Auf dem reichen Auge blind

Am 9. und 10. Dezember 2005 fand der erste Prozess um den Mord an der nordamerikanischen Ordensschwester Dorothy Mae Stang im Bundesstaat Pará in Brasilien statt.
| von Benjamin Bunk (Terra de Direitos)

Auf der Anklagebank saßen die beiden "Revolvermänner" Rayfran das Neves Sales und Clodoaldo Carlos Batista, welche zu 27 bzw. 17 Jahren Haft verurteilt wurden. Das Gerichtsverfahren gegen den Mittelsmann des Auftragsmordes und die beiden bisher festgesetzten Großgrundbesitzer ist allerdings erst ab März 2006 zu erwarten.

Der brutale Mord an Dorothy Stang am 12. Februar 2005 hatte national wie international viel Aufmerksamkeit und Entrüstung hervorgerufen. Zu erwarten ist ein Showprozess mit harten exemplarischen Strafen für die beiden Angeklagten. Nicht umsonst wurde der Prozess auf ein Wochenende gelegt, noch dazu auf den Tag der Menschenrechte. Außerdem findet er zeitgleich zu dem seit längerem geplanten Besuch der "Sonderbeauftragten für Menschenrechtsverteidiger" Hina Jilani in Brasilien statt, die nun offiziell den Prozess für die UNO begleiten wird.

Seit Wochen mobilisieren sich brasilianische zivilgesellschaftliche Organisationen, da der Prozess auch als Kampf um eine Landreform gesehen wird, für die sich Dorothy eingesetzt hatte. Die Ordensschwester war knapp 40 Jahre im Amazonasgebiet aktiv und trat für eine nachhaltige Entwicklung, für die Rechte und eine würdige Lebensweise der Landlosen und der nativen Bevölkerung unter Berücksichtigung von Umweltfragen ein.

Bis zu 1.000 Menschen wollen vor dem Gerichtsgebäude in der Landeshauptstadt Belém ausharren, den Prozess begleiten und Aufmerksamkeit für eines der Hauptprobleme wecken; die vorherrschende Straflosigkeit auf Seiten der Großgrundbesitzer und ihrer Privatmilizen. Der Staat Pará ist trauriger Spitzenreiter was die ungleiche Landverteilung, die illegale Landnahme, die Korruption von Behörden, Polizei und Justiz sowie die Brutalität der Konflikte betrifft. So wurden in den letzten 33 Jahren 772 Landlose im Zusammenhang mit Agrarkonflikten (offiziell) ermordet. In nur drei Fällen wurden die Auftraggeber verurteilt. Davon steht einer unter Hausarrest, zwei weitere sind flüchtig. Diese Straflosigkeit führte dazu, dass in den letzten Jahren immer häufiger gezielt Führungspersonen der Landlosenbewegung bedroht und ermordet wurden. Andererseits werden aber Landarbeiter schnell und ohne Prozess eingesperrt und oft erst nach Jahren freigelassen. Die Landesregierung unterstützt ausnahmslos die Großgrundbesitzer und Holzhändler und prangert die Landarbeiter offiziell als Verursacher der Gewalt an. Allein im Juni dieses Jahres stellte die Justiz in kürzester Zeit 48 Räumungsbefehle aus, welche 5.000 Familien betrafen.

Der nun angesetzte Prozess ist in seinem Verlauf bisher leider einzigartig. Einer der Gründe dafür, dass nun endlich einmal Täter auf der Anklagebank sitzen, ist ein neues Gesetz in Brasilien, das Anfang dieses Jahres in Kraft trat und dessen Anwendung hier zum ersten Mal drohte. Der Artikel 109, Absatz 5, erlaubt im Fall von schweren Menschenrechtsverletzungen ein Strafverfahren von den Landes- auf die Bundesgerichte zu übertragen. So wurden im Fall Stang von Anfang an parallele Untersuchungen der Zivil- und Bundespolizei geführt und auch jeder Schritt von bundesstaatlichen Behörden begleitet. Nur so ist zu erklären, dass handfeste Beweise sichergestellt werden konnten, umfangreiche Untersuchungen und Prozessunterlagen vorhanden sind, auch zwei Großgrundbesitzer gefasst wurden und es innerhalb eines Jahres zu einem ersten Prozess kommt.

Als Erfolg der Verteidiger ist es allerdings zu werten, dass der Prozess der Auftraggeber von dem der "Revolvermänner" getrennt wurde. Dennoch scheiterten mehrfach Anträge auf Freilassung auf Kaution sowie sich nicht einem Geschworenengericht stellen zu müssen. Die Anklage hingegen wird fordern, dass die Untersuchungen weitergeführt werden, da davon ausgegangen werden kann, dass weit mehr Personen in den Mord verwickelt sind als bisher angeklagt werden. Auch der Untersuchungsbericht der Senatskommission kommt zu diesem Schluss. Hinweise hierzu finden sich in den Umständen der Flucht der Täter und den lokalen Machtstrukturen. Die Hoffnung besteht, dass im Falle erster Urteile weitere Beteiligte belastet werden; im Gegenzug wird Strafmilderung angeboten.

Die Bundesregierung unter Lula hatte wiederholt angedroht, verstärkt in die Verhältnisse in Pará einzugreifen. So gab es verschiedene Berichte, welche die ungerechte Situation erfassten sowie eindeutige Stellungnahmen gegen die illegale Landnahme der Großgrundbesitzer. Ohne konkrete Maßnahmen rief dies allerdings eher noch brutalere Vorgehensweisen der Großgrundbesitzer hervor.

Erst in Folge des Mordes an Dorothy wurden sehr schnell einige konkrete Projekte, welche bereits seit einiger Zeit in den Schubladen lagen, verabschiedet und erste Maßnahmen getroffen. Durch die aktuelle Regierungskrise geschwächt, verloren sich diese aber wieder im politischen Geflecht zwischen Bund und Ländern, parteipolitischen Dependenzen, mangelhafter Präsenz staatlicher Akteure in diesen weitläufigen Gebieten, und letztendlich der weiter bestehenden Korruption und Parteilichkeit auf lokaler und Landesebene.

Gerade der Ausbau der bundesstaatlichen Behörden und Kompetenzen könnte aber ein Weg sein, die genannten Probleme längerfristig zu beheben. Die Hoffnung besteht, dass der Fall Dorothy und die Einmischung der Bundesbehörden zum Präzedenzfall für weitere Prozesse wird, in einem Bundesstaat der gegenüber den Besitzenden bisher beide Augen verschließt. Traurig ist, dass eine solche Aufmerksamkeit erst im Falle einer Ausländerin hervorgerufen wurde und seit dem immer weiter Landlose ermordet werden. Erst am 17. November wurde ein Führer eines Camps der Landlosenbewegung im Süden Parás auf offener Strasse erschossen.