Vorläufig kein Genreis von Bayer in Brasilien

Ende Juni setzte Bayer seinen Antrag auf Zulassung des Genreises Liberty Link vorübergehend aus. Grund ist die breite Ablehnung des Genreises bis hin zu Produzentenorganisationen wie der Farsul (Federação da Agricultura do Estado do Rio Grande do Sul, Landarbeitergewerkschaft von Rio Grande do Sul), Federarroz (Federação das Associações de Arrozeiros do Rio Grande do Sul, Zusammenschluss der Reisproduzenten von Rio Grande do Sul) und IRGA (Instituto Rio Grandense do Arroz, Reisinstitut von Rio Grande). ProduzentInnen fürchten eine unkontrollierte Ausbreitung des Roten Reises, der sich mit dem Genreis verbinden könnte, und infolgedessen Absatzeinbußen. GentechnikgegnerInnen weisen seit Jahren auf die mit dem Reis verbundenen Gesundheitsgefahren hin. Er ist resistent gegen das Herbizid Ammoniumglyphosat und es besteht die Gefahr, dass dieses sich in den Reiskörnern anreichert.
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Ohne eine gentechnikkritische Öffentlichkeit wären die Produzentenorganisationen nicht besorgt über mögliche Absatzeinbußen infolge der Auskreuzung von Genreis. Insofern ist die Aussetzung des Antrages von Bayer auch eine Frucht der jahrelangen massiven Öffentlichkeitsarbeit durch die zivilgesellschaftlichen Organisationen. Zugleich zeigt sich deutlich, dass weder gesundheitliche und ökologische noch sozialpolitische Gefahren der Gentechnik letztlich den Ausschlag geben, sondern schlicht die wirtschaftlichen Aussichten eines Genproduktes. Dies gibt dem Erfolg einen bitteren Beigeschmack, der noch dadurch verstärkt wird, dass es sich lediglich um einen temporären Erfolg handelt: Denn sobald sich die Stimmung wandeln sollte, könnte Bayer die Aussetzung des Antrages zurücknehmen.

Genmais-Sorte von Bayer nicht mehr zulässig

Der Gerichtshof des Bundesstaates Paraná zog Ende Juli die Anbau- und Handelsgenehmigung für den Genmais Liberty Link der Firma Bayer mit sofortiger Wirkung zurück. Aussaat, Handel, Transport, Import und sogar Entsorgung des Maises ist dem Unternehmen durch das Urteil verboten. Zudem forderte der Gerichtshof die Zulassungsbehörde CTNBio auf, ihre Entscheidungen transparenter zu gestalten.
Die CTNBio hatte den Genmais von Bayer im Mai 2007 für den Markt freigegeben. Dabei hatte das Unternehmen weder einen Monitoringplan für Auswirkungen des Anbaus auf die Nahrungskette vorlegen können noch Studien über die Wirkungen von Liberty Link in der brasilianischen Steppe und im Amazonasgebiet. Zudem hatte die CTNBio den Mais zugelassen, ohne allgemeine Richtlinien für die Koexistenz von Genmais mit herkömmlichem Mais festzulegen. Gerade bei Mais kommt es durch Auskreuzung zu starker Genverseuchung auch auf fremden Feldern. Die Nichtregierungsorganisationen AS-PTA, Terra de Direitos, das Verbraucherinstitut IDEC und ANPA (Associação Nacional dos Pequenos Agricultores) waren gerichtlich gegen die Entscheidung vorgegangen. Gegenstand der Klage war außerdem der fehlende Zugang zu Dokumenten von öffentlichem Interesse.
Durch das Anbauverbot in Paraná ist die Zulassung in ganz Brasilien hinfällig geworden – zumindest bis Bayer einen Monitoringplan vorlegt und dieser durch die CTNBio anerkannt wird. Für den Norden und Nordosten des Landes muss das Unternehmen zudem spezielle Wirkungsstudien beibringen. Sollte Bayer dem Urteil zuwiderhandeln, droht eine Strafe von täglich 50.000 Reais.
Mitte August – also nach dem Verbot der Genmaissorte – ließ die CTNBio, wiederum ohne Monitoringplan, eine gentechnisch veränderte Sojasorte von Monsanto zur Vermarktung zu. Auch hier erfüllte das Gremium somit nicht seine Aufgabe, „Biologische Sicherheit“ zu gewährleisten. Die Gensoja ist resistent gegen Insekten und toleriert außerdem das Herbizid Glyphosat.