Änderung des Waldgesetzes

Die Änderung des brasilianischen Waldschutzgesetzes (Codigo Floresta) von 1965 durch  die MP (medida provisoria) 6424/2005 lag der Umweltkommission des Parlaments vor, wurde dann jedoch verschoben.
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Durch die Greenpeacekampagne auch als „Null-Wald-Gesetz“ (Floresta-Zero) bekannt, würde es u.a. rechtlich vorgeschriebene Waldreservate (Reserva legal) von 80% auf 50% verringern. Diese Reservate sind Flächen auf Privatland, die noch ursprüngliche Vegetation (Wald) aufweisen. Sie werden bislang unter Schutz gestellt und sind von landwirtschaftlicher Bewirtschaftung ausgenommen, forstliche Bewirtschaftung ist gestattet. Wird bislang mehr abgeholzt, so muss theoretisch mit einheimischen Baumarten wiederaufgeforstet werden.

Mit dieser Gesetzesänderung würde der Zerstörung von Primärwald oder ursprünglichen Vegetationsformen eine weitere Tür geöffnet. Das Gesetz sieht vor, die Umwandlung in andere „Biomasseformen“ zu erlauben und exotische Arten bei Ausgleichsmaßnahmen zuzulassen. Damit werden Plantagen mit Eukalyptus (für Holzkohle oder Ethanol aus Zellulose) oder Ölpalme (zur Biodieselproduktion) im Vorfeld sanktioniert. Die Ausgleichsmaßnahmen sind zudem an Tausende Kilometer weit entfernt liegenden Orten erlaubt.

Man kann die Macht der Agrarlobby auf die Regierung Lula erahnen und sehen, wie die Gesetze aufgeweicht werden sollen und Brasiliens Agrarfront an Boden gewinnt. Gegen das Gesetzesvorhaben legten 14 soziale und Umweltschutzorganisationen wie Amigos da Terra, Greenpeace, ISA, WWF Brazil bei Minister Minc einen Beschwerdebrief vor. Sie fordern die Beibehaltung des bisherigen Waldschutzgesetzes und wehren sich gegen eine Aufweichung desselben durch die geplante MP.
Lula verschob schließlich das Inkrafttreten eines Dekrets aus dem Waldschutzgesetz vom 11. Dezember 09 auf den 11. Juni 2011. Damit geht die illegale Abholzung innerhalb der Waldreservate weitere 18 Monate straffrei aus. Bislang mussten die Landbesitzer bis zum 11. Dezember Ausgleich für illegale Abholzung schaffen. Nun erhalten sie weitere 18 Monate Aufschub, ehe sie belangt werden.

Bislang dürfen Farmer 20 Prozent ihrer Flächen im Amazonas abholzen, ohne mit dem Gesetz zu brechen. Agrarunternehmer und Gouverneur von Mato Grosso Blairo Maggi wittert für die Grundbesitzer neue Einkunftsmöglichkeiten. Er will in Kopenhagen Entschädigungs-leistungen herausgeholt wissen, wenn diese 20 Prozent nicht zur landwirtschaftlichen Produktion genutzt werden. Dies sei mit Lula so besprochen. Bleibt die Frage, wo die landwirtschaftliche Nutzung anfängt und aufhört, sind Plantagenwälder als nicht landwirtschaftliche Nutzung vorstellbar und damit ein doppeltes Abkassieren?