Gegenantrag bei ThyssenKrupp Aktionärsversammlung wegen Stahlwerk in Rio

Zur Hauptversammlung des Essener Stahl- und Rüstungskonzerns ThyssenKrupp am 30. Januar hat der Dachverband der Kritischen Aktionäre, unterstützt von KoBra, Gegenanträge gestellt.
| von Dachverband der kritischen Aktionäre
Gegenantrag bei ThyssenKrupp Aktionärsversammlung wegen Stahlwerk in Rio

Das Stahlwerk TKCSA von ThyssenKrupp in Santa Cruz an der Bucht von Sepetiba gelegen ist erneut Gegenstand des Gegenantrags.

Zur Hauptversammlung der ThyssenKrupp AG am 30.01.2015 stellt der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre die folgenden Gegenanträge:

 

Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Den Mitgliedern des Vorstandes wird die Entlastung verweigert.

 

Begründung:

Der Vorstand von ThyssenKrupp hat es im zurückliegenden Geschäftsjahr erneut versäumt, die vom Dachverband der Kritischen Aktionäre auf den Hauptversammlungen seit Jahren angeprangerten Missstände als solche wahrzunehmen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Noch immer verstößt ThyssenKrupp gegen Regeln verantwortungsvoller Unternehmensführung und zeigt sich nicht verantwortlich für die negativen Folgen der eigenen Investitionen wie beim Stahlwerk in Rio de Janeiro (siehe 1), als Ausrüster bei der Exploration kanadischer Ölsande (siehe 3) und beim Bau eines 235 Meter hohen Testturms bei Rottweil (siehe 4). Auch die Produktion von Rüstungsgütern und deren Export in Krisen- und Konfliktgebiete, der dem EU-Kodex von 1998 widerspricht, hält an (siehe 2).

 

1) Das TKCSA-Stahlwerk in Rio de Janeiro hat auch nach mittlerweile viereinhalb Jahren Betrieb noch immer keine Betriebsgenehmigung von den Behörden erhalten. Im Jahresbericht umschreibt ThyssenKrupp dies verbrämend als „Mit den brasilianischen Umweltbehörden wurde eine ergänzte behördliche Vereinbarung zur Betriebserlaubnis unterzeichnet, die eine Laufzeit von 24 Monaten hat. In dieser Zeit werden von den Behörden empfohlene Maßnahmen und Verbesserungsvorschläge unabhängiger Prüfer umgesetzt.“ Es handelt sich nicht um „Verbesserungsvorschläge“, sondern um klare Auflagen, die TK binnen vier Jahren nicht geschafft hat umzusetzen und die TKCSA binnen 24 Monaten umsetzen muss, sonst wird das Werk behördlich geschlossen. Dies zeigt, dass das Stahlwerk auch viereinhalb Jahre nach Inbetriebnahme noch immer nicht den Mindeststandard eines vergleichbaren Werks erreicht hat.

Noch immer weigert sich ThyssenKrupp, den gegen TKCSA klagenden 5.763 Fischern die seit 2006 aufgelaufenen Entschädigungen zu zahlen, noch immer belastet der auf die Anwohner niedergehende Stahlwerkstaub aus toxischen Stoffen die Gesundheit der lokalen Bevölkerung, wie das staatliche Institut Fiocruz erneut in seiner jüngsten Studie vom Dezember 2014 festgestellt hat, noch immer weigern sich Behörden und ThyssenKrupp die Messergebnisse der Wasserbelastung der Bucht von Sepetiba zu veröffentlichen.

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