Bundesstaatsanwaltschaft MPF fordert deutlich stärkeren Schutz von traditionellen Landrechten bei Projekten Erneuerbarer Energien in Brasilien
In den vergangenen Jahren erreichten KoBra mehr und mehr Berichte aus Brasilien - vor allem aus dem sonnen- und windreichen Nordosten Brasiliens -, dass es bei Projekten erneuerbarer Energien wie Wind- und Solarparks zu massiven Mißachtungen von traditionellen Land- und Landnutzungsrechten, zu Knebelverträgen und unlauteren Methoden der Firmen gegenüber den Kleinbäuer:innen, den traditionellen Völkern und Gemeinschaften kommt: So richtig und sinnvoll die Versuche in Richtung Dekarbonisierung sind, so richtig und notwendig ist es aber auch, Großprojekte in Brasilien jedweder Art kritisch zu begleiten und monitorieren. Und so richtig und notwendig ist es - bei aller ausdrücklichen Sympathie für "grüne", klimaschonende, Erneuerbare Energien - aber auch, immer die Frage nach dem vollumfänglichen Respekt und der umfassenden Gewährleistung der Menschenrechte der lokal betroffenen Bevölkerung zu stellen. Denn die Erfahrungen mit "erneuerbaren" Energien in Brasilien haben sich in den vergangenen Jahrzehnten leider keinen durchweg positiven Ruf erworben, denn zu oft steht Profitmacherei im Zentrum des Vorgehens und die lokalen Anwohner:innen – meist Angehörige traditioneller Völker und Gemeinschaften oder Kleinbäuerinnen und -bauern – verlieren in Brasilien oft ihren historisch genutzten Zugang zur grundlegendesten Ressource ihres Überlebens: das Land.
Die brasilianische Bundesstaatsanwaltschaft MPF hat nun eine Empfehlung an die Nationale Elektrizitätsagentur Aneel und das Nationale Institut für Kolonisierung und Agrarreform (die Agrarreformbehörde Incra) herausgegeben, die die verstärkte Überwachung der Landnutzung durch Erneuerbare Energieprojekte in ländlichen Gebieten des Landes einfordert. Diese Forderung, so die Bundesstaatsanwaltschaft, gehe auf die durch das MPF festgestellte Tatsache zurück, dass es insbesondere im Wind- und Solarbereich zu Verstößen und Verletzungen der geltenden Gesetzeslage gäbe. Das MPF erklärte, die beiden Behörden - Aneel und INCRA - hätten nun 30 Tage Zeit, um mitzuteilen, ob sie die geforderten Maßnahmen umsetzen werden.
"Für mehr Klarheit, mehr Fairness bei den Verhandlungen und für einen wirksamen Schutz der Rechte der betroffenen Bevölkerung", so das MPF, enthalte die nun vorgelegte Empfehlung des MPF zwei Vorschläge - einen für den bereich Windenergie, einen für den Bereich Solarenergie - "für faire Vertragsmodelle, die Mindestrechte für die Erfüllung der sozialen Funktion des Eigentums und des Vertrags festlegen", so das MPF in der entsprechenden Erklärung auf ihrer Internetseite. Die Vorschläge sind jeweils für einen der beiden Bereiche, Wind und Solar. Die Trennung wurde laut MPF vorgenommen, "weil es Berichte gibt, dass Unternehmen verschiedene Arten der Energieerzeugung in einem einzigen Vertrag zusammengefasst haben, was zu Verwirrung, Ungleichgewichten und Schäden für die Gemeinden geführt hat", so das MPF. Die in den Vorschlägen enthaltenen Bestimmungen fordern, so das MPF, dass die jeweiligen Landnutzungsverträge "klar und leicht verständlich sein müssen und von Anfang an vollständige Informationen über die Auswirkungen und Risiken der Projekte zu enthalten haben. Außerdem müssen sie eine faire Bezahlung, die Möglichkeit einer regelmäßigen Überprüfung der Beträge und das Recht auf Kündigung des Vertrags ohne unangemessene Strafzahlungen vorsehen", so das MPF. Die Vorschläge des MPF "verbieten zudem auch Klauseln, die Umweltverantwortlichkeiten oder Geschäftsrisiken auf die Gemeinden übertragen, verlangen die Erhaltung von Gemeinschaftsflächen und garantieren, dass die Pacht die Fortführung traditioneller Produktionsaktivitäten nicht behindert. Darüber hinaus gelten Verträge nur dann als gültig, wenn sie das Recht auf freie, vorherige und informierte Konsultation (kurz auf Englisch FPIC) in den gesetzlich vorgesehenen Fällen respektieren", so das MPF. Denn Brasilien hat die ILO-Konvention Nr. 169 zum Schutze der Rechte der indigenen Völker ratifiziert und in der diesbezüglichen gesetzlichen Umsetzung die Konsultationsvorgaben für indigenen und weitere traditionelle Völker und Gemeinschaften festgeschrieben. Doch deren FPIC wurde und wird bei Projekten erneuerbarer Energien wie Solar und Wind wie auch schon zuvor bei Wasserkraft nicht vollumfänglich respektiert. Deshalb sieht sich nun das MPF zu dieser Initiative gezwungen und betont, dass die in der Empfehlung vorgestellten Vertragsmodelle das Ergebnis eines kollektiven und partizipativen Prozesses, der im Rahmen von technischen, akademischen und sozialen Dialogen gemeinsam mit Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Kleinbäuer:innen und Quilombolas direkt beteiligt waren, die ihre Erfahrungen und Erlebnisse in den Entstehensprozess der Vertragsvorschläge einbrachten.
Die Bundesstaatsanwaltschaft fordert, dass die Nationale Elektrizitätsagentur Aneel vorbeugende Maßnahmen ergreifen müsse, um soziale und ökologische Risiken aufgrund unverhältnismäßiger Verträge zu vermeiden. Dazu bedürfe es, so das MPF, eine Neuafstellung ihrer ESG-Politik (Politik für nachhaltige Unternehmensführung und soziale und ökologische Verantwortung) sowie Kriterien für mehr Transparenz, Maßnahmen für mehr Gerechtigkeit und Ansätze, die den Schutz benachteiligter Gruppen in den Vordergrund stellen, so das MPF. Das Dokument legt beispielsweise Pflichten zur Einhaltung von Treu und Glauben fest, es verbietet missbräuchliche Klauseln wie langjährige Knebelverträge, die sich bei nicht erfolgten Widerspruch automatisch verlängern, es schreibt die Neuverhandlung bestehender Vereinbarungen vor und es erstellt Leitlinien für die Schaffung von Schutzmaßnahmen für Verhandlungen mit ländlichen, indigenen und Quilombola-Gemeinschaften vor. Zu den konkreten Maßnahmen gehört, so das MPF, "dass die Aneel Unternehmen zur Vorlage von Grundbesitzdokumenten auffordert, Vorschriften überprüft, die die gesetzliche Anforderungen außer Kraft gesetzt haben, Verträge anpasst und sozio-ökologische Schutzmaßnahmen verstärkt", so das MPF. Die Agrarreformbehörde INCRA ihrerseits habe die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit der geltenden Verträge zu überprüfen, etwaige Unregelmäßigkeiten festzustellen und administrative oder gerichtliche Maßnahmen zu ergreifen, um diejenigen Verträge für nichtig zu erklären, die gegen die Gesetzgebung verstoßen.
Ein weitere zentraler Kritikpunkt des MPF: Bei ihren Ermittlungen stellte die Bundesstaatsanwaltschaft fest, dass Unternehmen, die für die Errichtung von Wind- und Solarparks verantwortlich sind, häufig über Zweckgesellschaften (so genannte SPEs) mit Mehrheitsbeteiligung internationaler Investor:innen agieren, wodurch sie rechtlich mit ausländischen juristischen Personen gleichgestellt sind. In diesen Fällen verlange die brasilianische Gesetzgebung eine ausdrückliche Genehmigung durch die Agrareformbehörde INCRA und eine vertragliche Formalisierung durch eine notariell beglaubigte Urkunde, andernfalls seien die Verträge nichtig, so fordert es das MPF ein. Es gäbe Hinweise darauf, dass viele Projekte ohne Einhaltung dieser gesetzlichen Anforderungen durchgeführt wurden. Die Empfehlung des MPF erinnert daran, dass das brasilianische Recht Sondergenehmigungen vorschreibt, wenn ausländische oder von ausländischem Kapital kontrollierte Unternehmen große Landflächen pachten oder kaufen. Dazu erläuter das MPF: "Wenn die Fläche kleiner als 100 ländliche Module (MEI) ist, ist eine ausdrückliche Genehmigung durch Incra erforderlich. Wenn die Fläche größer als 100 MEI ist, verlangt das Gesetz auch eine vorherige Genehmigung durch den Nationalkongress. Ohne diese Genehmigungen sind die Verträge rechtlich ungültig."
Zudem kritisiert das MPF, dass die eigentlich zuständigen Aufsichtsbehörden ihrer Kontrollvorgabe nicht hinreichend nachkommen würden: "Die Aneel erteilte Konzessionen, ohne die erforderlichen Mindestunterlagen zum Grundbesitz zu verlangen, wodurch die Kontrolle über den Grundbesitz unter Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtmäßigkeit geschwächt wurde. Die INCRA wiederum versäumte es, Verträge mit ausländischem Kapital zu überwachen und wirksam zu handeln, obwohl sie ausdrücklich gesetzlich befugt ist, Unregelmäßigkeiten bei dieser Art von Geschäften zu genehmigen, zu überwachen und zu unterbinden", so das MPF. Angesichts dieser Situation bekräftigt die Empfehlung des MPF, "dass Pachtverträge, die von ausländischen oder ihnen gleichgestellten Unternehmen unter Verstoß gegen brasilianisches Recht abgeschlossen wurden, rechtlich nichtig sind, da das Gesetz Nr. 5.709/1971 festlegt, dass solche Geschäfte von Rechts wegen ungültig sind. Das bedeutet, dass Vereinbarungen, die ohne ausdrückliche Genehmigung des INCRA, ohne notariell beglaubigte Urkunde oder unter Verstoß gegen die gesetzlichen Grenzen geschlossen wurden, keine Gültigkeit haben und jederzeit gerichtlich angefochten werden können", so das Fazit des MPF.
Das MPF zitiert zum Hintergrund der akuten Problematik jüngste wissenschaftliche Erkenntnisse: "Eine in der Zeitschrift Nature veröffentlichte Studie hat das Phänomen der sogenannten „grünen Landnahme” identifiziert und gezeigt, dass 78 % der Windparks und 96 % der Solarparks im Land internationale Beteiligung aufweisen, oft über Tochtergesellschaften und SPEs. Der Studie zufolge erfordert die rasche territoriale Aneignung öffentliche Governance, Rückverfolgbarkeit von Grundbesitz und Mechanismen der sozialen Teilhabe, Maßnahmen, die von der Bundesstaatsanwaltschaft als grundlegend für die Energiewende angesehen werden." Die Studie bei Natura kann hier eingesehen werden: https://www.nature.com/articles/s41893-024-01346-2
Für die Bundesstaatsanwaltschaft - so das MPF abschließend - beeinträchtigt die Regulierung von Grundbesitz nicht die Expansion erneuerbarer Energien, sondern stärke sie vielmehr, indem sie Vorhersehbarkeit, weniger Rechtsstreitigkeiten, die Einhaltung von Gesetzen und den Schutz kollektiver Rechte mit sich bringt. "Die Energiewende und die sozial-ökologische Gerechtigkeit sind keine konkurrierenden, sondern sich ergänzende Ziele. Das Land muss Fortschritte in den Bereichen territoriale Governance, Transparenz und Rechenschaftspflicht erzielen, um einen nachhaltigen, sicheren und sozial gerechten Sektor für erneuerbare Energien zu konsolidieren", erklärte der Bundesanwalt José Godoy Bezerra de Souza, Koordinator der für die Empfehlung zuständigen Arbeitsgruppe.
Der Widerstand gegen die Mißachtung und Verletzung von Rechten der von Erneuerbaren-Energien-Projekten Betroffener artikuliert sich zunehmend, dies vor allem im Nordosten Brasiliens. So hat sich die Zivilgesellschaft der Betroffenen im Mai vergangenen Jahres zum 1º Encontro do Movimento de Atingidos.as por Renováveis (MAR) vom 23. bis 25. Mai im Munizip Lagoa Seca in Paraíba getroffen. Mehr als 130 Personen aus acht brasilianischen Bundesstaaten nahmen an dem Treffen teil. Die MAR-Bewegung vereint zivilgesellschaftliche Organisationen, betroffene Gemeinschaften (Fischer:innen, Indigene, Bäuer:innen und Quilombolas), interessierte Hochschulen und andere Akteur:innen aus dem Nordosten Brasiliens. MAR bestreitet dabei nicht, dass Erneuerbare Energien (z. B. Wind- und Sonnenenergie) ein zentraler Bestandteil der Energiewende und daher für den Klimaschutz und die Zukunft der Welt unerlässlich sind. Die Bewegung kämpft jedoch dafür, dass diese Transition unter Berücksichtigung der sozialen und ökologischen Gerechtigkeit und mit Respekt gegenüber den Menschen, den Gemeinschaften und der Natur erfolgt, in deren Umfeld die großen Energieerzeugungsanlagen in Brasilien errichtet werden. Der Slogan des Movimento de Atingidos.as por Renováveis - MAR - lautet: "Energia renovável sim, mas não assim!" - "Erneuerbare Energien jawohl, aber nicht so!"

