Wer entscheidet über den Tapajós
Der Fluss Tapajós ist seit Jahren heiß umkämpft. Da sind die einen: die Regierungen in den Landeshauptstädten und in Brasília, die oft in Interessensgemeinschaft mit dem Agrobusiness, den Bergbau- und Logistikkonzernen den Fluss nutzen wollen, um dort Wasserkraftwerke zur Stromerzeugung zu errichten (KoBra berichtete) oder Ausbaggerungsarbeiten (KoBra berichtete) zur besseren Schiffbarkeit (zum logistisch kostengünstigeren Logistiktransport von Agrar- und Mineralrohstoffen) durchzuführen. Und da sind die anderen, die Flussanrainer wie Kleinfischer:innen, Indigene und Angehörige weiterer traditioneller Völker und Gemeinschaften, die am, von und mit dem Fluss leben und ihre legitimen wie legalen Mitspracherechte zu Nutzungsfragen des Flusses stellen, jenes Stromes, der ab dem Zusammenfluss von Teles Pires und Juruena im Bundesstaat Mato Grosso Tapajós genannt wird und nach 810 Kilometern (also ohne die Flusskilometer beiden Zuflüsse gerechnet) bei Santarém in den Amazonas mündet.
Erst Anfang des Jahres war es zu einem mehrwöchigen massiven Protest von Hunderten von Indigenen vom Unteren und Mittleren Tapajós in Santarém gekommen wo die Indigenen unter viel Beifall und Unterstützung der Zivilgesellschaft mehrere Wochen vor den Werkstoren des Soja-Giganten Cargill in Santarém campierten und von der Landes- und Bundesregierung mit Nachdruck Gehör verlangten: Denn jeder Eingriff in den Fluss Tapajós beträfe auch sie, die vom Fluss leben, der neben den Wäldern die zweite große Basis ihrer Lebenswelt darstellt, die ihr Überleben als Gemeinschaft, mit verfassungsrechtlich geschützten Rechten, garantiert. Die traditionellen Gemeinschaften, die am Fluss leben, fordern, dass sie gemäß den von Brasilien ratifizierten Statuten der ILO-Konvention 169 zum Schutze der Rechte der Indigenen Völker angemessen konsultiert werden. Sie fordern die vollumfängliche Einhaltung der FPIC (freie, vorherige und informierte Zustimmung).
Nun hat die Bundesstaatsanwaltschaft MPF sich in den grundlegenden Konflikt der verschiedenen Interessen und Sichtweisen (Fluss als Logistik- und Energiekorridor versus Fluss als lebensweltliche Grundlage der Existenz der traditionellen Gemeinschaften) eingeschaltet und am vergangenen Freitag (10.07.2026) eine öffentliche Zivilklage bei einem Bundesgericht eingereicht, um den Bund und die Nationale Agentur für Wasser und sanitäre Grundversorgung ANA dazu zu verpflichten, einen Ausschuss unter Beteiligung der Zivilgesellschaft und Betroffenen einzurichten, also einn Flussgebietsausschuss des Tapajós. Die Bundesstaatsanwaltschaft MPF fordert in der Klage den gerichtlichen Erlass einer einstweiligen Verfügung, dass Brasiliens Bundesregierung innerhalb von 60 Tagen einen detaillierten Arbeitsplan vorlegen müssten. Dieser Arbeitsplan sollte erstellt werden vom Nationalen Rat für Wasserressourcen CNRH, gemeinsam mit der Wasserbehörde ANA. Der Umsetzungszeitplan müsse den Abschluss aller Phasen zur Einrichtung des Flussgebietsausschuss des Tapajós (also von der Mobilisierung, des Wahlprozesses bis hin zum Amtsantritt) innerhalb einer Frist von höchstens einem Jahr vorsehen.
Der geforderte Plan müsse, so die MPF, "kulturell angemessene Informations- und Schulungsmaßnahmen für die traditionellen Gemeinschaften des Einzugsgebiets (Anrainer, indigene Völker, Sammler und Kleinfischer) umfassen, wobei die in der Konvention Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vorgesehenen Konsultationsprotokolle einzuhalten sind. Das Dokument muss außerdem die operative Struktur sowie den voraussichtlichen Zeitpunkt für die Einführung von Gebühren für die Nutzung der Wasserressourcen als Mechanismus zur finanziellen Selbsttragfähigkeit des Gremiums festlegen". Sollte die Frist von einem Jahr ablaufen, so die Bundesstaatsanwaltschaft, ohne dass der Flussgebietsausschuss des Tapajós und die entsprechende Wasserbehörde tatsächlich eingerichtet wurden, fordert die Bundesstaatsanwaltschaft die Anwendung strenger Zwangsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass der Fluss nicht länger nur als logistischer Wirtschaftsfaktor behandelt wird. Die Klage verlangt, dass es sowohl der Wasserbehörde ANA als auch der Bundesumweltbehörde IBAMA sowie den Umweltministerien von Pará (Semas/PA) und Mato Grosso (Sema/MT) untersagt werde, Genehmigungen für die Nutzung von Wasserressourcen und Betriebsgenehmigungen für Vorhaben mit mittleren und großen Auswirkungen im Einzugsgebiet des Tapajós zu erteilen oder zu verlängern. Laut MPF würde eine solche Beschränkung dazu führen, dass, so die MPF, "Genehmigungen für Wasserkraftwerke, Wasserstraßen, Hafenterminals und Bergbauaktivitäten so lange aussetzen, bis eine partizipative Governance etabliert ist".

