Artikel zu Menschenrechte und Gesellschaft

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Meilenstein für die Rechte traditioneller Völker und Gemeinschaften: Verordnung zum Nationalplan für die nachhaltige Entwicklung traditioneller Völker und Gemeinschaften (PDPCT) erlassen

Meilenstein für die Rechte traditioneller Völker und Gemeinschaften: Verordnung zum Nationalplan für die nachhaltige Entwicklung traditioneller Völker und Gemeinschaften (PDPCT) erlassen

Regierung und Zivilgesellschaft erklären die am 10. Juni in Anwesenheit von Präsident Lula von den Ministerien für Umwelt und Klimawandel, für ethnische Gleichstellung und für Agrarentwicklung und Familienlandwirtschaft unterzeichnete Verordnung zur Inkraftsetzung des Nationalplans für die nachhaltige Entwicklung traditioneller Völker und Gemeinschaften (PDPCT) als Meilenstein. Dennoch stehen laut Zivilgesellschaft noch große Herausforderungen an.
| von Christian.russau@fdcl.org

Menschenrechtliche Versäumnisse bei Umleitungsprojekt

Ende Februar 2011 legte die brasilianische Menschenrechtsplattform Dhesca Brasil (Plataforma Brasileira de Direitos Humanos Econômicos, Sociais, Culturais e Ambientais, Brasilianische Plattform der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Menschenrechte) einen Bericht über die von der Ableitung des Rio São Francisco betroffenen Gebiete Petrolina, Santa Maria da Boa Vista und Cabrobó vor. Die Mission hatte im Oktober 2010 stattgefunden. 2008 wurde zwischen Integrationsministerium und Incra ein Abkommen geschlossen, das eine Kompensation der Landverluste aufgrund der Umleitung für die betroffenen Personen und für Landreformsiedlungen vorsieht. Doch zusammenfassend läßt sich die Situation der Gemeinden wie folgt beschreiben: Mangel an Trinkwasser, fehlende Landtitel und Versäumnisse bei der Vermessung von Indigenen- und Quilombola-Land, mangelnde Versorgung mit Schulen und Gesundheitsposten. Zudem klagten die Befragten über fehlende offizielle Informationen über die Regierungspläne. So wurden bspw. die Betroffenen aus der Quilombo-Gemeinschaft Cupira mehrfach beim Integrationsministerium vorstellig, um etwas über das zukünftige Schicksal ihrer Gemeinde in Erfahrung zu bringen, ohne dass sie jemals zu den Verantwortlichen vorgelassen wurden.
| von admin
Mindestabstand zu Windkraftanlagen in Paraíba von 1.500 Meter kurz vor Inkraftreten

Mindestabstand zu Windkraftanlagen in Paraíba von 1.500 Meter kurz vor Inkraftreten

Soziale Bewegungen und Bundesstaatsanwaltschaft von Paraíba unterstützen den aktuellen Landesgesetzesentwurf, der in Paraíba einen Mindestabstand von 1,5 Kilometern zwischen Windkraftanlagen und Gebäuden öffentlicher, gemeinschaftlicher oder privater Nutzung festlegen soll.
| von Christian.russau@fdcl.org