2026 – Wahljahr in Brasilien: So wird gewählt

Brasilien wählt 2026. In einer Artikelserie stellen wir zentrale Themen des brasilianischen Wahljahres vor. Wir haben mit einer Analyse der politischen Ausgangslage zu Jahresbeginn 2026 begonnen. Heute veröffentlichen wir in dieser Serie einen weiteren Artikel zum brasilianischen Wahlsystem. Weitere Beiträge zu den Herausforderungen der kommenden Legislaturperiode folgen; geplant sind Artikel zur Sozialgesetzgebung der Regierung Lula 3, zur Steuer- und Verwaltungsreform, zur Außen- und Umweltpolitik, zur inneren Sicherheitspolitik und zu weiteren Themen.
| von Kurt Damm
2026 – Wahljahr in Brasilien: So wird gewählt
Foto: Logo der brasilianischen Wahlbehörde

2026 finden in Brasilien umfangreiche Wahlen statt. Rund 156 Millionen Brasilianer*innen sind aufgrund der Wahlpflicht aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Gewählt werden Präsident*in und Vizepräsident*in, 27 Gouverneur*innen plus Vizegouverneur*innen (27 inklusive des Bundesdistrikts Brasília), die Mitglieder des Abgeordnetenhauses des Bundes, zwei Drittel der Mitglieder des Senats sowie die Abgeordneten der Landesparlamente. Die Wahlen 2026 stellen zudem einen historischen Meilenstein dar, weil in Brasilien seit mittlerweile 30 Jahren elektronische Wahlurnen eingesetzt werden.

Mehrheitswahlrecht
Anders als in Deutschland wird der (die) Präsident(in) nicht vom Parlament, sondern direkt vom Volk im Mehrheitswahlrecht gewählt. Erreicht kein(e) Kandidat*in im ersten Wahlgang, der traditionell am ersten Sonntag im Oktober stattfindet, die absolute Mehrheit, kommt es am letzten Sonntag im Oktober zu einer Stichwahl.

Gouverneur*innen und Senator*innen werden ebenfalls nach dem Mehrheitswahlrecht bestimmt. Ein zweiter Wahlgang ist jedoch nur bei der Wahl der Gouverneur*innen vorgesehen. Bei den Senator*innen sind die Bewerber*innen gewählt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten. Aus Gründen politischer Stabilität in möglichen Krisenzeiten beträgt die Amtszeit von Senator*innen acht Jahre. Jedes Bundesland entsendet unabhängig von seiner Größe drei Senator*innen, die in zwei Wahlstaffeln bestimmt werden. Im Oktober dieses Jahres werden 54 Mandate (zwei pro Bundesstaat) neu vergeben. 27 Senator*innen wurden bei den Wahlen vor vier Jahren bestimmt und verfügen daher noch über eine Amtszeit von weiteren vier Jahren.



Verhältniswahlrecht
Abgeordnete auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene werden im Verhältniswahlrecht bestimmt. Das Bundesparlament umfasst derzeit 513 Abgeordnete; jedes Bundesland entsendet entsprechend seiner Einwohnerzahl eine bestimmte Anzahl an Vertreter*innen in das Bundesparlament in Brasília. Für die 27 Landesparlamente werden insgesamt 1.035 Abgeordnete (plus 24 Mandate für den Bundesdistrikt) gewählt. Die Amtszeit dieser Parlamentarier*innen beträgt vier Jahre.

Kandidieren darf nur, wer Mitglied einer politischen Partei ist. Alle Kandidat*innen müssen spätestens bis zum 15. August 2026 bei den obersten Wahlgerichten registriert sein. Wer ein öffentliches Amt ausübt, bei einem staatlichen Unternehmen arbeitet, zu den obersten Militärs gehört, in führender Position in einer Firma arbeitet, die im Staatsauftrag tätig ist, oder einem Unternehmen angehört, das als systemrelevant gilt, muss dieses Amt sechs Monate vor den Wahlen niederlegen. Derzeit ist bekannt, dass mindestens 21 der 38 Minister*innen der derzeitigen Regierung Lula 3 ihr Amt bis Ende März 2026 niederlegen werden, um für eines der zur Wahl stehenden Mandate zu kandidieren.

Bei den Wahlen 2022 hatten sich 28.274 Kandidatinnen und Kandidaten beim obersten Wahlgericht für rund 1.600 Mandate eingeschrieben. Bei den Kommunalwahlen bewarben sich sogar etwa 460.000 Personen – eine hohe Zahl, selbst wenn man in Rechnung stellt, dass bei Kommunalwahlen natürlich sehr viel mehr Ämter vergeben werden.



Wahlbündnisse und Föderationen
Vom obersten Wahlgericht sind aktuell 30 Parteien anerkannt, weitere 23 befinden sich im Zulassungsverfahren. Im Senat sind 12 Parteien vertreten, im Abgeordnetenhaus 20. Das Wahlrecht sieht angesichts der hohen Zahl von Parteien „Wahlbündnisse“ (coligações) und „Föderationen“ (federações) vor. Wahlbündnisse sind nur im Mehrheitswahlrecht zulässig, Sie gelten nur für eine bestimmte Wahl und enden nach deren Abschluss. Sie ermöglichen es unterschiedlichen Parteien, sich zur Unterstützung eines(r) bestimmten Kandidaten*in abzusprechen, um diese Person zu wählen.

Föderationen müssen dagegen landesweit und für eine gesamte Legislaturperiode von vier Jahren geschlossen werden. Innerhalb dieser Zeit agieren die beteiligten Parteien wie eine einzige Partei. Derzeit existieren vier Föderationen, eine weitere wartet auf die Anerkennung durch das oberste Wahlgericht. Das Wahlrecht setzt vor allem kleinere Parteien leicht unter Druck, Föderationen einzugehen. Die Vorteile für kleinere Parteien sind dabei ein leichterer Zugang zu staatlichen Mitteln für den Wahlkampf und mehr kostenlose Zeit für Werbung in Radio und Fernsehen.

Kurt Damm_Auf dem Weg zum Wahlbüro.jpg

Foto: Kurt Damm: Unterwegs zum Wahlbüro


Listenstimmen und persönliche Wahl
Die Wahlen auf Landesebene finden ebenfalls im Verhältniswahlrecht statt. Jede Partei bzw. Föderation erhält so viele Sitze im Landesparlament, wie ihr proportional zur Gesamtzahl der erhaltenen Wählerstimmen zusteht. Die Wähler*innen können direkt eine bestimmte Person wählen oder eine Listenstimme abgeben. Jede Partei verfügt über eine feste Nummer, die sie über mehrere Wahlen hinweg behält. Bei Listenstimmen muss lediglich die Nummer der gewünschten Partei in den Wahlcomputer eingegeben werden. Um eine bestimmte Person zu wählen, wird neben der Nummer für die Partei die individuelle Kandidatennummer eingegeben. Alle Stimmen – namentliche und Listenstimmen – bilden die Grundlage für die Berechnung der Anzahl der Parlamentssitze für die Parteien.

Von Vorteil ist es, wenn Parteien über bekannte und beliebte Kandidat*innen verfügen. Prominente Personen erhalten in der Regel sehr viel mehr Stimmen, als sie für den Einzug in das Parlament benötigen; die überschüssigen Stimmen werden an den (die) jeweils nächster Kandidat*in weitergegeben. Der Bekanntheitsgrad ergibt sich in der Regel nicht aus einer bis dato hohen Qualität der parlamentarischen Arbeit, sondern eher aus der Rolle als lautstarke(r) Influencer*in. Die sozialen Medien spielen hierbei eine herausgehobene Rolle. Einer der bekanntesten Parlamentarier und Influencer ist der erst 26‑jährige Nicolas Ferreira. Er wurde 2022 mit knapp 1,5 Millionen Stimmen gewählt und verfügt in den sozialen Medien über nahezu 22 Millionen Follower. Bei der parlamentarischen Arbeit war er bisher weniger auffällig; in den letzten vier Jahren hat er lediglich einen Gesetzesvorschlag in das Parlament eingebracht. Aufgrund seiner Bekanntheit soll der inhaftierte Ex-Präsident Jair Bolsonaro dem jungen Abgeordneten angetragen haben, die Auswahl aller Kandidat*innen seiner Partei, der PL, für den Bundesstaat Minas Gerais bestimmen zu dürfen.

Zu Beginn des Wahljahres 2026 dreht sich alles um die Aufstellung der Kandidat*innen. Angesichts der erwartbar hohen Zahl von Bewerber*innen geht es darum, eine aussichtsreiche Position für ein Mandat im Parlament bzw. im Senat zu bekommen. Der Wechsel von einer Partei zur anderen ist dabei an der Tagesordnung. Einige Politiker*innen verhandeln parallel mit verschiedenen Parteien, um eine möglichst günstige Ausgangsposition für die Wahl zu erreichen oder sind stolz darauf, bereits für fünf oder sechs verschiedene Parteien ins Parlament gewählt worden zu sein. Das Schmieden solcher Koalitionen gleicht einem komplexen Schachspiel, dem sich viele mit großer Hingabe widmen.

Heiße Wahlkampfphase
Aktive Wahlwerbung ist erst ab dem 16. August erlaubt. Die Präsidentschaftskandidat*innen reisen dann von Bundesstaat zu Bundesstaat und treten dort gemeinsam mit den jeweiligen Kandidat*innen für Senat sowie Bund- und Länderparlamente auf. Die Zusammensetzung der Wahlkampfbühne kann sich von Bundesstaat zu Bundesstaat stark unterscheiden. Während man in einem Bundesstaat nur mit Kandidat*innen der eigenen Föderation auf der Bühne steht, können es im Nachbarstaat Verbündete aus vorher oppositionellen Parteien sein.

Ein Beispiel ist die Partei „Partido Progressista (PP)“. In sechs Bundesstaaten des Nordens und Nordostens hat die PP Lula auf Wahlkampfveranstaltungen eingeladen, um gemeinsam Werbung für sich und die Kandidat*innen des PP zu machen. Vertreter*innen derselben Partei PP in den südlichen Bundesstaaten Brasiliens sind hingegen stolz darauf, dass noch nie ein Mitglied der PT eine ihrer Wahlkampfbühnen betreten hat.



Parteienfonds und Wahlkampffonds
In Brasilien dürfen seit 2015 keine juristischen Personen, also Unternehmen, für Wahlkampagnen spenden. Seitdem sind alle Parteien in erster Linie von öffentlichen Mitteln abhängig. Ihre Einnahmen kommen zum größten Teil aus gesetzlich geregelten Zuwendungen und damit aus dem Bundeshaushalt, sowie in geringerem Umfang aus Spenden natürlicher Personen und aus Mitgliedsbeiträgen.

Die staatlichen Zuwendungen werden über zwei Fonds gesteuert: den Fundo Partidário (Parteienfonds) und den Fundo Eleitoral (Fundo Especial de Financiamento de Campanha - FEFC = Wahlkampffonds). Beide Fonds speisen sich zum größeren Teil aus Bundesmitteln, hinzu kommen lediglich noch Gelder aus Strafzahlungen, die vom obersten Wahlgericht verhängt werden können, wenn Parteien gegen das Wahlrecht verstoßen haben.

Der Parteienfonds dient der Deckung laufenden Ausgaben, etwa Mieten, Personal, Betriebskosten und dauerhaften Parteiaufgaben. Für die Finanzierung von Wahlkampagnen ist der FEFC zuständig. Für das Wahljahr 2026 wurde im Bundeshaushalt ein Betrag von rund 4,96 Milliarden Reais für den FEFC eingestellt. Die Grundlage für die Berechnung entspricht dabei denselben gesetzlichen Regeln wie bei der Wahl 2022.

Die Höhe der Zuwendungen an die Parteien richtet sich nach gesetzlich festgelegten Quoten. Ein Teil der Mittel wird zu gleichen Teilen an alle Parteien verteilt, der Rest nach Stimmenanteilen und erlangten Mandaten bei den letzten Wahlen.
Die Parteien verteilen die erhaltenen Mittel nach eigenen, internen Kriterien, die vor der Auszahlung der Gelder dem obersten Wahlgericht mitgeteilt und veröffentlicht werden müssen. Vorgaben existieren in Bezug auf Mindestquoten im Hinblick auf Geschlechts- und ethnische Zugehörigkeit der Kandidierenden.

Nicht nur die Einnahmen, sondern auch die Ausgaben für die Wahlen sind streng reguliert. Um Chancengleichheit unter den Kandidat*innen zu gewährleisten, sind Obergrenzen für die Ausgaben festgelegt. Diese Obergrenzen richten sich nach der Art des Amtes, das angestrebt wird und der Zahl der Wahlberechtigten im Wahlbezirk, bzw. im Bundesland.



Illegale Finanzierungsformen
Trotz dieser strikten Regeln kommt es immer wieder zu Verstößen. Wie auch in Deutschland gibt es immer wieder mal Skandale um schwarze Kassen bei Wahlen, die in Brasilien als „caixa dois“ bezeichnet werden.

Damit sind Geldbeträge, Sach- oder Dienstleistungen gemeint, die aus intransparenten oder illegalen Quellen stammen, etwa aus Unternehmensspenden, Korruption, Unterschlagung, Drogenhandel oder anderen kriminellen Aktivitäten. Solche Vergehen können dazu führen, dass die legalen Zuwendungen erstattet werden müssen oder hohe Geldbußen oder Freiheitsstrafen verhängt werden, im Extremfall auch zur Löschung einer Partei aus dem Parteienregister.



Wahlkampfausgaben durch Emendas Parlamentares (Emendas, Mittel aus den Emendas dürfen rechtlich weder in die eigene Tasche von Politiker*innen fließen noch für Wahlkampfzwecke genutzt werden. In der Praxis wirken die Emendas jedoch häufig als Form einer indirekten Wahlkampffinanzierung.

Studien zeigen, dass selbst korrekt verwendete Emendas einen hohen „Wahlgewinn“ für die Abgeordneten bedeuten, die diese Emenda beantragt haben. Diese Gelder werden in aller Regel gezielt in den eigenen Wahlkreisen eingesetzt. Bauaufträge und Dienstleistungen fungieren als maßgeschneiderte Wahlkampfwerbung und werden von Gedenktafeln und feierlichen Einweihungen begleitet. Eine perfekte und intensive lokale Öffentlichkeitsarbeit.

Emendas waren für die Wiederwahl von Bürgermeister*innen bei den letzten Kommunalwahlen zentral[1]. Im Gegenzug zeigen sich diese Bürgermeister*innen erkenntlich, indem sie Wahlkampfstrukturen, Mobilisierung und Stimmen für die Abgeordneten organisieren, die die Mittel beschafft haben. Neben dieser legalen, wenn auch politisch problematischen Nutzung kommt es häufig zu klar illegalen Praktiken.

Dazu gehören Schwarzgeldkonten für Korruption und Stimmenkauf, überhöhte Preise für Bauleistungen und Ausrüstung für landwirtschaftliche Maschinen mit extremen Preisaufschlägen, sowie der Einsatz von Scheinfirmen mit erhöhten Provisionen für Vermittlung von Geschäften. Im März 2026 wurden erstmals drei Abgeordnete zu Haftstrafen verurteilt, weil sie Bürgermeister dazu gedrängt haben, Emendas anzunehmen und im Gegenzug eine Provision von rund 10% für die Vermittelnden an diese Abgeordneten zu zahlen hatten. Dieses „Drängen“ soll teilweise unter der Androhung von Gewalt, auch mit Schusswaffen, vonstattengegangen sein.
Die Regeln für die Vergabe von Emendas sind in der Amtszeit von Jair Bolsonaro geschliffen worden. Mit dem sogenannten „Orçamento secreto“ (geheimes Budget) konnten befreundete Abgeordnete Mittel anfordern, ohne Angaben darüber zu machen, wer Antragsteller ist und wofür die Gelder verwendet werden sollten. Auf Abrechnungen wurde weitestgehend verzichtet.
Der oberste Bundesgerichtshof (STF) fordert neuerdings mehr Transparenz, um den Missbrauch von Emendas zu Wahlzwecken zu verhindern. Bisher war der Erfolg jedoch begrenzt.

Im Bundeshaushalt 2026, also dem Wahljahr, haben die Parlamentarier*innen die Haushaltsmittel für Emendas deutlich angehoben, nämlich von 50,5 auf 61 Milliarden Reais, also um rund 20%. Zur Gegenfinanzierung dieser Mittel haben die Abgeordneten bei anderen Haushaltstiteln vor allem bei Gesundheit und Bildung Kürzungen vorgenommen. Mittlerweile entsprechen die Ausgaben der Parlamentarierer*innen durch Emendas in etwa 20% der Investitionen der Regierung. Beschlossen wurde auch, dass 65% dieser Mittel im ersten Quartal 2026 – also vor den Wahlen – ausgezahlt werden müssen. Der Präsident legte gegen diese Regelungen sein Veto ein, was das Verhältnis von Exekutive und der Legislative sicher nicht verbessert.

Hinzu kommt ein Antrag dazu, dass künftig Geldstrafen wegen illegaler Wahlkampffinanzierung mit Geldern aus dem Parteienfonds bezahlt werden können. Mit anderen Worten, individuelle Rechtsverstöße sollen mit Steuermitteln aus einem anderen Fonds beglichen werden können. Offenbar halten viele Abgeordnete die Mittel des Bundeshaushalts für Gelder, die für persönliche Ausgaben genutzt werden können. 

[1] Siehe hierzu: KoBra Dossier von November 2024