Brasiliens Senat hat dem Gesetzesentwurf zur neuen Terrorismusdefinition zugestimmt

Menschenrechtsaktivist*innen kritisieren, dass die herkömmlichen Protestformen sozialer Bewegungen in Zukunft unter diese Definition fallen könnten. Weitere Kriminalisierung sozialer Bewegungen befürchtet.
| von Christian Russau
Brasiliens Senat hat dem Gesetzesentwurf zur neuen Terrorismusdefinition zugestimmt
Senatsabstimmung. Photo. Senado (CC BY 3.0 BR)

Brasiliens Senat hat den Gesetzesentwurf zur neuen Terrorismusdefinition am 28. Oktober mit 38 Stimmen dafür und mit 18 Stimmen dagegen angenommen. Die von der anderen Kammer des Brasilianischen Nationalkongresses, dem Abgeordnetenhaus, vorgelegte Gesetzesinitiative Projeto de Lei da Câmara (PLC) 101/2015 sieht Gefängnisstrafen für die neu definierten Terrorakte vor. Die Strafen sehen zwischen 16 und 24 Jahren Haft vor für diejenigen, die die im Gesetz definierten "Terrorakte" begehen. Resultiert einer dieser Terrorakte in Todesfällen, sind Haftstrafen von 24 bis 30 Jahren vorgesehen. Da der Senat Änderungen im Gesetzesvorschlag vorgenommen hat, geht er nun in zweiter Lesung zurück ins Abgeordnetenhaus, wo erneut von vorne abgestimmt werden muss.

Menschenrechtsaktivist*innen kritisieren, dass das bisherige Strafgesetz Terrorismusakte bereits jetzt strafrechtlich erfasst und dass mit dem neuen Gesetzesentwurf das Ziel errreicht werden soll, herkömmliche Protestformen sozialer Bewegungen in Zukunft unter dieser Definition zu subsummieren. Dies sei ein weiterer Versuch, die sozialen Bewegungen in Brasilien zu kriminalisieren, so der von mehreren Menschenrechtsorganisationen wie Ibase, Justiça Global, Landlosenbewegung MST, Terra de Direitos oder Grupo Tortura Nunca Mais Bahia veröffentlichte Offene Protestbrief.

Bereits in der Vergangenheit hatte es mehrere Gesetzesinitiativen auf Bundes- oder Landesebene gegeben, um unter dem Deckmantel der "Terrorismusbekämpfung" gegen soziale Protestformen mit harter Hand vorzugehen. Bereits 2014 hatte dem Senat der Entwurf über ein neues Anti-Terrorismus-Gesetz vorgelegen. Medialen Auftrieb hatte die vom dem rechten Senator Romero Juca damals in den Senat eingebrachte Gesetzesinitiative PLS 499/2013 bekommen durch den Tod des Kameramanns Santiago Ilídio Andrade von TV Bandeirantes, der infolge einer auf einer Demonstration in Rio de Janeiro erlittenen Kopfverletzung verstorben war. Andrade war von hinten durch einen am Nacken explodierenden Feuerwerkskörper verletzt worden, so dass er einige Tage im Koma lag, bevor er am Montag im Krankenhaus verstarb.

Die Gesetzesinitiative zielte wie die gegenwärtige im Kern auf eine massive Verschärfung des Demonstrationsstrafrechts ab, Kritiker*innen sahen bereits damals durch diesen Gesetzesentwurf das Rechtsstaatsprinzip in Gefahr. "So wie dieser Gesetzesentwurf konzipiert ist, bedeutet dies nicht nur die Möglichkeit, die sozialen Bewegungen zu kriminalisieren, sondern verstößt direkt gegen das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit", bewertete der Rechtsprofessor Juarez Tavares gegenüber dem Correio Braziliense das Gesetzesvorhaben. "Nur schwammig zu definieren, es sei eine Straftat, Terror oder kollektive Angst zu verbreiten oder dazu anzustiften, das reicht nicht aus", so Tavares. Diese Rechtssaussagen seien für einen Gesetzestext zu schwammig, für die Bürger daher nicht einschätzbar, so der Rechtsprofessor und pensionierte Bundesstaatsanwalt.

Diese Gesetzesinitiatven im Senat zur Verschärfung der Anti-Terrorgesetze und zur Kriminalisierung der sozialen Bewegungen sind gleichwohl nicht die einzigen dieser Art: Bereits im September 2013 hatten zuerst Rio de Janeiro, dann andere Städte und Bundesstaaten, das Demonstrationsrecht verschärft, um der damaligen Demonstrationen wieder Herr zu werden und diese zu unterbinden. So hatte Rios Parlament zunächst ein Gesetz verabschiedet, das das Tragen von Masken verbietet. „Frei ist die Meinungsäußerung“, hieß es in dem Gesetz, aber „Anonymität ist untersagt“. Dem Gesetz für Aufzüge und Demonstrationen zufolge sollen auf Demonstrationen die Personalien derjenigen aufgenommen werden, die vermummt auf die Demonstration gehen. Wer sich weigert, wird auf die Polizeiwache mitgenommen und dort identifiziert. Der Gesetzestext verlangt auch, dass politische Demonstrationen fortan polizeilich angemeldet werden müssen, bei einer Frist von mindestens 48 Stunden vor Beginn des Aufzugs, entweder bei der zuständigen Polizeiwache oder per Internet. Diese für Lateinamerika heute eher seltenen gesetzlichen Kontrollversuche von Demonstrationen seitens des Staates waren aber nur ein Vorgeschmack auf das, was noch kommen sollte.

Zunächst handelte dann auch der Staat auf Bundesebene und verabschiedete das Bundesgesetz über die "Bildung krimineller Vereinigungen": Taten gegen öffentliches Eigentum, Brandstiftung, Raub und Bandenbildung werden zu Straftaten deklariert, bei denen man nicht gegen Kaution vorläufig auf freien Fuß gesetzt werden kann. Zudem darf demnach die Polizei bei Menschenansammlungen von vier oder mehr Personen diese bei einem Anfangsverdacht verhaften, ohne dass dem Haftrichter irgendwelche Beweise vorgelegt werden müssen. Der bloße Eindruck der vor Ort anwesenden Polizist*innen reicht dafür aus. Wird hier der Rechtsstaat gestärkt daraus hervorgehen? Unter solchen Voraussetzungen und Entwicklungen ist die Rede vom "Polizeistaat Brasilien" so fern der Realität leider nicht.