"Wir müssen lernen, sozial und ökologisch globalisierter und vernetzter zu denken"

Was wäre mit den Manager/innen von ThyssenKrupp, wenn es endlich ein Unternehmensstrafrecht und verbindliche Regelungen für transnationale Konzerne gäbe? Interview mit der Juristin Claudia Müller-Hoff.
| von Christian Russau
"Wir müssen lernen, sozial und ökologisch globalisierter und vernetzter zu denken"
Protest 2010 vor der Aktionärsversammlung von Thyssenkrupp in Bochum. Foto: Kritische Aktionäre

Dieses Interview ist ein Vorabdruck aus dem in der zweiten Jahreshälfte 2016 erscheinenden Buch zu deutschen Konzernen in Brasilien und der Frage, wie diese Firmen es mit den Menschenrechten halten. Das Buch wird im VSA-Verlag erscheinen und von der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Kooperation mit medico international herausgegeben werden.

Claudia Müller-Hoff ist Mitarbeiterin des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin. Den Fall des ThyssenKrupp-Stahlwerks in Rio de Janeiro kennt sie seit 2009. Ende 2015 erschien beim Berliner FDCL ihre Studie "Alle Rechte – keine Pflichten. Schutz für Mensch und Umwelt – Eine Orientierungshilfe im Dschungel der Diskussion um Unternehmensregulierung" (ISBN 978-3-923020-67-6). Freier Download beim FDCL.


Frage: Das ThyssenKrupp-Stahlwerk in Rio ist seit Jahren Gegenstand in den deutschen und brasilianischen Medien, die Umweltverschmutzungen sind ebenso hinlänglich bekannt wie die Klagen der Anwohner/innen über Lungen- und Hautkrankheiten, auch die Fischer/innen protestieren seit Jahren gegen ihren Verdienstausfall, den sie seit Baubeginn erlitten haben. Warum können die dafür verantwortlichen Manager/innen und die Firma so schwer juristisch haftbar gemacht werden?
Claudia Müller-Hoff:
Mehrere Faktoren spielen hier sicher eine Rolle, wobei man unterscheiden muss zwischen dem lokalen Tochterunternehmen TKCSA vor Ort und dem deutschen Mutterkonzern ThyssenKrupp. Ohne die Sachlage in diesem Fall im Einzelnen genau geprüft zu haben, stellen wir bei ähnlichen Fallkonstellationen in der Regel fest, dass zum einen der politische Wille zur Haftbarmachung fehlt, so dass Staatsanwaltschaften Fälle nicht mit dem nötigen Biss ermitteln, Umwelt-, Finanz- und andere Monitoringbehörden ihre Aufgaben nicht mit der nötigen Sorgfalt erfüllen, nicht selten im Gegenzug für Gefälligkeiten – der Übergang von Networking, über Vitamin B zu Korruption ist fließend – , oder weil sie nicht mit ausreichenden Mitteln und Kompetenzen ausgestattet sind, auch das sind Mängel, die nicht selten politisch motiviert sind.
Ein weiteres Thema sind die Beweisschwierigkeiten, die Gemeinden oft haben, im konkreten Fall etwa müsste ein Verdienstausfall oder eine Krankheit sehr konkret und mit soliden, oft schriftlichen, Beweisen belegt werden, die gar nicht existieren. Und nicht nur das: Das Problem liegt oft bei der Kausalität, d.h. die Klägerinnen, hier die Fischer/innen, müssten beweisen, dass die Operationen des Unternehmens die Ursache ihrer Probleme sind und nicht andere Faktoren, wie z.B. der Klimawandel, andere Unternehmen in der Region oder ähnliches. Unternehmen haben die nötigen finanziellen Mittel und Zugänge, sich Gegengutachten zu kaufen, die in ihrem Interesse sprechen. Wir haben uns noch zu wenig darauf konzentriert, die Glaubwürdigkeit solcher Gutachten ernsthaft in Frage zu stellen. Gleichzeitig muss auch in der Justiz mehr Bewusstsein geschaffen werden dafür, dass das Machtungleichgewicht, welches zwischen Gemeinden und großen Unternehmen existiert, auch auf die Möglichkeit, Beweise zu produzieren, Einfluss hat. Gerichte könnten hierauf reagieren, indem sie die Beweislast der Kläger/innen angemessen erleichtern. Zu oft wird noch blind akzeptiert, was Wissenschaftler/innen bescheinigen, ohne zu hinterfragen, in wessen Interesse sie argumentieren, wer sie bezahlt usw. Dagegen wird als unkonkret, unwissenschaftlich oder subjektiv abgewertet, was Gemeinden aus jahrelanger Beobachtung, Erfahrung und traditionellem Wissen etwa zur Aufklärung einer Sachlage beizutragen hätten.
Mit Blick speziell auf das Mutterunternehmen genügt es in aller Regel nicht, dass das Mutterunternehmen die Mehrheit der Kapitalanteile am Tochterunternehmen hält, um die Mutter für die „Untaten“ der Tochter haftbar zu machen. Dies wird durch ein juristisches Konstrukt verhindert, dessen Ziel es gerade ist, beide Unternehmen juristisch voneinander zu trennen und als juristisch, also auch haftungsrechtlich separate juristische Personen zu behandeln. So wird ermöglicht, dass große Unternehmen große Risiken eingehen und entsprechende Gewinne abschöpfen können, ohne für jedes einzelne Risiko haften zu müssen, denn die Haftung liegt bei mehreren kleinen, oft relativ mittellosen Tochterunternehmen. Um also ein Mutterunternehmen doch haftbar zu machen, muss ermittelt werden, wie es durch eigenes Verhandeln zur Entstehung eines Schadens beigetragen hat, wie also etwa die Funktionär/innen und Entscheidungsträger/innen des Mutterunternehmens die Ereignisse vor Ort in Brasilien beeinflusst haben: Einflussnahme erfolgt in der Regel über Instruktionen und konzernweite Politiken, interne Berichtspflichten, das Einsetzen weisungsabhängiger Funktionär/innen, es gibt vielfältige Monitoringsysteme. Die konkreten Informationen darüber stehen aber in der Regel unter Verschluss, eine klagende Gemeinde hat hier keinen Zugang, um solche Informationen als Beweismittel dafür anzubieten, dass die Menschenrechtsverletzungen, die die lokalen Operationen eines Unternehmens verursachen, durch das Mutterunternehmen mit zu verantworten sind. Interessant ist übrigens, dass in manchen Ländern - etwa in Südamerika - das Recht auf Information oder die Informationsfreiheit, nicht nur gegenüber dem Staat, sondern auch gegenüber privaten Akteuren wie Unternehmen Anwendung findet, sodass solche Informationen eher über ein Gericht eingefordert werden können. Leider bestehen aber in der praktischen Umsetzung oft Hürden, wie mangelnde Kapazität, Verschleppung der Verfahren, Korruption, die es noch schwer machen, dieses Recht effektiv zu nutzen.

Was wäre mit den Manager/innen von ThyssenKrupp, wenn es endlich ein Unternehmensstrafrecht und verbindliche Regelungen für transnationale Konzerne gäbe?
Gegen die Manager/innen könnte theoretisch auch jetzt schon ermittelt werden, ohne dass es in Deutschland ein Unternehmensstrafrecht gibt. Was sich ändert, wenn ein solches eingeführt wird, ist, dass dann nicht nur Einzelpersonen, sondern ein Unternehmen als solches verfolgt werden kann. Während derzeit die Verfehlungen einzelner Manager/innen immer noch als die Auswüchse schwarzer Schafe hingestellt werden können, die mit der Entlassung derselben behoben werden, hätte ein Unternehmensstrafrecht eine viel effektivere Abschreckungswirkung, denn: Anders als im Zivilrecht, wo eine geschädigte Person gegen die Schädigerin auf Geldentschädigung klagt und die beiden privaten Parteien dann möglichst zuerst verhandeln und sich einigen sollen, bevor das Gericht intervenieren muss, gilt hier: Strafrecht ist grundsätzlich nicht verhandelbar. Wenn Verbrechen begangen werden, hat nicht nur der Geschädigte, sondern die Öffentlichkeit ein Interesse daran, dass dieses geahndet wird und ähnliche Taten in Zukunft nicht wiederholt werden. Dem dient die Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft und die Verurteilung durch ein Gericht. Der Staat nimmt also die Sache in die Hand. Es geht beim Unternehmensstrafrecht nicht nur darum, dass ein Unternehmen bestraft wird, und wie dies konkret aussehen könnte - denn hinter Gitter kann es ja nicht wandern; soll es also schwerstenfalls aus dem Handelsregister gelöscht werden? - Sondern es geht auch darum, dass den Unternehmen hier eine klare rote Linie aufgezeigt wird, die sie motiviert, ihr Handeln zu überprüfen und auch zu verändern, um nicht straffällig zu werden; die Rechtsgüter, die durch das Strafrecht geschützt werden, können dann nicht mehr der Rentabilität untergeordnet oder durch Corporate Social Responsibility (CSR)-Maßnahmen scheinbar „kompensiert“ werden. Ein Unternehmensstrafrecht soll also Klarheit schaffen, vorbeugend wirken und zwar auf struktureller Ebene, und die Rechte der Betroffenen effektiver schützen.

Welche der Initiativen schätzen Sie als am aussichtsreichen ein?
Diskutiert werden ja derzeit unter anderem eine EU-Konfliktmineralien-Regelung ähnlich dem sogenannten Dodd-Frank-Act in den USA; außerdem ein mögliches Instrument auf UN-Ebene, welches verbindliche Regeln für Unternehmen zum Schutz von Menschenrechten schaffen soll; auch die Diskussion, ob ein Unternehmensstrafrecht eingeführt werden soll, ist in Deutschland wieder aufgenommen worden, nachdem die Bundesrepublik zu einer immer kleiner werdenden Gruppe von Staaten zählt, die diesen Schritt noch nicht vollzogen haben.
Am aussichtsreichsten ist vermutlich die EU-Initiative, denn sie ist schon recht weit fortgeschritten und es besteht ein breiter politischer Konsens, dass man eine solche Regelung will. Die USA haben uns schon vorgemacht, wie sie funktionieren kann. Wie sie letztlich aussehen wird, wie effektiv sie sein wird und was ihre Wirkung auf die konkreten Problemlagen ist, in denen sie Abhilfe schaffen soll, bleibt abzuwarten. Wichtig wird hier sein, dass sie nicht nur die Mineralien Gold, Tantal, Zinn und Wolfram, sondern alle Rohstoffe betrifft und verbindliche Regeln enthält, und zwar nicht nur für die Hütten, sondern für alle Unternehmen der Lieferkette.
Die Frage des Unternehmensstrafrechts scheint mir dagegen eher eine Frage der Zeit zu sein. Wenn eine solche Regelung in so vielen Nachbarländern möglich ist, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass die Widerstände insbesondere einiger Rechtsdogmatiker/innen noch lange Kraft haben werden. Und auch hier sollte die Chance genutzt werden, eine gute Regelung zu schaffen, die praxisnah ist und keine Haftungslagunen zulässt, wie dies in manchen europäischen Regelungen zu erkennen ist, die daher in der Praxis gar nicht genutzt werden. Man sollte die Chance nutzen und aus den Fehlern der anderen lernen.
Ich halte aber auch das geplante UNO-Instrument nicht unbedingt für aussichtslos. Die Resolution, die das Mandat zu seiner Erarbeitung beschlossen hat, war ein sehr wichtiger, ein großer, vielleicht auch überraschender Schritt. Die Tatsache, dass es ein langer Weg ist, macht das Instrument nicht unbedingt unwahrscheinlich. Skeptisch könnte man werden, wenn man bedenkt, dass diese Idee scheinbar grundsätzlichen Interessen der machtvollen Wirtschaftsakteure und auch scheinbaren Grundfesten des globalisierten Wirtschaftssystems entgegensteht. Aber das Spannungsverhältnis zwischen Profitinteressen und den Rechten der Unterdrückten existiert schon lange, ohne dass erstere immer die Oberhand gehabt hätten. Auch der Kolonialismus hat sich überlebt, auch wenn wir bis heute weiter an seiner Überwindung und seinen Folgen arbeiten müssen.

Was müsste national und international geschehen, um endlich die Konzerne de facto haftbar zu machen für deren mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen?
Das ist eine Jackpot-Frage… Ich denke, egal wie gut neue Gesetze sein werden, sie müssen von gesellschaftlicher Überzeugung getragen sein, um wirksam zu werden. Das heißt, wir brauchen ein Umdenken in Politik, Justiz, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Wir müssen lernen, sozial und ökologisch globalisierter und vernetzter zu denken. Aktuell brauchen wir viel öffentliche und politische Diskussion und Bewusstseinsbildung, die 1. die Unverhandelbarkeit von Menschenrechten und Ökologie ernst nimmt, und die 2. die Dogmen des dominierenden Wirtschaftssystems, wie Wachstum, Rentabilität und Fortschrittsmythos kritischer hinterfragt.

Vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Christian Russau.