruppe des Obersten Gerichthof wurden laut Berichten des Menschenrechtsnetzwerk Fórum Paranaense em Defesa da Verdade, Memória e Justiça zunächst unterbrochen, nachdem bislang zwei der vier zuständigen Richter ihre Votum abgegeben hatten und erklärten, eine solche zivilrechtliche Feststellungsklage sei von der Gesetzgebung nicht vorgesehen. Auf Antrag eines der beteiligten Obersten Richter wurde vor dem Abschluss des Votum die Sitzung des Gerichts auf zunächst unbestimmte Zeit vertragt. Dies berichtet Fórum Paranaense em Defesa da Verdade, Memória e Justiça, das auch der Nationalen Wahrheitskommission zuarbeitet, auf ihrer Internetseite.

Coronel Carlos Alberto Brilhante Ustra war in den 1970er Jahren Chef des berüchtigten Folterzentrums "Sonderkommando für Informationsoperationen -- Zentrum für Untersuchungen der inneren Verteidigung" (DOI-CODI) in São Paulo gewesen. Zwischen September 1970 und Januar 1974 war Ustra unter dem Codenamen "Major Tibiriçá" Leiter des DOI-CODI. Im Jahre 1972 hatte er dort Maria Amélia de Almeida Teles und ihren Mann, César Augusto Teles, gefoltert. Die Schwester Amélias, Criméia Schmidt de Almeida, und die beiden kleinen Kinder des Ehepaars, vier und fünf Jahre alt, wurden auch dorthin verbracht. Criméia de Almeida, die damals im siebten Monat schwanger war, wurde ebenfalls gefoltert. Den Kindern wurden die Eltern gezeigt, die wegen der erlittenen Folter laut Aussage der Kinder nicht wiederzuerkennen waren, obschon sie wussten, dass es ihre Eltern waren, so die Aussage des Sohnes, Edson Teles. Der ebenfalls verhaftete Carlos Nicolau Danielli, damals führendes Mitglied der verbotenen Kommunistischen Partei von Brasilien, PCdoB, wurde im DOI-CODI zu Tode gefoltert.

Da das Amnestiegesetz in Brasilien die strafrechtliche Bearbeitung von Taten aus der Zeit der Militärdiktatur verhindert, hatte die Familie Teles sich im Jahre 2005 entschieden, den Weg der Zivilklage zu beschreiten. Das Recht, den Folterer Folterer nennen zu dürfen, sollte per Feststellungsklage erfolgen. Eine solche Feststellungsklage beinhaltet keine Bestrafung des Täters, sondern allein die Klärung der Frage, ob Coronel Carlos Alberto Brilhante Ustra öffentlich als Folterer bezeichnet werden darf. Im August 2012 hatte der Justizgerichtshof von São Paulo in zweiter Instanz das Recht der Familie Teles bestätigt, den Coronel Carlos Alberto Brilhante Ustra als Folterer zu bezeichnen. Damit hatte das Gericht die Berufung des Ex-Militärs gegen das Urteil aus dem Jahre 2008 in zweiter Instanz abgelehnt. Brilhante Ustra war im Oktober 2008 gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung gegangen. Bereits damals hatte das Gericht in São Paulo der Familie Teles das Recht zugestanden, Ustra öffentlich einen Folterer nennen zu dürfen.