Verfassungsklage gegen neue Umweltgesetzgebung beim Obersten Gerichtshof STF eingereicht
Die linke Partei PSOL und der Indigenendachverband Articulação dos Povos Indígenas do Brasil (Apib) reichten am 29.12.2025 beim Obersten Bundesgericht STF eine Klage ein: die sogenannte ADI 7919, in der sie die sofortige Aussetzung der Gesetze 15.190 und 15.300 forderten, die derzeit die Umweltgenehmigungsverfahren in Brasilien regeln. Die Verfassungsklage findet sich hier in voller Länge (auf Portugiesisch). Das Gesetz 15.190/2025, das als Allgemeines Gesetz zur Umweltgenehmigung bezeichnet wird, wurde im August 2025 von Präsident Lula mit Vetos sanktioniert, aber die Vetos wurden im November vergangenen Jahres vom Kongress wieder aufgehoben. Das Gesetz 15.300/2025 wurde am 22. November verabschiedet und ergänzt das Allgemeine Gesetz, indem es Regeln für die LAE (die sogenannte Spezielle Umweltgenehmigung) festlegt, die eine Art "ausdrückliche" Genehmigung für Bauvorhaben von politischem Interesse darstellt.
Die Verfassungsklage wurde von PSOL und APIB eingereicht, unterstützt durch eine Reihe von Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich als Amicus Curiae an dem Verfahren beteiligen: Conectas, Greenpeace Brasil, Instituto Socioambiental (ISA), WWF-Brasil, SOS Mata Atlântica, Coordenação Nacional de Articulação das Comunidades Negras Rurais Quilombolas (Conaq), Instituto Alana, Avaaz, Observatório do Clima, Alternativa Terrazul, Arayara und das Instituto Democracia e Cidadania (IDC).
Die am 29.12.2025 eingereichte Klage richtet sich gegen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 15.190/2025, bekannt als Allgemeines Umweltgenehmigungsgesetz, und des Gesetzes Nr. 15.300/2025, mit dem die Sonderumweltgenehmigung (LAE) eingeführt wurde. Nach Ansicht der Kläger:innen schwächt das neue Modell die über Jahrzehnte aufgebaute Struktur der Umweltkontrolle und stellt den größten sozialen und ökologischen Rückschritt seit der Wiederherstellung der Demokratie dar. Die Menschenrechtsorganisation Conectas, als Amicus Curiae beteiligt, schreibt dazu auf ihrer Internetseite:
"Umweltgenehmigung ist eines der wichtigsten Instrumente zur Verhinderung von sozialen, ökologischen und klimatischen Katastrophen in Brasilien. Durch die Forderung nach Umweltverträglichkeitsprüfungen, technischen Analysen, der Festlegung von Auflagen und der Beteiligung der Öffentlichkeit ermöglicht dieses Instrument, Risiken frühzeitig zu erkennen, irreversible Schäden an Ökosystemen zu vermeiden und gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen. Seine Schwächung erhöht laut Experten und sozial-ökologischen Organisationen die Wahrscheinlichkeit von Tragödien im Zusammenhang mit Großprojekten, wie Dammbrüchen, Verschmutzung von Flüssen, Abholzung und Verschärfung der Klimakrise.
Einer der zentralen Punkte der ADI 7919 ist die Schaffung der LAE, einer Modalität, die die beschleunigte Erteilung von Lizenzen für Projekte ermöglicht, die vom Regierungskabinett als "strategisch" eingestuft werden. Alle zwei Jahre muss die Behörde eine Liste dieser Projekte erstellen, die dem Präsidenten der Republik vorgelegt wird. Nach Ansicht der PSOL und der APIB definiert das Gesetz keine technischen und objektiven Kriterien, um zu charakterisieren, was ein strategisches Projekt wäre, und eröffnet damit Raum für Entscheidungen, die von politischer Zweckmäßigkeit und nicht von technischen Bewertungen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse geleitet sind.
Nach Ansicht der Verfasser sollten Definitionen dieser Art technischen Gremien mit pluralistischer Zusammensetzung übertragen werden, wie beispielsweise dem Nationalen Umweltrat (Conama), der seit jeher für die Festlegung von Normen und Parametern zum Umweltschutz zuständig ist. Das Fehlen dieser Kriterien, so behaupten sie, erweitere den Ermessensspielraum der Exekutive und schwäche die Rechtssicherheit der Genehmigungsverfahren.
Die Klage beanstandet auch die Ausweitung der Lizenz durch Beitritt und Verpflichtung (LAC) auf Aktivitäten mit mittlerem Verschmutzungspotenzial. Bei diesem Modell wird die Lizenz automatisch über das Internet erteilt, basierend lediglich auf einer Erklärung des Unternehmers, ohne vorherige technische Prüfung oder obligatorische Inspektion, und mit einer nur stichprobenartigen Überwachung. Die Kläger stufen den Mechanismus als eine Form der "Selbstgenehmigung" ein und behaupten, dass er die Kontrolle potenziell umweltschädlicher Aktivitäten beeinträchtigt."
Die Kläger:innen und die weiteren sie unterstützenden Amicus-Curiae-Beteiligten der Zivilgsellschaft sehen die Gefahr, dass nun Großprojekte wie beispielsweise Wasserkraftwerke weiter vereinfacht über die LAE genehmigt werden könnten - einfach weil sie als im nationalen Interese deklariert werden. Für APIB und PSOL ignoriere die Beschleunigung politischer Entscheidungen über komplexe und wirkungsvolle Bauvorhaben die damit verbundene technische Komplexität und erhöhe die Risiken für indigene Völker, Quilombola-Gemeinschaften und andere traditionelle Territorien und Gemeinschaften.
Ein weiterer fragwürdiger Punkt, so die Klageschrift, sei die Dezentralisierung der Festlegung, welche Aktivitäten eine Umweltgenehmigung benötigen und welche eben nicht. Laut der Verfassungsklage führe diese normative Fragmentierung zu Rechtsunsicherheit und dies können einen "Umweltkrieg" zwischen Bundesstaaten und Gemeinden auslösen, die durch die Einführung weniger strenger Umweltstandards um Investitionen miteinander konkurrieren würden.
"Das neue allgemeine Gesetz erfüllt, um es klar zu sagen, nicht die Funktion der Modernisierung, Vereinheitlichung und Umsetzung der besten Praktiken für die brasilianische Umweltgenehmigung, sondern vertieft größtenteils die bestehenden Mängel und macht darüber hinaus das System des Umweltmanagements für Aktivitäten und Unternehmungen zunichte, die zu Umweltverschmutzung oder anderen Formen der Umweltzerstörung führen können", heißt es in der beim Obersten Gerichtshof STF eingereichten direkten Verfassungsbeschwerde ADI 7919.

