Syngenta in Brasilien verurteilt

Elf Jahre nach der Ermordung von Valmir Mota de Oliveira, von allen Keno genannt, wurde der Schweizer Konzern in Brasilien zivilrechtlich zu Schadensersatz verurteilt.
| von Christian Russau
Syngenta in Brasilien verurteilt
Valmir Mota de Oliveira, von allen Keno genannt. Foto: MST

Ende November hat ein brasilianisches Gericht in einem Zivilprozess Syngenta in zweiter Instanz als mitverantwortlich an der Ermordung des Aktivisten der Landlosenbewegung MST Valmir Mota de Oliveira verurteilt, der bei einer Besetzung eines Syngenta-Geländes im südbrasilianischen Bundesstaat Paraná im Jahr 2007 erschossen wurde. Die berichten Multiwatch und die WOZ. Das Gericht sah die Mitverantwortung der Firma mit Hauptsitz in der Schweiz als gegeben an. Syngenta hat seinen Hauptsitz in Basel, wurde 2017 von dem chinesischen Staatsunternehmen ChemChina übernommen. Das Gericht verurteilte Syngenta zur Zahlung von Schadenersatz.
Im Jahre 2007 betrieb Syngenta in der Nähe des Iguaçu-Nationalpark mit seinen berühmten Wasserfällen ein Versuchsgelände mit Gentechsoja und Gentechmais. Laut brasilianischer Gesetzgebung war dies, so nahe des Nationalparks, eigentlich nicht erlaubt. Die Umweltbehörde verhängte ein Bußgeld, die aufgebrachten Aktivist*innen der Landosenbewehung wollten ein Zeichen gegen Gentech und multinationale Konzerne setzen und besetzten das Gelände. Im Herbst 2007 beauftragte Syngenta die Miliz N. F. Segurança, das Gelände  endgültig zu räumen. Die Bewaffneten begannen laut Gerichtsakten sofort zu schießen. Der Aktivist Valmir Mota de Oliveira, von allen Keno genannt, wurde dabei laut Gerichtsurteil regelrecht hingerichtet. Der Kleinbäuerin Isabel Nascimento de Souza schossen die Milizen ins Auge.
Valmir Mota de Oliveira, Keno, wurde im jahr 2008 posthum von der Menschenrechtsorganisation Grupo Tortura Nunca Mais mit der "Chico Mendes"-Medaille geehrt.
Im Jahr 2015 verurteilte ein brasilianisches Gericht Syngenta in erster Instanz als mitschuldig für die Ermordung Kenos. Nun hat das zuständige Berufungsgericht des Bundesstaats Paranà in zweiter Instanz das Urteil bestätigt. Syngenta erklärte auf Anfrage der schweizer Wochenzeitung WOZ auf Englisch, man sei "tieftraurig" über den "Vorfall" von 2007, der sich "zwischen gewalttätigen Gruppen" ereignet habe. Syngenta habe nichts mit der "tragischen Konfrontation" zu tun und werde das Urteil weiter anfechten.